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Alt 04.04.2008, 10:48   #1
sozialesAbseits
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sozialesAbseits
 
Registriert seit: 28.05.2004
Ort: Hannover
Fahrzeug: F01 730d
Standard

Hab noch einen E87 (1er) von meinem Sohn zu Hause stehen. Ist bei diesem der Wechsel auch möglich?

Grüsse
__________________
Stolzer Besitzer
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Alt 04.04.2008, 15:43   #2
TheBrain
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von TheBrain
 
Registriert seit: 12.05.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 745i (E65) & BMW 750i xDrive (F01)
Standard

Hallo kongaa007,

mich würde noch folgendes zu dem LED Standlicht interessieren:

- Flackern die Standlichtringe eine Zeit lang nach dem Einschalten?

- Ist die LED hell genug um auch bei Tageslicht das eingeschaltete Standlicht am E65 optimal erkennen zu können (viele LEDs sehen nur in der Nacht gut aus, sind am Tag aber viel zu dunkel)

- Ist die LED Einheit mit E-Prüfzeichen? Verliert man die ABE durch den Einbau?


Viele Grüße
TheBrain

P.S.: Über ein paar Fotos bei Tageslicht würde ich mich freuen.
TheBrain ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 17:05   #3
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
Standard

Zitat:
Zitat von TheBrain Beitrag anzeigen
Hallo kongaa007,

mich würde noch folgendes zu dem LED Standlicht interessieren:

- Flackern die Standlichtringe eine Zeit lang nach dem Einschalten?

- Ist die LED hell genug um auch bei Tageslicht das eingeschaltete Standlicht am E65 optimal erkennen zu können (viele LEDs sehen nur in der Nacht gut aus, sind am Tag aber viel zu dunkel)

- Ist die LED Einheit mit E-Prüfzeichen? Verliert man die ABE durch den Einbau?


Viele Grüße
TheBrain

P.S.: Über ein paar Fotos bei Tageslicht würde ich mich freuen.
Wäre so auch meine Frage. Bei den neuen BMW-Modellen sieht es als Tagesfahrlicht eigentlich recht gut aus.

Da würde ich mir sogar die Arbeit machen, die Teile bei Leasingende wieder zu wechseln.

Gruß Adi

P.s.: Wie gesagt, ein Tagesfoto wäre nicht schlecht..........
__________________

Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 17:08   #4
kongaa007
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
Standard

Zitat:
Zitat von TheBrain Beitrag anzeigen
Hallo kongaa007,

mich würde noch folgendes zu dem LED Standlicht interessieren:

- Flackern die Standlichtringe eine Zeit lang nach dem Einschalten?

- Ist die LED hell genug um auch bei Tageslicht das eingeschaltete Standlicht am E65 optimal erkennen zu können (viele LEDs sehen nur in der Nacht gut aus, sind am Tag aber viel zu dunkel)

- Ist die LED Einheit mit E-Prüfzeichen? Verliert man die ABE durch den Einbau?


Viele Grüße
TheBrain

P.S.: Über ein paar Fotos bei Tageslicht würde ich mich freuen.
Diese Standlichter flackern nicht und machen keine Fehlermeldung im Bordcomputer. Ehrlich gesaft, sehen die Lampen nur im Dunkeln sehr schön aus. Es ist so, die Scheinwerfer sind selbst silber, und dieses Licht ist weiß. Daher ist der Unterschied nicht so. Aber als Tageslicht ist es nicht zu benutzten.
Nach meinem Wissen sind diese Lampen zugelassen, da die LEDs nicht HYPER hell sind, sondern geben ein normales Licht aus (so wie die original Standlichter, jedoch weiß). Auf den Lampen gibt es kein Zulassungszeichen, hab gerade noch meine alten Standlichter angesehen (von BMW "Hella"), dort gibt es auch kein Zulassungszeichen.
kongaa007 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 17:32   #5
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
Aber als Tageslicht ist es nicht zu benutzten.
Schade, dass wäre mir das Wichtigste gewesen. Aber danke, dass du so ehrlich best.

Gruß Adi

Geändert von Adi (04.04.2008 um 17:38 Uhr).
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 20:14   #6
Uli
Gast
 
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Zitat:
Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
...Nach meinem Wissen sind diese Lampen zugelassen, da die LEDs nicht HYPER hell sind, sondern geben ein normales Licht aus (so wie die original Standlichter, jedoch weiß). Auf den Lampen gibt es kein Zulassungszeichen...
Wenn die Dinger keine ausdrückliche Zulassung haben, (und die erhalten's nun mal nicht durch eigeninitiativen Leuchtkraftvergleich ), sind sie's nicht und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Wer mit diesem "Manko" leben kann, dürfte dann allerdings (hoffentlich) endgültig Ruhe vor dem Ärgernis Birnchenwechsel am E65 haben.

Könnte ohnedies mit einem Lächeln auf meine Standlichtringe verzichten. Treffen in der Tat nicht meinen Geschmack...
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Alt 04.04.2008, 20:40   #7
kongaa007
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Zitat:
Zitat von Uli Beitrag anzeigen
Wenn die Dinger keine ausdrückliche Zulassung haben, (und die erhalten's nun mal nicht durch eigeninitiativen Leuchtkraftvergleich ), sind sie's nicht und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Wer mit diesem "Manko" leben kann, dürfte dann allerdings (hoffentlich) endgültig Ruhe vor dem Ärgernis Birnchenwechsel am E65 haben.

Könnte ohnedies mit einem Lächeln auf meine Standlichtringe verzichten. Treffen in der Tat nicht meinen Geschmack...
Ich wünsche dir nur, dass dich die Polizei nicht auf der Straße anhält, bittet die Standlichter auszubauen und sagt, da ist doch keine Zulassungmarke drauf (egal ob das no name oder Hella). Dann möchte ich sehen, was du machst, aber es schon nebensächlich.
kongaa007 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 21:02   #8
Uli
Gast
 
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Zitat:
Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
Ich wünsche dir nur, dass dich die Polizei nicht auf der Straße anhält, bittet die Standlichter auszubauen und sagt, da ist doch keine Zulassungmarke drauf (egal ob das no name oder Hella). Dann möchte ich sehen, was du machst, aber es schon nebensächlich.
Dunkel ist Deiner Worte Sinn...

Deine Ware hat nun mal keine Zulassung und gut isses. Das änderst' auch nicht mit klugen Sprüchen.

Soll doch bittschön jeder selbstverantwortlich entscheiden, ob er sich die Dinger und das damit verbundene Risiko antuen will, oder nicht.

Im Übrigen haben meine Leuchtmittel das, was Du so nett mit dem Wörtchen "Zulassungmarke" beschreibst.
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Alt 04.04.2008, 21:03   #9
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Hallo,

erstens sehen die Dinger ganz gut aus.

Zweitens wundert mich der Umgang mit der Betriebserlaubnis. Die erlischt nicht so schnell und schon gar nicht wegen einer geänderten Lampe. Wenn es die Rennleitung sehr eng sieht, dann geben sie Dir vielleicht eine Mängelanzeige aber mehr gibt es mit Sicherheit nicht.

Ich war mit dem Auto von meinem Sohn beim TÜV zur HU, da wurden die Standlichtringe (es war ein E46) anstandslos als Standlicht anerkannt. Überhaupt kein Problem meinte der Prüfer. Und da waren nicht nur die Birnchen getauscht, sondern die Ringe wurden komplett neu eingebaut.

Gruß Horst
__________________
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 21:22   #10
Uli
Gast
 
Ort:
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Standard

Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo,

erstens sehen die Dinger ganz gut aus.

Zweitens wundert mich der Umgang mit der Betriebserlaubnis. Die erlischt nicht so schnell und schon gar nicht wegen einer geänderten Lampe. Wenn es die Rennleitung sehr eng sieht, dann geben sie Dir vielleicht eine Mängelanzeige aber mehr gibt es mit Sicherheit nicht.

Ich war mit dem Auto von meinem Sohn beim TÜV zur HU, da wurden die Standlichtringe (es war ein E46) anstandslos als Standlicht anerkannt. Überhaupt kein Problem meinte der Prüfer. Und da waren nicht nur die Birnchen getauscht, sondern die Ringe wurden komplett neu eingebaut.

Gruß Horst
Ob die Dinger nun gut aussehen, oder nicht, ist für meine Wenigkeit nur noch am Rande interessant.

Wenn't 'nen (von mir aus auch unverschuldeten) Unfall hast und (was gar nicht selten vorkommt) nachgeforscht wird, ob Du mit Beleuchtung gefahren bist, werden diese lustigen kleinen Lichtquellen vermutlich auf größeres Interesse stoßen.

Und ob es den Richter am Verkehrsgericht beeindrukt, wenn't ihm erzählst, dass der TÜV-Prüfer im Nachbardorf die Standlichtringe Deines Sohnes hipp fand, wage ich nun auch mal zu bezweifeln.

Vielleicht hast Du Recht, vielleicht aber auch nicht. Es gibt nur eine Möglichkeit, das Risiko auszuschließen...
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