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Alt 10.01.2003, 00:12   #16
Kurti
Uhrenfetischist
 
Registriert seit: 05.09.2002
Ort: Leipzig
Fahrzeug: 2 x E30, T4 VR6
Standard

Gewährleistung:
Ab dem 1.1.2002 gibt es folgende Regelungen
Man hat beim Kauf von Neuteilen oder eines neuen Erzeugnisses 2 JAhre Gewährleistung. Das Wort Garantie gibt es im Gesetz nicht und eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung die bestimmten Bedingungen des Garantiegebers unterliegt!
Die Gewährleistung beinhaltet grundsätzlich in den ersten 6 Monaten:
Volle Gewähr des Verkäufers/der Werkstatt. Nachweispflicht liegt beim Verkäufer dass es kein Gewährleistungsfall ist (unsachgemäße Behandlung oder so).
Die restlichen 18 Monate ist der Verkäufer in der Nachweispflicht dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand, Folgeschäden sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
D.h. wenn die Lagerschalen des Motors nach 10 Monaten kaputt gehen und man kann durch einen Gutachter nachweisen dass ein Gussfehler oder so was vorliegt bekommt man die Lagerschalen ersetzt, wenn man es genau nimmt auch den Einbau, nicht aber den evtl. kapitalen Motorschaden mit dem Pleul was aus dem Block guckt.
Bei Reparaturarbeiten oder Vekauf gebrauchter Artikel kann der Verkäufer die Gewährlitung auf 12 Monate verkürzen, die ersten 6 Monate aber auch so wie oben beschrieben.

Wenn also nach 8 Monaten die Hintergrundbeleuchtung des teueren großen Plasmabildschirms von Apple kaputt geht ist das kein Garantiefall weil die Beleuchtung bei Übergabe ja funzte.
Nur das Apple die Bildschirme für amerikanische Verhältnisse mit 110 Volt konzipierte und nun scheinbar billigend in Kauf nimmt dass die Dinger nicht lange halten.
Die nennen die nun kostenlose Rep. Kulanz und nach 12 Monaten machen die dann einfach mal nix.
Erging meinem Bruder so.
Tatsache ist dass die neuen Gewährleistungsgesetze der EU nix als Kundenverarsche nd Dummenfang sind. Die meisten Firmen haben bisher freiwillig 1 Jahr GArantie gegeben, das ist nu vorbei! Wegen der angeblich längeren Gewährleistungszeit haben sich auch fast alle Produkte so enorm verteuert. Irgendwie muß es ja bezahlt werden!
Desweiteren hat der Verkäufer vor Geldrückgabe oder Wandlung nun erst mal die Möglichkeitr der "NAchbesserung".

Was sagt uns das? Nicht alles neue ist gut, Gesetze sowiso nicht!

Grüße Kurti
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