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Alt 25.11.2008, 21:23   #1
paule75
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2004
Ort: Dessau-Roßlau
Fahrzeug: F01-730d (09/2011)
Standard

Zitat:
Zitat von ab1966 Beitrag anzeigen
Ich habe den Kram nachgerüstet, ist schweine viel Arbeit, der Nutzen hält sich in Grenzen, da auch die H1 Scheinwerfer gut sind. Dennoch ist das was für die sogenannte Vollausstattung. Und wer will schon weniger?

Grüße
wie jetzt? schweine viel arbeit???

habe jetzt eigentlich gedacht ich besorge mir ein komplettset xenon scheinwerfer mit allem was dazu gehört und fertig aus.

wegen einbau sagte mir einer ausn forum das das kein problem sei und schnell ohne probleme eingebaut wäre.

hab ich was falsch verstanden.

nochmal.

bin mit meinem licht nicht zufrieden und würde mich über xenon freuen.
aber nur wenn es kosten und aufwand nicht übersteigt.
will den einbau auch nicht selber machen, sondern bei den der was davon versteht.

mfg
paule75 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 21:44   #2
ab1966
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von paule75 Beitrag anzeigen
wie jetzt? schweine viel arbeit???

habe jetzt eigentlich gedacht ich besorge mir ein komplettset xenon scheinwerfer mit allem was dazu gehört und fertig aus.

wegen einbau sagte mir einer ausn forum das das kein problem sei und schnell ohne probleme eingebaut wäre.

hab ich was falsch verstanden.

nochmal.

bin mit meinem licht nicht zufrieden und würde mich über xenon freuen.
aber nur wenn es kosten und aufwand nicht übersteigt.
will den einbau auch nicht selber machen, sondern bei den der was davon versteht.

mfg
Also irgend wie stehste wohl auf'm Schlauch ;-)

Du kannst es hier überall nachlesen und ich habe es ja auch schon geschrieben. Wenn du es möchtest und der STvzo gerecht werden willst und alles andere zählt für mich nicht, der Polizei nicht und auch nicht dem Tüv gegenüber, dann musst du nicht nur die Scheinwerfer tauschen, denn das ist in der Tat in 30 Minuten erledigt, sondern du musst auch die ALWR nachrüsten, wenn du sie nicht hast, resp. die Niveauregulierug und auch die SWRA. Und alles zusammen ist eine schweine Arbeit. Punkt.

Nun gibt es ein Paar Menchen, die meinen es ist ja nicht so schlimm und mann kann da drauf verzichten, weil der Tüv das evtl. nicht merkt und der nette Polizist vielleicht ein Auge zudrückt oder aber auch der Unfallgener nicht sagt es sei geblendet woden als er dir die Vorfahrt nahm.
Wie dem auch sei. Wie es richtig zumachen ist, habe ich jetzt geschrieben. Wie das im Detail geht kannst du dem EBA/TIS entnehmen.

Grüße

Geändert von ab1966 (25.11.2008 um 22:07 Uhr).
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Alt 25.11.2008, 21:49   #3
paule75
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2004
Ort: Dessau-Roßlau
Fahrzeug: F01-730d (09/2011)
Standard

Zitat:
Zitat von ab1966 Beitrag anzeigen
Also igend wie stehste wohl auf'm Schlauch ;-)

Du kannst es hier überall nachlesen und ich habe es ja auch schon geschrieben. Wenn du es möchtest und der STvzo gerecht werden willst und alles andere zählt für mich nicht, der Polizei nicht und auch nicht dem Tüv gegenüber, dann musst du nicht nur die Scheinwerfer tauschen, denn das ist in der Tat in 30 Minuten erledigt, sondern du musst auch die ALWR nachrüsten, wenn du sie nicht hast, resp. die Niveauregulierug und auch die SWRA. Und alles zusammen ist eine schweine Arbeit. Punkt.

Nun gibt es ein Paar Menchen, die meinen es ist ja nicht so schlimm und mann kann da drauf verzichten, weil der Tüv das evtl. nicht merkt und der nette Polizist vielleicht ein Auge zudrückt oder aber auch der Unfallgener nicht sagt es sei geblendet woden als er dir die Vorfahrt nahm.
Wie dem auch sei. Wie es richtig zumachen ist, habe ich jetzt geschrieben. Wie das im Detail geht kannst du dem EBA/TIS entnehmen.

Grüße

ok. habs jetzt verstanden.

will s halt genau wissen. danke für das ausfürliche

mfg
paule75 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 21:55   #4
John McClane
Gast
 
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Standard

Genau heißt es so:


§ 50 (10) StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern‐ und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.


Und natürlich § 22a StVZO:
(1)Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
Ziffer 7: Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern‐ und Abblendlicht (§ 50)
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Alt 25.11.2008, 22:07   #5
ab1966
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Genau heißt es so:


§ 50 (10) StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern‐ und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Und natürlich § 22a StVZO:
(1)Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
Ziffer 7: Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern‐ und Abblendlicht (§ 50)
Na denn haben wir es doch mal wieder so richtig für alle Umrüstwütigen. Vielleicht sollten wir es auf die erste Seite des Forums tackern lassen. Dann braucht es nicht noch einmal diskutiert werden.

Aber ich fürchte das kannste auch noch in 10 Jahren hier reinschreiben....

So Ende im Gelände
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