Hallo Fabian,
auch ich freue mich, wieder mal etwas von Dir zu hören
In der Tat lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Allerdings ist der Ursprung meiner Aussage bzgl. der vorliegenden unstreitigen Beweise ein Erfahrungswert den ich im Laufe der Jahre immer wieder insb. bei der Ermittlung von Tachomanipulationen mitbekommen habe.
Es zählten immer nur die unstreitigen Beweise, wenn es ggf. zu einer gezielten Ermittlung/Überführung eines Manipulierers ging.
Z.B. die Wandlung eines KV wenn festgestellt und bewiesen wurde, daß der IST-KM-Stand des Fahrzeugs nicht mit dem im KV vermerkten übereinstimmt hatte damit nichts zu tun.
OK, - also bis "gleich", - auch ich muß nun ins Bett
Gruß aus Werne
Guido