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Alt 19.03.2013, 13:58   #1
E38_Fan
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Registriert seit: 14.11.2007
Ort:
Fahrzeug: 2007 RAM 2500 / 2010 Jaguar XJ Supercharged
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Nur Oldtimer bis 1970 dürfen auch mit roten Blinkern fahren.
Es wurde ja schon viel geschrieben, es ändert aber nichts daran das es nicht erlaubt ist.Mein Tüver hat bis jetzt auch immer ein Auge wegen meinen High Fives* zugedrückt (die ab Werk verbaut wurden), da sie gelb leuchten



*Falls jemand nicht weiss was das ist:

E38_Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2013, 14:24   #2
SDS745i
E65 VFL Narr
 
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Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
Standard

Wie gesagt,
Es fahren genug mit roten Blinkern, etc. durch die Gegend in D...

Nur sind diese anders angemeldet....

Macht doch keinen Sinn in D alles zu verbieten...

In anderen Laendern, wo es lockerer zugeht, passiert doch auch nichts wegen anderer Farben der Lichter usw...
__________________
SDS745i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2013, 14:26   #3
E38_Fan
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 14.11.2007
Ort:
Fahrzeug: 2007 RAM 2500 / 2010 Jaguar XJ Supercharged
Standard

Zitat:
Zitat von SDS745i Beitrag anzeigen
Nur sind diese anders angemeldet....
Du meinst die hier stationierten US Soldaten?

PS:Es fahren auch Diplomatenfahrzeuge mit ringsum getönten Scheiben und trotzdem dürfen "wir" es nicht machen
E38_Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2013, 14:56   #4
SDS745i
E65 VFL Narr
 
Benutzerbild von SDS745i
 
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
Standard

Ja genau...

Es geht doch darum, dass diese Fahrzeuge auf den gleichen Strassen bewegt werden...

Schaut doch mal, was die Automobilhersteller, alles rausbringen, z.B. das Abbieglicht oder wie das heisst....dann ist es okay, aber wenn man sowas selbst machen wuerde, gleich Punkte und Strafe...Das ist Deutschland
SDS745i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2013, 15:00   #5
Mean Machine
Built to go not to show!
 
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Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Es ist aber ein Unterschied ob ich ein Importfahrzeug habe wo es keine Umrüstteile gibt, oder ob ich von unserem Standard auf die Auslandsversion umbaue, nur weil es mir besser gefällt.

Davon abgesehen ist es bei so grundlegenden Sachen nicht verkehrt wenn eben nicht jeder hinbasteln darf was er will. Die Autohersteller müßen ihre Neuentwicklungen prüfen lassen, warum sollte also der Ottonormalverbraucher ohne amtliche Kontrolle machen dürfen was er will? Das macht doch garkeinen Sinn...
__________________
Gruß Sven

Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...

Geändert von Mean Machine (19.03.2013 um 15:07 Uhr).
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Alt 19.03.2013, 15:14   #6
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
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Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
Standard

Zitat:
Zitat von SDS745i Beitrag anzeigen
Schaut doch mal, was die Automobilhersteller, alles rausbringen, z.B. das Abbieglicht oder wie das heisst....dann ist es okay, aber wenn man sowas selbst machen wuerde, gleich Punkte und Strafe...Das ist Deutschland
Nur solange Du z.B. kein lichttechnisches Gutachten (für Leuchten) machst. - Genau das machen Hersteller aber. Kannst Du aber ganz genauso!

So ein Gutachten kost´ halt bloß bisl Geld...

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2013, 15:37   #7
memyselfundich
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Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
Standard

kannst von glück reden das du mit einer verwarnung davon gekommen bist. Mein nachbar hat das am Golf5 gehabt, mit led standlicht birnchen, und der hat 90€ strafe, und 3 punkte in Flensburg kassiert - wegen nicht zulässiger Lichtanlage. und beim Golf5 ist das wie beim E65 ober/bzw. unterhalb vom Scheinwerfer. Der hatte led standlicht birnen drin (0% toleranz den gelben birnchen) und das glimmen der blinker kodiert gehabt. Sonst nichts krasses getunt, oder gar prollo schüssel.

Beim E38 bin ich in 4 Jahren noch nie deswegen angehalten worden, selbst beim tüv hies es "das kann grad noch so als seitenmarkierungsleuchten durch gehen, aber das könnte ärger geben"
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 

if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
memyselfundich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2013, 14:46   #8
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
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Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von SDS745i Beitrag anzeigen
In anderen Laendern, wo es lockerer zugeht, passiert doch auch nichts wegen anderer Farben der Lichter usw...
Zu Kriegszeiten biste in Frankreich, wenn Du nicht mit gelbem Abblendlicht unterwegs warst, auch mal "ganz locker" von der Haubitze abgeschossen worden.

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2013, 14:48   #9
Mean Machine
Built to go not to show!
 
Benutzerbild von Mean Machine
 
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Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von E38_Fan Beitrag anzeigen
Nur Oldtimer bis 1970 dürfen auch mit roten Blinkern fahren.
Es wurde ja schon viel geschrieben, es ändert aber nichts daran das es nicht erlaubt ist.Mein Tüver hat bis jetzt auch immer ein Auge wegen meinen High Fives* zugedrückt (die ab Werk verbaut wurden),...]
an meinem F250 waren rote Blinker hinten und die High Fives eingetragen, war ein 91er.

Es ist doch mühselig hier rumzujammern wie unsinnig manche Vorschriften hier sind, ich glaube da sind wir uns alle einig. Das ändert aber alles nichts daran dass man sich dran halten muss oder eben die Konsequenzen tragen muss wenn man erwischt wird...
Mean Machine ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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