Wenn ihr keine Rückfahrscheinwerfer mehr habt ist das ein Verstoß gegen die StVZO und wird mit Sicherheit nicht minder bestraft wie wenn ihr eure Blinker "zerstört".
Und bei einem TÜV-Besuch zwecks HU wird wird das ganze nicht besser.
Jeder PKW ab Baujahr X MUSS
- Blinker (gelbleuchtend)
- NSL (rotleuchtend) und
- Rückfahrleuchten (weißleuchtend) haben.
Wenn ich mich recht entsinne sind PKW´s for Baujahr 1981 auch zulässig mit roten Blinkern und ohne Nebelschlussleuchten. .. aber Rückfahrscheinwerfer müssen auch die haben.
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Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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