Das ist toll für euch/Dich. Und wer ist "wir"? Du und der Kämpfer der Gerechten?
§ 78 ?? OwiG? BeamtStG? AO? Was willst Du mir damit sagen? Oder § 78 BBG?
Zitat:
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Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
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Ich vermute mal den meinste.
Gilt (na, Du ahnst es schon) für --RICHTICH!!!! Bundesbeamte.
Bin ich zum einen nicht und zum anderen werde und würde ich
NIEMALS vorsätzlich oder grob fahrlässig die mir obliegenden Pflichten verletzen.
Ich zitier mich noch mal kurz selbst (steht oben, hast Du im Eifer Deiner Aufregung sicherlich überlesen):
Zitat:
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Kleiner Tipp: ich kann als Amtsträger nur dann in Regress genommen werden, wenn ich vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch handele.
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Ergo: Mir doch egal

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Übrigens: Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass wir hier LÄNGST off Topic sind.
Also bitte frage mich doch per u2u, wenn Du noch weiteren Redebedarf hast. Oder wieder mal etwas nicht verstehst (bzw. verstehen willst, das vermute ich da eher).