Modell F01/F02 |
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06.01.2016, 22:02
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von TomS
Für einen völlig Fremden bürgen? Schon im Familienkreis / Beziehungen rächt sich das regelmäßig. Hab ich ziemlich oft das die dann anfangen zu weinen...
Und bürgen bis zu einer "Höchstgrenze" geht mal gleich überhaupt nicht.
Widerspricht ja auch dem ursprünglichen Sinn eines Bürgen.
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Dem kann ich 100% zustimmen.
Zusätzlich: warum sollte sich die Leasing auch auf ein Geschäft einlassen das sie mangels Kreditwürdigkeit ablehnt wenn ein dritter nur für einen Bruchteil der Forderung bürgt ? Bevor die das machen friert die Hölle zu.
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07.01.2016, 11:18
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von TomS
Für einen völlig Fremden bürgen? Schon im Familienkreis / Beziehungen rächt sich das regelmäßig. Hab ich ziemlich oft das die dann anfangen zu weinen...
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Ich würde den Verlust von Anfang an als worst case einkalkulieren - dann brauche ich hinterher nicht zu weinen.
Zitat:
Zitat von TomS
Und bürgen bis zu einer "Höchstgrenze" geht mal gleich überhaupt nicht.
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Natürlich gibt es betragsmäßig begrenzte Bürgschaften.
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07.01.2016, 11:55
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#13
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Mitglied
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Baesweiler
Fahrzeug: Toyota Prius Hybrid, CityEl Elektro, Nissan ZX 300, Yamaha XJ 900
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Wie sieht es denn aus , wenn du das Auto aus dem Leasing raus kaufst und dann anschließend normal verkaufst? Das hab ich früher schon 2x so gemacht. Die Leasinggesellschaft hat den Restwert berechnet und mir eine Rechnung geschickt, die ich dann bezahlt habe und den Fahrzeugbrief erhalten habe.
Gruß Peter
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07.01.2016, 12:15
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.12.2014
Ort: Habach
Fahrzeug: Amarok 2012/X5 40D 09/15
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Geändert von roelfchen (07.01.2016 um 12:24 Uhr).
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07.01.2016, 13:46
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#15
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...
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: BMW
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Zitat:
Zitat von 7erPit
Wie sieht es denn aus , wenn du das Auto aus dem Leasing raus kaufst und dann anschließend normal verkaufst?
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Waren denn die Restwerte realistisch? Heute ist es meistens so, dass die Leasinggesellschaften mit zu hohen Restwerten kalkulieren, daher auch die günstigen Leasingraten.
Hat dann die Folge, dass es unwirtschaftlich ist, die Autos aus dem Vertrag raus zu kaufen, weil der angegebene Restwert deutlich über dem tatsächlichen Wert liegt.
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07.01.2016, 13:54
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#16
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Mitglied
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Baesweiler
Fahrzeug: Toyota Prius Hybrid, CityEl Elektro, Nissan ZX 300, Yamaha XJ 900
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Bei mir war das schon realistisch und da das Leasing gut war, waren da auch keine riesigen Zinsen verdeckt. Bei einem früheren Wagen meiner Schwester haben wir das nach einem Unfall auch mal so gemacht und es ging immer alles sehr unproblematisch. Hier wurde immer gerechnet, Sonderzahlung plus bezahlte Raten und dann noch den offenen Betrag. War allerdings ein Privat Leasing. Ich habe damals auch schon einmal ein Fahrzeug nach der Leasingzeit zum noch vorhandenem Restwert gekauft und das hat auch problemlos geklappt.
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07.01.2016, 14:40
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#17
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Die BMW Bank als Bank macht ein Kreditgeschäft, kein Fahrzeuggeschäft.
In diesem Kreditgeschäft sind dann die Raten mit den Zinsen enthalten, die dürften dann aber eher gering ausfallen. Bei uns war es zuletzt oft so, dass die BMW Bank das Fahrzeug bei vorzeitiger Auflösung nur zum Buchwert verkauft. Dieser Buchwert orientiert sich am kalk. Restwert, nicht am Marktwert. Daher sind die Ablösesummen in den meisten Fällen nicht marktgerecht.
Leasingübernahme erscheint der einzig interessante Weg zu sein. Im Zweifel muss man die Rate eben mit einem Barabschlag versüssen.
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07.01.2016, 14:55
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#18
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Osteuropa oder Ableben
Die Osteuropa-Version würde nach Abschnitt X, Absatz 6 der AGB für das Leasing von Kraftfahrzeugen greifen.
Eine weitere Möglichkeit wäre das Ableben des Leasingnehmers, was in Abschnitt XIV, Absatz 3 geregelt wird.
Ansonsten kann ich von Leasingtime nur abraten, da die erstens die Fahrzeuge mit kompletter Ausstattungsinfo PLZ-mäßig lokalisierbar machen und der Vermittlungserfolg selbst bei Bezahlprogramm gleich Null ist. OK, wenn die PLZ-Lokalisierung in eine Situation nach Abschnitt X, Absatz 6 mündet, würde das ja wieder den gewünschten Effekt bedienen.
Rauskaufen rechnet sich auch nicht, sonst würde ich seit einem Jahr Jaguar fahren.
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07.01.2016, 16:31
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#19
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Ich würde den Verlust von Anfang an als worst
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Axo, und der worst case ist 3000€? Dann leg die doch auf den Tisch und lass die Kiste gammeln bis zum Leasingende.
Schon mal über den Fahrzeugverlust ohne Folge-Versicherung des Nachleasingnehmers nachgedacht?
Zitat:
Zitat von Alfred G
Natürlich gibt es betragsmäßig begrenzte Bürgschaften.
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Hab ich bei den letzten 500 Leasing- und Finanzierungsfällen gerade bei der BMW-Bank noch nicht gesehen aber bitteschön.
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07.01.2016, 18:07
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Südholstein
Fahrzeug: VW CC 3.6, Mercedes S320cdi, CLK430
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Wie sind denn die Konditionen wenn man mal fragen darf, ich kenne jemanden der unbedingt einen 4er möchte aber nicht als Neuwagen, aber bei einem 35er wird das schon jeweils der 600€ im Monat sein.
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Seit 2010 nur positive Erfahrungen mit BMW
mfg.Christoph
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