Danke Jungs, dass Ihr euch so ins Zeug legt
Es ist absolut so, wie Haschra es erklärt hat.
Es geht um zwei verschiedene Paar Schuhe:
1. Die Felgen, die auf meinem Auto nicht eintragungspflichtig sind, da ABE vorhanden.
2. Die Reifengröße die ich haben möchte und in meinen Papieren (noch) nicht eingetragen ist. Diese muss ich eintragen lassen.
Alternative zu Punkt 2: CoC Zertifikat besorgen und schauen ob die Reifengröße, die ich fahren möchte, vom Hersteller für mein Auto zugelassen ist, unabhängig, was in den Fahrzeugpapieren steht. Dann brauch ich auch keine EA machen, sondern das Mitführen des CoC Zertifikates reicht.
Hat mir heute ein Kollege erklärt, der in der Branche mal gearbeitet (Auto Zubehörhandel) hat.
PUUHHHH - schwere Geburt...