BMW 7er, Modell E38 |
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07.04.2024, 20:39
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Zitat:
Zitat von Claus
Und wer sagt, dass ein Kennzeichenhalter mit abgerundeten Kanten diese Kriterium nicht erfüllt? Schon nachgemessen?
Beim E91 ist das Ganze übrigens nach innen versetzt, die Vorbauten gehen weiter nach vorne als das Kennzeichen mit Halterung (siehe das Bild mit dem blauen E91).
Eine nackte Blechkante einen Nummernschilds ist für Fußgänger sicher gefährlicher als wenn dieses eine Kunststoffumrandung hat. Wenn eine Vorschrift dies verlangt, führt das den Sicherheitsaspekt ad absurdum!
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Ist dein Google kaputt? Kannst du nicht lesen, was ich geschrieben habe?
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Kante nicht mehr wie 5 mm hervorragt (dann muss die Kante gebrochen sein). Sind es weniger als 1,5 mm dann ist es vollkommen egal.
Jetzt kannst du gerne noch in die DIN 74069 schauen.
Markus
Edit Offenbar ist dein Googel wirklich kaputt...
https://www.gesetze-im-internet.de/s...012/__30c.html
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07.04.2024, 20:43
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#2
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Jetzt kannst du gerne noch in die DIN 74069 schauen.
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Ich schaue in gar nichts mehr, weil die vorderen Kennzeichenhalter beim E38 niemals verboten waren und auch jetzt nicht sind.
Bring mir einen amtlichen Gegenbeweis einer Behörde, dass das Anbringen beim E38 verboten ist. Das wirst Du nicht können, weil es einfach im Sinne der StVZO irrelevant ist.
Uns als E38-Fahrer hat nur zu interessen, was a) die Polizei, b) die Prüforganisationen und c) die Zulassungsbehörde sagt. Ansonsten soll uns halt die scheiß EU verklagen, wenn wir hier in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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07.04.2024, 20:53
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Zitat:
Zitat von Claus
Ich schaue in gar nichts mehr, weil die vorderen Kennzeichenhalter beim E38 niemals verboten waren und auch jetzt nicht sind.
Bring mir einen amtlichen Gegenbeweis einer Behörde, dass das Anbringen beim E38 verboten ist. Das wirst Du nicht können, weil es einfach im Sinne der StVZO irrelevant ist.
Uns als E38-Fahrer hat nur zu interessen, was a) die Polizei, b) die Prüforganisationen und c) die Zulassungsbehörde sagt. Ansonsten soll uns halt die scheiß EU verklagen, wenn wir hier in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
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Kannst du oder willst du nicht verstehen? Oder willst du nur stänkern?
Die STVZO verweist in Paragraph 30c auf die EU-Richtlinien. Wenn du das nicht findest, kann ich nichts dafür. Es ist aber so.
Wir verstoßen hier also mitnichten gegen EU-Recht. Du versteht es nur einfach nicht, sorry.
Zum Thema E38 zitiere ich mich gerne nochmal selbst, weil du scheinbar auch nicht lesen kannst oder willst:
Zitat:
Ob das für den E38 auch schon gilt oder erst später weiß ichnicht
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Irgendwas triggert dich ganz gewaltig hier, oder?
Ich habe dir mittlerweile mehrmals sachlich dargelegt, dass dem halt einfach so ist. Ob das jetzt gut ist oder nicht oder ob dir das gefällt oder nicht ist doch egal.
Markus
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07.04.2024, 20:56
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.12.2019
Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
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Claus:
Seih nicht stur. Markus hat Recht. Sowie ich mit meinen Beitrag. Ich möchte auch keinen Hass schüren.
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07.04.2024, 21:18
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i
Claus:
Seih nicht stur. Markus hat Recht. Sowie ich mit meinen Beitrag. Ich möchte auch keinen Hass schüren.
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Danke!
Schon 1974 (!) stand übrigens im Text, dass nichts unter 2.5mm erlaubt ist - streng genommen wäre also auch für einen E38 auch schon kein Kennzeichenhalter erlaubt gewesen.
In der aktuellen Version der ECE-R26 (also dem Nachfolgetext) steht inzwischen sogar der Kennzeichenhalter explizit erwähnt. Das wusste ich jetzt tatsächlich auch noch nicht).
Allerdings sollte es möglich sein, auch Kennzeichenhalter entsprechend der ECE-R26 zu fertigen (Radius eben größer 2,5mm). Dann wären die erlaubt.
Ich denke aber wie gesagt eher, dass BMW auf Nummer sicher geht.
Markus
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07.04.2024, 21:24
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#6
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Danke!
Schon 1974 (!) stand übrigens im Text, dass nichts unter 2.5mm erlaubt ist - streng genommen wäre also auch für einen E38 auch schon kein Kennzeichenhalter erlaubt gewesen.
In der aktuellen Version der ECE-R26 (also dem Nachfolgetext) steht inzwischen sogar der Kennzeichenhalter explizit erwähnt. Das wusste ich jetzt tatsächlich auch noch nicht).
Allerdings sollte es möglich sein, auch Kennzeichenhalter entsprechend der ECE-R26 zu fertigen (Radius eben größer 2,5mm). Dann wären die erlaubt.
Ich denke aber wie gesagt eher, dass BMW auf Nummer sicher geht.
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Deinen Beitrag habe ich erst nach meinem entdeckt. Dein letzter Absatz ist doch genau das, was ich die ganze Zeit sagen will: Nirgendwo wurde bisher der Beweis geführt, dass die bei uns verkauften und an den meisten Autos angebrachten Kennzeichenhalter gegen die angegebenen Maße verstoßen! Das scheint auch unser Gesetzgeber so zu sehen.
Also sind wir uns doch im Grunde genommen einig. Die Behauptung, dass grundsätzlich keinerlei Kennzeichenhalter am E38 erlaubt waren oder sind, wie der TE immer noch pauschal behauptet, stimmt so einfach nicht!
Schönen Abend noch.
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08.04.2024, 12:51
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.08.2013
Ort: Bad Liebenzell
Fahrzeug: E38-735i (04.98)
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Hallo,
und wenn man ganz sicher gehen will, bringt man am besten gar keine Kennzeichen an....
sorry.... bischen Spaß muss sein.
Nehmt nicht alles so ernst.
Die Welt ist schon ernst genug.
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08.04.2024, 14:41
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#8
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von bikermike
Nehmt nicht alles so ernst.
Die Welt ist schon ernst genug.
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Schade, dass man hier keine Likes vergeben kann.
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07.04.2024, 21:21
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#9
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i
Claus:
Seih nicht stur. Markus hat Recht. Sowie ich mit meinen Beitrag. Ich möchte auch keinen Hass schüren.
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Nein. Beweise das Gegenteil. Selbst Markus weiß es ja für den E38 (und viele Millionen andere Autos!) nicht. Und ich verweise auf die gängige Praxis in einem Land, wo jede veränderte Schraube eingetragen werden muss.
Bringt wir was amtlich Schriftliches, ansonsten stochert ihr nur im Nebel. Ich berufe mich auf meine Recherchen, wo nirgendwo die Anbringung von vorderen Kennzeichenhaltern an Bestandsfahrzeugen untersagt wird. Egal, wo ich suche, es steht nirgendwo. Stattdessen faselt ihr die ganze Zeit von "hervorstehenden 5 mm mit irgendwelchen Kanten", die aber in der Form gar nicht an den Kennzeichenhaltern vorhanden sind. Wäre das nicht der Fall, würden es die Prüforganisationen und demzufolge auch die Polizei bemängeln. Tun Sie aber nicht, aber das wäre zwingend erforderlich, wenn Ihr im Recht wärt.
Solange da nichts Belastbares von Euch kommt, werde ich dazu keine Stellung mehr nehmen. DIN 74069 findet man nicht im Volltext (und soll 99 Euro bezahlen, ja nee, is klar , aber eigentlich geht es da um Kennzeichen und deren materieller Beschaffenheit, von Kennzeichenhalterungen lese ich in den verfügbaren Auszügen nichts.
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