Wieso denn das

?
Natürlich kommt er grds. nur mit Schaden auis der Nummer raus. Denn selbst wenn ein sehr großzügiger Wiederbeschaffungswert einem sehr sehr niedrigen Restwert gegenüber gestellt wird
und es dem Geschädigten gelingt, beispielsweise durch Schlachtung einen überaus hohen Erlös des zerstörten Fahrzeugs zu erzielen, dürfte es nur unter großen Anstrengungen dazu reichen, ein vier bis fünf Jahre jüngeres Modell des gleichen Typs, also E38, an Land zu ziehen.
Also trägt der Geschädigte ständig das Risiko mit sich herum, sein ihm, im Detail bekanntes und bewährtes, ggf. sogar durchrepariertes, Fahrzeug gegen eine unbekannte Größe eingetauscht haben zu müssen.
Etwas anders gilt natürlich dann, wenn das zerstörte Fahrzeug mit einigen technischen Baustellen wie z.B. Getriebeproblemen, einem sich abzeichnenden Motordefekt oder so was in der Art aufwartete, die dem Sachverständigen nicht aufgefallen sind und auch nicht auffallen konnten und er die Wertermittlung auf der Grundlage der sonst guten Erscheinungsform erstellt hat. Dann hätte der Geschädigte das große Los gezogen.
Mir jedenfalls würde es sehr weh tun, wenn mein Blauer einen Totalschaden erleiden würde. Denn was ich an ihm habe, weiß ich. Was ich kriege, weiß ich eben nicht.