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BMW 7er, Modell E38 |
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27.11.2014, 10:53
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#1
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Der wie ein Panzer bremst
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.10.2007
Ort: Laakirchen
Fahrzeug: E38-750iL (12.1998)
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Neue Frage:" Wieso Ärger?", meinte der Mechaniker, dass sein Presswerkzeug nicht gepasst hätte, er das Radlager rausschlagen mußte und damit es besser rausgeht, habe er es, wie üblich, erwärmt.
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Er hat schon richtig gesagt, "kein passendes Werkzeug" vorhanden also russische Methode  
Dabei ist wahrscheinlich "beim Anwärmen" auch der ABS Sensor drauf gegangen.
Schau dir den defekten Sensor an, wenn der Schmelzspuren hat würde ich Ihm die Ohren lang ziehen.
Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Jetzt war meine Überlegung, wenn der das alte Lager nur mit roher Gewalt da rausbekommen hat, wie hat der dann das Neue da wieder rein bekommen?  Gruß Klaus
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Das neue Lager darf auf keinen Fall rein geschlagen werden.
Lg Franz
PS: ABS Sensor unbedingt original und keinen billigen Nachbau.
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27.11.2014, 17:12
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#2
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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Zitat:
Zitat von opa12
Das neue Lager darf auf keinen Fall rein geschlagen werden.
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Scheint alles soweit in Butter, nur TÜV habe ich keinen bekommen. 
Technisch ist er jetzt 1A, nur fehlt (angeblich) bei meinem Dicken die Scheinwerferreinigungsanlage.
Da ich, ab Werk, Xenon verbaut habe und damals anno 1995 eine Reinigungsanlage gesetzlich noch nicht vorgeschrieben war, hat BMW es auch nicht für nötig empfunden, eine SRA in meinen Dicken einzubauen.
Schriftlich habe ich auch nichts und selbst in der Ausstattungsliste steht nichts über den Wegfall einer solchen Reinigungsanlage. Warum auch, eine SRA war ja bis 1996 nicht zwingend vorgeschrieben!
Ich habe jetzt mal BMW in München angerufen. Die schicken mir eine Bescheinigung über den genauen Sachverhalt, mit der ich angeblich dann auch TÜV bekomme 
Seltsam ist nur, ich bin jetzt schon vier Mal mit dem Hobel durch den TÜV, hatte aber noch nie Schwierigkeiten wegen dem Scheinwerferdingsbums.
Gruß Klaus
__________________
Die STVO behindert meinen Fahrstil !!!
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27.11.2014, 17:33
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#3
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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das hätte der TÜV'ler auch ganz einfach bei nem Kollegen fragen können... oder mit etwas Aufwand in seinen Unterlagen nachlesen! Die Faulheit des Prüfers kostet DICH nun die Nachprüfungsgebühr... DA würde ich gegen angehen!
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28.11.2014, 08:16
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#4
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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Der TÜV ist schon ein seltsamer Verein 
Ich bin, nachdem ich mein Auto aus der Werkstatt geholt hatte, anschließend gleich zum hier ansässigen TÜV gefahren und habe auch den Prüfer erwischt, der mein Auto nicht durchgelassen hat.
Der meinte, er habe sich bei seinen Kollegen und sogar bei seinem Chef schlau gemacht, aber auch nur die Information erhalten, dass bei Xenon-Licht eine Reinigungsanlage der Scheinwerfer vorgeschrieben ist, egal welches Baujahr das Fahrzeug ist. Außer beim BMW E32.
( der Heini widerspricht sich in seinen eigenen "felsenfesten Behauptungen"  )
Ich habe dem Prüfer eine 100.000 € Wette vorgeschlagen, dass auch für meinen Dicken, baujahrbedingt keine Scheinwerfer-Reinigungsanl. vorgeschrieben ist
Sein Kommentar:" Die Wett`n tat`s verliern!"
So, jetzt warte ich auf das Schreiben von BMW. 
Übrigens, Nachprüfungsgebühren müßte ich in diesem Fall keine zahlen, da ich an diesem ganzen Sachverhalt keine Schuld trage.
Gruß Klaus
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28.11.2014, 08:33
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#5
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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tja.... die Prüfer 
An den Fahrzeugen gibt es keine Nachrüstpflicht, das heißt: was bei der Herstellung des Fahrzeuges "Bauartgenehmigt" war, das bleibt bis es aus dem Verkehr gezogen wird.... somit sind Fzg. mit verbautem Xenon ab Werk und einer EZ vor 2000 auch ohne SWRA zulässig, weil es eben in dieser Bauartzulassung so erlaubt war/ist. Und genau diesen Sachverhalt muß ein Prüfer kennen! Ist ähnlich eines Opel Kadett A... der hatte weder Kopfstützen noch Sicherheitsgurte, heute zwingend vorgeschrieben... bei den alten jedoch nicht (sähe auch doof aus im Oldtimer) 
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01.12.2014, 16:59
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#6
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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So ,habe ihn " ohne erkennbare Mängel " durch. Noch ein bisschen Gemoser und Gegrummel vom Prüfer, wegen der erlittenen Niederlage, und der Stempel war auf dem Hintern vom Dicken 
Falls mal jemand das gleiche Problem hat.... dieses Schreiben ausdrucken oder einfach eine U2U.
Gruß Klaus
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02.12.2014, 18:10
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#7
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12-Topf-Zerknalltreibling
Registriert seit: 29.09.2007
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: E38-750i (09.96)
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