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BMW 7er, Modell E32
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Alt 29.08.2013, 15:03   #1
Donar
Autonarr
 
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Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Torgelow
Fahrzeug: Audi A8 4H V8T
Standard

Zitat:
Zitat von ratbaron Beitrag anzeigen
Die wollten bestimmt nur mal den Motor sehen!!
Oder so!

Ich wollte hier wirklich keinen Shitstorm lostreten und es soll natürlich nicht ins persönliche abdriften. In vielen Sachen hat John ja recht, aber manchmal schießt er, meiner Meinung nach, halt einfach übers Ziel hinaus, wobei die Meinungen da sicherlich auseinander gehen.
__________________
fortuna coa est...

Donar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2013, 16:15   #2
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Um das Thema noch mal aufzugreifen:

Wenn in der Fahrzeug BE-(Olli darf gerne noch mal aufzählen, welche E32 ab wann es mit Xenon gab) Xenon abgedeckt ist darf ich es mir ans Auto schrauben so oft ich will - ohne Eintragung. Voraussetzung: Wie ab Werk (Brenner, Streuscheiben etc..)

Der Nachweis dessen ist technisch vor Ort nicht möglich - aus Gründen die neben mir auch andere aufgezählt haben (Tausch von Komponenten und Teilen).
Der Nachweis ist nur mittels VIN machbar und selbst dann sieht man nur, dass das Auto ab Werk nicht mit der SA Xenon kam. Das Datum der möglichen Nachrüstung ist auch nicht ermittelbar, kann z.B. schon direkt nach Auslieferung beim Händler passiert sein. Es spielt aber auch keine Rolle, da es keiner Eintragung bedarf!
(z.B. wurde unser erster Familien E34 ohne E-Fenster hinten ausgeliefert - obwohl wir das geordert hatten. Der Händler, der es verbockt hatte, musste es dann nachrüsten - nur als Beispiel)


Ich darf mir in den Innenraum auch Sportsitze einbauen, die sind auch erlaubt.
Vielleicht kann der Herr Polizist ja den dazu passenden Paragrafen nennte (sollte er eigentlich - Stichwort Innenraumgestaltung und v.a. Sicherheit).

Oder eine dritte Bremsleuchte. Oder NSW (im E34) - alles ohne Eintragung.


Bei Fahrzeugen ohne abdeckende BE ist das in der Tat nicht mehr so problemlos machbar.
Hier muss eine Eintragung erfolgen bzw. wenn das vor den Stichtagen erfolgt ist muss diese auch mit Eintragungstag im Schein stehen.

Diese Eintragung hat nach den aktuell gültigen Kriterien zu erfolgen.
Dazu gehören die 3 Punkte in Paragraph 50 Absatz 10: SWRA, aLWR und die Bedingung, dass Abblendlicht immer an bleibt, auch bei Benutzung des Fernlichts.

Im Punkt der automatischen LWR kann man sich streiten, ob die im "klassischen Sinne" (also mit Sensoren und Aktoren) oder im übertragenen Sinne mit Niveau oder Luftfederung (dann auch ohne Aktoren/Motoren) verbaut sein muss. Ausschlaggebend ist, ob die Scheinwerfer die Grenzen einhalten, wobei die Grenzen nur statisch gemessen werden.

Wie gesagt, ein Mercedes Bus hat eindeutig keine aLWR im eigentliche Sinne, der hat Luftfederung. Dort gibt es nicht mal Motoren an den Scheinwerfern.

Ich denke, dass sollte mal als Überblick reichen. Ich bin gerne bereit, gegen Vorlage von seriösen Quellen und Belegen auch meine Meinung zu überdenken.

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2013, 18:19   #3
Raffael@735i
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@John

Seien wir doch ehrlich. Man kann 90% aller Fahrzeuge ohne Probleme still legen, wenn man will, da viele Eintragungen unwirksam sind. Viele Teile werden nacheinander oder falsch eingetragen und nicht in Verbindung.

Ich habe bei mir das meiste i.V. eingetragen z.B. offener Filter mit Sportauspuff geprüft. Oder Fahrwerk i.V. mit Rad/Reifen Kombi XY, oder zum Beispiel wahlweise…. alles andere ist das Papier nicht wert.

Und nein…ich habe nichts gegen die Polizei, nur sollte man manchmal die Kirche im Dorf lassen. Wie gesagt, wenn man es drauf ankommen lässt, kann man fast jede zweite Eintragung anfechten, da falsche eingetragen, teilweise weil selbst der Prüfer sich nimma auskennt.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2013, 18:36   #4
Olli
fährt wieder 7er
 
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
... oder zum Beispiel wahlweise…. alles andere ist das Papier nicht wert.
Wo keine Eintragung, da ist auch kein Papier(wert).

Na was sagst Du denn, wie siehst Du es, Raffael (wir hatten ja auch schon gelegentlich eine "Meinungsverschiedenheit" ):

Könnte man mir tatsächlich ab nächster Woche meinen 93er 740 (mit Niveauregulierung ab Werk) stilllegen, wenn ich - theoretisch - ab dann mit dem kompletten ! Xenon-Krempel aus einem 93er (sic!) 750i E 32 rumfahre, welches ich - theoretisch - morgen in meinen 7er einbaue?

Olli
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Alt 30.08.2013, 19:05   #5
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Wo keine Eintragung, da ist auch kein Papier(wert).

Na was sagst Du denn, wie siehst Du es, Raffael (wir hatten ja auch schon gelegentlich eine "Meinungsverschiedenheit" ):

Könnte man mir tatsächlich ab nächster Woche meinen 93er 740 (mit Niveauregulierung ab Werk) stilllegen, wenn ich - theoretisch - ab dann mit dem kompletten ! Xenon-Krempel aus einem 93er (sic!) 750i E 32 rumfahre, welches ich - theoretisch - morgen in meinen 7er einbaue?

Olli
Ich kann Deiner komplizierten Satzbauweise leider nicht folgen Olli....sorry.



Vielleicht solltest Du Dich auf so sachen wie SA's etc. etwas mehr konzentrieren. Das machst Du verdammt gut, da haben wir alle etwas davon!
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2013, 19:39   #6
Olli
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Ich kann Deiner komplizierten Satzbauweise leider nicht folgen Olli....sorry.
Ok, mein Fehler.

Ausgangslage:
740i BJ93, keine SWRA, aber Niveau.

Umbau:
originaler Xenon-Kram aus 750i BJ93.
Also exakte Nachrüstung des 740 auf Serienstand 93, wie wenn bei meiner Karre SA 522 geordert worden wäre.

Damit fahre ich dann rum, ohne Eintragung.
Und ohne SWRA, freilich.

=> Stilllegen?

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2013, 20:46   #7
730i Schnitzer
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Stilllegen => Nein.

Auch John wird nix finden ums durch zu boxen ist Serie.

Es gibt Sogar E38 Ohne SWRA und da Serie auch Kein Eintrag im Fzg-Schein.

Auch in den Fahrzeugen wo es Original verbaut ist steht es da nicht drin.

Hab auch einen Fuffi in Pflege da steht es zwar in der SA aber nix von SWRA Oder Niveau aber hat beides.

Oder anders gesagt es ist legal auch wenn du es jetzt umbaust da es zu keinem Zeitpunkt mit originalteilen Eintragungspflichtig war. Du stellst ja lediglich einen zum Herstellungszeitpunkt legalen Serienzusatnd her.

Oder anders gesagt ist die Aussage das es ein Umbau ist irreführend.

G. Matze
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730i Schnitzer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2013, 19:11   #8
Haschra
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Ja, fahren ohne Betriebserlaubnis, ab 50 € und 3 Punkte. wenns dicke kommt auch ohne Versicherunsschutz. Hoffentlich triffst Du auf eine freundliche Rennleitung, Rückbau innerhalb 8 Tagen und gut.
M f G
Haschra ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2013, 19:24   #9
Captain_Slow
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Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Zitat:
Zitat von Haschra Beitrag anzeigen
Ja, fahren ohne Betriebserlaubnis, ab 50 € und 3 Punkte. wenns dicke kommt auch ohne Versicherunsschutz. Hoffentlich triffst Du auf eine freundliche Rennleitung, Rückbau innerhalb 8 Tagen und gut.
M f G
Was Olli sagt, ist dass die Xenon Lampen (wenn original E32 und an einem E32 verbaut und mit Niveau oder ALWR) bereits von der Betriebserlaubnis von 1991 erfasst sind, also dass man keine explizite Erlaubnis für diese Lampen benötigt.
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2013, 16:47   #10
Schorsch
BastardOperatorFromHell
 
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Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Nähe KA (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
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Zitat:
Zitat von Donar Beitrag anzeigen
Oder so!

Ich wollte hier wirklich keinen Shitstorm lostreten und es soll natürlich nicht ins persönliche abdriften.
Darum geht es ja nicht. Es ist nicht so sehr die Frage nach dem "Was" sondern eher nach dem "Wie".
__________________
Schorsch - sorgt für Bluthochdruck

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