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BMW 7er, Modell E38 |
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16.04.2015, 07:17
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#21
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Ich e32
Der Eigentümer des Baumes kann haftbar gemacht werden,sofern nachgewisen werden kann, das der Baum gefährdet war!!
[...]
Zunächst aber kann der Autobesitzer sich an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war.
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Wie kommt der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nach? Einen TÜV für Bäume gibt es ja nicht; muss er da einen Gärtner mit der Begutachtung beauftragen, oder muss es ein Amt sein, und wie oft muss das erfolgen -oder funktioniert das ganz anders?
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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16.04.2015, 07:18
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#22
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von andy34
Habe mich erkundigt wem das Grundstück gehört auf dem der Baum stand und den Vorgang per email an diese gesendet. Mal schauen was die antworten.
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Wenn Du Pech hast, gar nicht. Sowas würde ich immer schriftlich machen.
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16.04.2015, 09:56
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
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Zitat:
Zitat von andy34
Eben hat die Werkstatt angerufen.
Der hintere Querlenker ist abgebrochen. Was ja bestätigt, das abgebrochene Teil lag unter dem Auto (hier Foto oben).
Das soll ca. 300,- Euro kosten.
So weit schon mal gut. Sie prüfen jetzt was noch gemacht werden müsste, weil er seit Februar 2015 TÜV fällig ist.
Dann dachte ich ihn nach Stralsund zu fahren, dort wohne ich z.Z. und mir
eine sehr günstige Werkstatt suchen die das ganze Auto neu lackiert.
In Hamburg ist das neu lackieren sicher teurer als im Osten.
Sollte das zu teuer sein werde ich die Stellen nur etwas gegen Rost schützen und so lassen.
So könnte ich das Auto noch mindesten 2 Jahre weiter fahren.
Zum Baumschaden:
Habe mich erkundigt wem das Grundstück gehört auf dem der Baum stand und den Vorgang per email an diese gesendet. Mal schauen was die antworten.
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1996 728i mit 450000Km, kein Tüv, das ist objektiv gesehen ein Fahrzeug wenn überhaupt für Export oder lau.
Wenn du den hüten möchtest als Hobby bis er einmal ein Veteranenfahrzeug wird und du vom Alter das erleben kannst nun gut. Manchmal sind so Sachen wie Baum fällt auf Auto auch eine Chance um los zu lassen. Ich sehe jetzt nicht, dass das ein Sondermodel oder BMW Individual ist/hat und ein Kulturerbe ist es auch nicht.
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16.04.2015, 10:36
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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16.04.2015, 10:58
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#25
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Zu den Kosten... ich denke nicht, dass da ein Grundstückeigentümer für den Schaden aufkommen wird/muß...
Hierfür ist, bei Kfz-Schäden eigentlich generell, die Kaskoversicherung des Halters zuständig. Da diese nicht vorhanden ist, wird der TE mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, den Schaden selbst tragen müssen. Da es aber ein durch die Wetterbedingungen entstandener Schaden war, greift ausschließlich die Kasko. Sonst könnte jeder abgebrochene Ast, der nen Auto beschädigt einem anliegenden Grundstückeigentümer zugeordnet werden.... ein Ding der Unmöglichkeit! Auch wenn man unter einer Kastanie parkt und es fällt im Herbst eine große runter und verbeult die Motorhaube... da kann der Grundstückseigner nicht verantwortlich gemacht werden.... wer eben keine Kasko hat, der lebt mit dem Risiko des Schadens....
Wäre der Baum wirklich derart alt und verwahrlost daß es bedenklich wäre, so wäre durch die grobe Fahrlässigkeit des Grundstückeigentümers vielleicht noch etwas zu holen... das glaube ich aber in diesem Fall überhaupt nicht... Ursache war einfach der Sturm. Sinn der Versicherung ist es einen eventuellen Schaden zu verringern... nicht um Kapital daraus zu schlagen  Wer Jahre lang die Versicherung spart, der trägt eben die Kosten des Schadens und kann diese nicht einfach auf den nächst besten abschieben  
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16.04.2015, 11:35
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#26
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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Ich sach, der Baum ist schuld!
Und wenn der Baum nicht zahlen kann, dann muß eben der Besitzer des Baumes blechen 
Der Sturm, der den Baum zu Fall gebracht hat, ist ja offensichtlich flüchtig 
Warum hat der Wind eigentlich gerade diesen Baum umgeschmissen? Bei den anderen Bäumen, die da so drumrum stehen, hat er es sicher auch probiert!?
Da diese aber vermulich eine bessere Bodenverankerung haben, hat er seine ganze Wut an der Birke ausgelassen.
Da Birken aber dafür bekannt sind, dass sie sich schlecht festhalten können und schnell mal flachliegen, dies seinem Besitzer bekannt sein sollte, hat er auch, anstatt der Birke, dafür gerade zu stehen.
Gruß Klaus
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Die STVO behindert meinen Fahrstil !!!
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16.04.2015, 11:45
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#27
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Ich sach, der Baum ist schuld!
Und wenn der Baum nicht zahlen kann, dann muß eben der Besitzer des Baumes blechen  ...
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Nuja... dann hoffen wir mal dass der Baum eine Un(m)fallversicherung hatte 
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16.04.2015, 12:57
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
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Was würde die Kasko bei einem Fahrzeug mit Restwert 0 Euro zahlen ?
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16.04.2015, 13:06
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Ich sach, der Baum ist schuld!
Und wenn der Baum nicht zahlen kann, dann muß eben der Besitzer des Baumes blechen 
Der Sturm, der den Baum zu Fall gebracht hat, ist ja offensichtlich flüchtig 
Warum hat der Wind eigentlich gerade diesen Baum umgeschmissen? Bei den anderen Bäumen, die da so drumrum stehen, hat er es sicher auch probiert!?
Da diese aber vermulich eine bessere Bodenverankerung haben, hat er seine ganze Wut an der Birke ausgelassen.
Da Birken aber dafür bekannt sind, dass sie sich schlecht festhalten können und schnell mal flachliegen, dies seinem Besitzer bekannt sein sollte, hat er auch, anstatt der Birke, dafür gerade zu stehen.
Gruß Klaus
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Der Baum hatte einen erweiterten Suizid begangen aus Mitleid mit dem 728, da er bereits 11 Mal die Erde umrunden musste und kein rühmliches Ende (kein Tüv) in Sicht war. Macht noch ein Bussgeld von 15 Euro.
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16.04.2015, 14:56
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#30
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Äh wat geht den hier ab???
@ BKirk
Stimmt nicht ganz mit dem "TÜV" für Bäume, den hat jede Größere Gemeinde(grade Hamburg!) bzw holt sich dann jemanden dafür: Fachbegriff ist Baumgutachter/Baumsachverständiger. Diese gehen meist einmal im Jahr alle eingetragenen Bäume ab(Hamburg) und stellen Schäden etc fest... Wenn ein Schaden festgestellt wurde, wird dieser entweder beobachtet oder aber Sofortmaßnahmen in Gang gebracht...Auf jedenfall wird er eingetragen.
Du kannst dir einen anerkannten Gutachter bestellen und der sagt dir dann ob dein/e Baum/Bäume ok ist/sind oder ob Maßnahmen ergriffen werden müssen/sollten... Ein normaler Gärtner darf es in Anführungszeichen zwar, aber der Gutachter haftet für Schäden die trotzdem entstehen, wenn er falsch lag!!
@ PacificDigital
Fällt unter allgemein Risiko(die Kastanie), wenn ein Baum umkippt/bricht ist irgendwas nicht ganz ok mit Ihm gewesen. Bei einem Sommersturm, wo Blätter am Baum sind, können auch Gesunde Bäume umkippen, keine Frage, nur im umbelaubtem Zustand ist es halt selten...
Und klar im ersten Moment ist die Kasko dran.. Was anderes habe ich ja nicht behauptet. Ich schrieb legendlich, das der Baumeigentümer haftbar gemacht werden kann!
Aja es gibt eine Versicherung gegen Stumschäden bei Waldbesitztern.. Also vorsicht...
@ E32E38
Spamen um jeden Preis?? grade der letzte....
@ Rennsemmel
Du glaubst garnicht wie schnell ein Baum auf der Seite liegen kann.. Und klar eine Tanne(Abies)/Fichte(Picea) wirft ein Sturm schneller um, als ne Eiche(Querqus) oder Buche(Fagus)... Ne Birke(Betula) ist je nach Standort näher an der Tanne oder an der Eiche...
Es ist nicht leicht nen Baum zu beurteilen, den man nur umgeworfen,auf einem Bild, sieht..
Da versucht man zu helfen und dann sowas 
Geändert von Ich e32 (16.04.2015 um 16:33 Uhr).
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