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BMW 7er, Modell E32 |
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- Anzeige -
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17.10.2008, 00:08
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#1
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Maximal zulässiges Gesamtgewicht des schwerst-möglichen Z 3 (i.e. Z 3 M Coupé, MJ 2001): 1.660 kg
Leergewicht eines 735i E 32 Handschalter MJ91: 1.630 kg
(max. zul.: 2.170 kg)
Die Felgen haben an sich eine zu geringe ET.
Die Abweichung beim Abrollumfang der 245/40er Reifen ist grenzwertig.
Olli
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17.10.2008, 01:00
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#2
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Olli
Die Felgen haben an sich eine zu geringe ET.
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Da Du gerade davon sprichst: was hat das denn für eine Auswirkung, und ab welchen Werten entfaltet es Wirkung?
Ich bin auch gerade auf der Suche nach Felgen, und da wurden mir recht schöne Exemplare angeboten. In meinem Kfz-Brief steht drin, dass diese Größe vorn eine ET13 und hinten ET20 haben müsse. Jedoch haben alle vier angebotenen Felgen eine ET13, und der Verkäufer meint, das mache nichts aus, man könne und dürfe trotzdem damit fahren. Stimmt das, kann (und darf) man das vernachlässigen, oder bindet mir da gerade jemand einen Bären auf, um seine Felgen loszuwerden?
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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17.10.2008, 01:06
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#3
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Einpresstiefe ? Wikipedia
Hat u.U. Auswirkungen aufs Fahrverhalten - wichtiger ist jedoch, dass nix schleift. Da kommt es aber auch auf die konkret aufgezogene Bereifung an.
Olli
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17.10.2008, 08:35
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#4
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Gast
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Könnte wie bei mir sein, das der Tüv-Mensch einfach ein Vergleichsgutachten nimmt. Fahre doch auch mit E38-Felgen aufm E32 rum und es gab keine Probleme. Allerdings habe ich gerade mal nachgeforscht, der Z3M wiegt nur 14xxKg während der E32 auf 16xxKg kommt. Das könnte der Knackpunkt sein.
Aber das Zauberwort lautet: "Vergleichsgutachten"
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17.10.2008, 12:03
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#5
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Robbie
Könnte wie bei mir sein, das der Tüv-Mensch einfach ein Vergleichsgutachten nimmt.
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Da bin ich abermals verwirrt: in meinem alten Brief (dem doppelseitig bedruckten, gefalteten Lappen) stehen noch alle möglichen Reifen- und Felgenkombinationen drin, im neuen nicht mehr. Im aktuellen Fz-Brief und -Schein finde ich keine Felgenangabe mehr und keine alternativ möglichen Reifengrößen, sondern nur noch die Standardbereifung und den kleingedruckten Hinweis im Schein:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
Soll das heißen, dass man für andere Bereifung gar keine Eintragung und kein Gutachten mehr braucht? Oder braucht man eines und muss es wie HU/AU extra mitführen? Oder ganz anders?
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17.10.2008, 12:11
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#6
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von BKirk
Soll das heißen, dass man für andere Bereifung gar keine Eintragung und kein Gutachten mehr braucht? Oder braucht man eines und muss es wie HU/AU extra mitführen? Oder ganz anders?
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Man braucht DANN keine weitere Eintragung, wenn Felge und Reifenkombi AB WERK bereits freigegeben war.
Hier gibt es aber auch Baujahr-Unterschiede, ein 88er E 32 hat keine 17 Zöller ab Werk frei, dort braucht man - trotzdem es ggfs. originale E 32 17 Zoll Alus sind - eine Anbaubestätigung.
Mein 93er 740 hatte ab Werk die 17 Zöller (Individualserie), freilich kann ich aber auch die 15 Zoll Kreuzspeiche fahren, ohne irgendwas.
Für die hier in Rede stehenden Z 3 Felgen ist das aber überhaupt nicht hilfreich, hier kommt nur eine Einzelabnahme in Betracht (woran ich aber gewaltig zweifle).
Olli
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17.10.2008, 13:38
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#7
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Olli
Man braucht DANN keine weitere Eintragung, wenn Felge und Reifenkombi AB WERK bereits freigegeben war.
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Und wie weist man das bei einer Verkehrskontrolle nach?
fragt
Boris
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17.10.2008, 17:12
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#8
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Hier darf ich auch mal
Genau. Der Zetti hat grad 200kg Zuladung und wiegt ca. 1400 Kilo.
Die ET13 scheint mir nicht zu stimmen - Es müssen beim Z um die 45 sein!
(Zugelassene liegen zwischen 41-47)
Grüsse
Michael
Zitat:
Zitat von Olli
Maximal zulässiges Gesamtgewicht des schwerst-möglichen Z 3 (i.e. Z 3 M Coupé, MJ 2001): 1.660 kg
Leergewicht eines 735i E 32 Handschalter MJ91: 1.630 kg
(max. zul.: 2.170 kg)
Die Felgen haben an sich eine zu geringe ET.
Die Abweichung beim Abrollumfang der 245/40er Reifen ist grenzwertig.
Olli
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17.10.2008, 17:36
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#9
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von McTube
Es müssen beim Z um die 45 sein!
(Zugelassene liegen zwischen 41-47)
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Die Felge für HINTEN hat eine ET von 9.
Olli
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17.10.2008, 19:19
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#10
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Zitat:
Zitat von Olli
Die Felge für HINTEN hat eine ET von 9.
Olli
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Nö   
VORNE 7,5 x 17 ET 41 HINTEN 9 x 17 ET 8
M QP Styling 40.
Grüsse
Michael
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