Hallo Gunshozz,
Ich hatte die Federn von AP verbaut. (Die, die den Wagen vorne UND hinten heruntersetzen.) Damit war ich vom Fahrgefühl absolut zufrieden.
Leider wollte ich depp den Wagen noch ca ein bis zwei cm tiefer haben und dachte mir, das da ein Gewindefahrwerk sinn macht, weil ich es nach belieben ausrichten kann. DAS war ein großer Fehler!
Ich habe mir exakt das Fahrwerk geholt, welches Andimp3 verbaut hat.
Als ich es eingebaut hatte und aus der Halle gefahren bin, hat mich allerdings der Schlag getroffen. Das Ding ist knüppelhart geworden. Für meinen Geschmack viel zu hart.
Da es viel Arbeit war alles umzubauen und ich mir dachte, das vielleicht einige Teile mit der Zeit noch weicher werden, habe ich es drin gelassen.
Meine Familie war begeistert.

Da ich erstmal die richtige Höhe "ermitteln" wollte, habe ich es auch noch nicht direkt eintragen lassen.
Vor knapp 4 Wochen wurde dann bei der HU bemängelt, das das Fahrwerk nicht eingetragen ist.
Ich habe also nach FK geschrieben und die Papiere zu dem Fahrwerk angefordert. An dieser Stelle ein echtes Lob an FK. Nach ca einem Tag hatte ich alle Papiere zur Eintragung per Mail erhalten.
Da ich befürchtete, das mein Wagen zu tief sei, dachte ich mir, das ich ihn zur Eintragung einfach 15mm höher drehe.
Als ich das durchgeführt hatte, habe ich nochmal alle angegebenen Werte in dem Gutachten mit dem Auto verglichen und musste feststellen, da der Abstand zwischen Radmitte und Bördelkante zu groß ist. Also wieder runterdrehen.

Als ich ihn dann gerade im Toleranzbereich hatte, bin ich zum Tüv zur Eintragung. Dort angekommen verlangte man das Vermessungsprotokoll für Spur und Sturz.
Als ich das dann durchgeführt hatte, wieder hin zum Tüv. Die Abnahme hat (ohne Wartezeit) über 2 Stunden gedauert!

Als der Wagen dann auf der 4 Säulenbühne angehoben Stand und der Prüfer kurz weg war habe ich die Bodenfreiheit gemessen.
@Andimp3 : Das auf dem Foto sind NIEMALS die geforderten 8 cm an den Kunststoffabdeckungen.
Ich stellte fest, das selbst meiner diese 8cm Bodenfreiheit nicht hatte.
Da ich die Abnahme brauchte, (und meiner nirgendwo schleift) habe ich den Mund gehalten.

Die Abnahme wurde mir bestätigt und nun bekomme ich einen zweiten Anhangzettel an meinem FZ-Schein.(riesiger Eintragungstext)

An dieser Stelle möchte ich einen Irrglauben ausräumen:
FK wirbt damit, das man das Fahrwerk im TÜV-geprüften bereich verstellen kann. Kann man, darf man aber nicht!
Die Einstellung der Drehteller wird gemessen und Fotografiert.
Die Fahrzeughöhe zum Eintragungszeitpunkt wird gemessen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Es wurde wirklich ALLES fotografiert und festgehalten. Verstelle ich das Fahrwerk nun, ist der Versicherungsschutz futsch. Jede Veränderung am Fahrwerk MUSS neu eingetragen werden.
Demnach bringt ein Gewindefahrwerk...nix!
Ausser dem Verlust von Zeit, Geld und Fahrkomfort.
Wenn es jetzt nicht Eingetragen wäre und ich das AP-Fahrwerk noch hätte, würde es wieder rausfliegen.
Ich hoffe, das ich bei der Kaufentscheidung helfend unterstützen konnte und nein, ich bekomme keine Provision bei AP

In diesem Sinne...