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BMW 7er, Modell E38 |
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17.04.2015, 09:29
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#1
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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Ursprünglich ging es ja um " betula reperticius inter se unus bmw "(Birke auf der Straße aufgefunden, unter sich ein BMW) gell 
Könnte auch sein, dass da etwas faul war... z.B. die Wurzeln von der Betula!?
Jahrelang Hundepipi- und Gaga sowie Streusalz im Winter lassen ein so im Immunsystem geschwächtes Betulchen mit angefaulter Radix ( Wurzel) schnell mal im Wind wanken, somit eine lösliche Wirkung haben und ein Procella (Sturm) gibt ihr dann den Rest.
Bäume entwurzeln i.d.R. nur, wenn entweder das Wurzelwerk geschwächt bzw. krank ist oder der Baum auf einem falschen Untergrund steht, der nicht genügend Halt bietet. ( z.B. in einer Wohnsiedlung, mit künstlich angelegter Begrünung))
Bei gesunden Bäumen mit ausreichendem Wurzelwerk bricht, im Extremfall, eher der Stamm!
So zumindest die Auskunft von einem meiner Kunden, der Förster ist.
Gruß Klaus
__________________
Die STVO behindert meinen Fahrstil !!!
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17.04.2015, 09:49
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Bäume entwurzeln i.d.R. nur, wenn entweder das Wurzelwerk geschwächt bzw. krank ist oder der Baum auf einem falschen Untergrund steht, der nicht genügend Halt bietet. ( z.B. in einer Wohnsiedlung, mit künstlich angelegter Begrünung))
Bei gesunden Bäumen mit ausreichendem Wurzelwerk bricht, im Extremfall, eher der Stamm!
So zumindest die Auskunft von einem meiner Kunden, der Förster ist.
Gruß Klaus
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Also nicht durch Sturm in Orkanstärke, dann bin ich ja beruhigt. 
M f G
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17.04.2015, 10:06
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Moin, moin......
Hier die Antwort der Grundstückverwaltung....und was nun?????
Sehr geehrter Herr Karliczek,
mit Bedauern haben wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug zur Kenntnis genommen.
Um Ihre Frage zu beantworten, warum Sie nicht von uns informiert wurden, teilen wir Ihnen mit, dass wir lediglich die Autonummer Ihres Fahrzeuges vorliegen hatten.
Anderenfalls hätten wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung gesetzt.
Auf Grund der Frage, ob wir als Grundstückbesitzer den Schaden über unsere Versicherung abrechnen können, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es
versicherungstechnisch nicht möglich ist den Schaden an Ihrem Fahrzeug über unsere Gebäudeversicherung zu regulieren, da es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt.
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausschließlich über eine eigene Versicherung abgerechnet.
Sollten Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, liegt die Schadenregulierung bei Ihnen.
Es tut uns Leid Ihnen keine für Sie positive Auskunft zu geben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung und sagen
freundliche Grüße aus dem Buchsbaumweg
i.A. Kirsten Behrendt
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17.04.2015, 10:29
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.09.2010
Ort:
Fahrzeug: ---
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Anwalt befragen ...
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17.04.2015, 10:46
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Das ist doch mal eine ausführliche u. umfassende Antwort.  
In diesem Sinne.
M f G
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17.04.2015, 10:41
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#6
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Zitat:
Zitat von andy34
.... und sagen
freundliche Grüße aus dem Buchsbaumweg
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Ja, die erste Wahl ist nun der Anwalt
Ansonsten... es war eindeutig kein Buchsbaum... ob da vielleicht Irreführung ein Argument ist  
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17.04.2015, 19:32
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
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Zitat:
Zitat von andy34
Moin, moin......
Hier die Antwort der Grundstückverwaltung....und was nun?????
Sehr geehrter Herr Karliczek,
mit Bedauern haben wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug zur Kenntnis genommen.
Um Ihre Frage zu beantworten, warum Sie nicht von uns informiert wurden, teilen wir Ihnen mit, dass wir lediglich die Autonummer Ihres Fahrzeuges vorliegen hatten.
Anderenfalls hätten wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung gesetzt.
Auf Grund der Frage, ob wir als Grundstückbesitzer den Schaden über unsere Versicherung abrechnen können, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es
versicherungstechnisch nicht möglich ist den Schaden an Ihrem Fahrzeug über unsere Gebäudeversicherung zu regulieren, da es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt.
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausschließlich über eine eigene Versicherung abgerechnet.
Sollten Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, liegt die Schadenregulierung bei Ihnen.
Es tut uns Leid Ihnen keine für Sie positive Auskunft zu geben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung und sagen
freundliche Grüße aus dem Buchsbaumweg
i.A. Kirsten Behrendt
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Hallo Andy
Hast du Kontakt mit den Anderen Geschädigten ?
Ist das Foto vom Buchsbaumweg in Hamburg ?
Geändert von E32E38 (17.04.2015 um 19:53 Uhr).
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17.04.2015, 19:46
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2010
Ort: Fürth
Fahrzeug: E38-728i (10.97) , E46-323ci ( 05.2000 ) Cabrio, E63-645ci (08.2005)
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Hallo,
tut mir leid das es deinen 7er erwischt hat , aber ich glaube die Hausverwaltung hat recht .
Genaues kann dir aber nur ein Anwalt sagen der sich damit auskennt.
Wünsche dir viel Glück.
Gruß Thom -728i 
__________________
Im Gedenken an meinen Meister Roland Martin , der am 15.11.2014 von uns ging aber im Herzen immer dabei ist
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17.04.2015, 20:06
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#9
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Thom-728i
ich glaube die Hausverwaltung hat recht .
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Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Generell fällt ein gesunder Baum nicht um. Hier kommt es nun darauf an, ob der HV ein Versäumnis nachzuweisen ist. Einfach pauschal zu sagen, es handele sich um höhere Gewalt, kann zutreffen, muss aber nicht -es kann sich auch um eine Schutzbehauptung handeln. Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für alle Gefahren haftbar, die von seinem Eigentum ausgehen; aus dieser Verantwortung kann er nur freikommen, wenn er nicht mit zumutbaren Maßnahmen die Gefahr hätte erkennen und beseitigen können. Das müsste er im Zweifel nachweisen.
Wenn der Wagen überhaupt noch einen Wert oberalb der Verschrottungskosten hatte, sollte das vielleicht besser von einem RA genauer beäugt werden.
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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