Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Modell F01/F02
 Detail-Infos
 Modelle
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell F01/F02



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 22.06.2012, 11:15   #61
SuitMan
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von SuitMan
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Luedenscheid
Fahrzeug: 730d F01 Individual
Standard

Ja also von mir kann ja eigentlich keiner Geld kassieren. Hab ja keine Schuld und die GAP Versicherung
__________________
Sportnahrung,Nahrungsergänzungsmittel und Sportbekleidung
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.fitoba.de
SuitMan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2012, 12:18   #62
crazyblack
Mitglied
 
Registriert seit: 31.10.2010
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: F11-550xd, Mini CM Cooper S All4
Standard

Zitat:
Zitat von SuitMan Beitrag anzeigen
Ja also von mir kann ja eigentlich keiner Geld kassieren. Hab ja keine Schuld und die GAP Versicherung
Schon mal in den Bedingungen der GAP Versicherung nachgelesen?

Der Leasinggeber verzichtet im Fall eines Diebstahls oder Totalschadens auf die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert, wenn die Versicherungsleistung binnen 3 Monaten ab Schadenstag bei ihm eingeht.
Anderenfalls verbleibt es bei der Fälligkeit des Ablösewertes gemäß Abs.X Ziff. 6 i.V. mitAbsatz XV der AGB.

Kopie aus den AGB der BMW Leasing.

Du kannst also nur hoffen, dass die gegnerische Versicherung die Begleichung des Schadens nicht durch ein Gerichtsverfahren herauszögert. Soll alles schon vorgekommen sein

Abgesehen davon ist die Frage, was gilt nach diesen Bestimmungen als Totalschaden. Muss die versicherungstechnische Auslegung des Begriffs, sprich Reparaturkosten > Widerbeschaffungswert erfüllt sein?

In den AGB steht:

Bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs kann jeder Vertragspartner den Leasingvertrag zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Bei schadenbedingten Reparaturkosten von mehr als 60% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs kann der Leasingnehmer innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis dieser Voraussetzungen zum Ende eines Vertragsmonats kündigen.

Bindet diese Entscheidung des Leasingnehmers die GAP-Versicherung? Ich wäre mir nicht sicher. Es kann sein, dass bei dieser einseitigen Kündigungsmöglichkeit des Leasingnehmers die GAP Versicherung außen vor bleibt, weil sie der GAP-Versicherung gegenüber unverhältnismäßig ist.

Die Aussage, "von mir kann keiner Geld kassieren", unterschreibe ich in diesem Fall nicht. Wäre der Reparaturumfamg höher als der Widerbeschaffungswert wäre ich zuversichtiger.

Geändert von crazyblack (22.06.2012 um 12:31 Uhr).
crazyblack ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2012, 13:33   #63
SuitMan
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von SuitMan
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Luedenscheid
Fahrzeug: 730d F01 Individual
Standard

Oha, das wäre ja nen Ding,wenn ich nun noch zahlen muss, obwohl keine Schuld und GAP Versicherung. Was hätte man dann noch abschließen müssen, damit einem so etwas nicht passiert?

Oder warum gibt es das dann überhaupt, wenn man dennoch Gefahr läuft, es selbst zu bezahlen? Dachte immer die Haftpflicht ist dafür da, dass der Geschädigte ohne Schaden raus kommt und die GAP halt für den speziellen Fall des Leasings.

Mh son ärger, große Summe zahlen wollte ich nun nicht auch noch. Aber es bleibt spannend. Leider bin ich gerade nicht zu Hause um den Brief der Leasing zu öffnen mit den Details nun.
SuitMan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2012, 13:36   #64
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Zitat:
Zitat von SuitMan Beitrag anzeigen
Dachte immer die Haftpflicht ist dafür da, dass der Geschädigte ohne Schaden raus kommt
Komplett falsch. Haftpflicht ist immer wennn DU jemand schädigst...

Ich hatte bisher nur mit einem Totalschaden-Leasingfall zu tun. Das Fahrzeug wurde dort repariert für 35k€ und das Leasing lief ganz normal weiter.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2012, 13:40   #65
SuitMan
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von SuitMan
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Luedenscheid
Fahrzeug: 730d F01 Individual
Standard

Nichts anderes habe ich gesagt mit " Dachte immer die Haftpflicht ist dafür da, dass der Geschädigte ohne Schaden raus kommt "
Ich bin der Geschädigte doch und die Haftpflicht des Gegners zahlt

Geändert von knuffel (22.06.2012 um 16:14 Uhr).
SuitMan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2012, 14:21   #66
crazyblack
Mitglied
 
Registriert seit: 31.10.2010
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: F11-550xd, Mini CM Cooper S All4
Standard

Zitat:
Zitat von SuitMan Beitrag anzeigen
Oha, das wäre ja nen Ding,wenn ich nun noch zahlen muss, obwohl keine Schuld und GAP Versicherung. Was hätte man dann noch abschließen müssen, damit einem so etwas nicht passiert?

Oder warum gibt es das dann überhaupt, wenn man dennoch Gefahr läuft, es selbst zu bezahlen? Dachte immer die Haftpflicht ist dafür da, dass der Geschädigte ohne Schaden raus kommt und die GAP halt für den speziellen Fall des Leasings.

Mh son ärger, große Summe zahlen wollte ich nun nicht auch noch. Aber es bleibt spannend. Leider bin ich gerade nicht zu Hause um den Brief der Leasing zu öffnen mit den Details nun.
Die Haftpflicht ersetzt deinen Schaden ja auch. Entweder die Reparaturkosten oder eben den Widerbeschaffungswert.
Das du den Kaufpreis finanziert hast (Leasing) ist ja nicht die "Schuld" des Unfallverursachers. Das der Widerbeschaffungswert eventuell nicht den Ablösewert der Leasing darstellt, ist auch nicht dem Unfallgegner anzulasten.

Die GAP Versicherung soll diese Lücke schließen. Es ist ja jetzt nur die Frage, ob die Kündigung des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer bei 60% Reparaturkosten bezogen auf den Widerbeschaffungswert, von der GAP Versicherung auch als Totalschaden anerkannt wird. Wenn nicht, bleibt immer noch die Reparatur des Wagens. Die wird ja von der gegnerischen Versicherung komplett gezahlt. Die Leasing bekommt dann den Wertverlust, so dass aus dem Schaden keine Zahlung von dir zu leisten ist.

Es kann ja gut sein, dass die Gap Versicherung die 60%-Kündigung als Totalschaden in ihrem Sinne anerkennt.

Ich wollte ja nur zum Ausdruck bringen, es ist kein Selbstläufer. So Mancher hat sich dann zu seinem neuen BMW über eine schöne Endabrechnung der Leasing über den Altwagen gefreut.
crazyblack ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2012, 23:48   #67
Waldfrosch
Bastelwagenbesitzer
 
Benutzerbild von Waldfrosch
 
Registriert seit: 25.11.2009
Ort: Winkelhaid
Fahrzeug: X5 3.0d, Pacifica, XK-R, Smart mhd
Standard

...aus diesen Gründen lease ich nichts mehr...entweder barzahlen oder selber finanzieren....alles andere ist insbesondere in solchen Fällen nur mit Nachteilen verbunden...
Waldfrosch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2012, 00:01   #68
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Das sagt sich natürlich leicht, aber für solvente Firmen ist Leasing steuerlich eben sehr attraktiv.

Bin aber auch selber kein Finanzierungs- und Leasingfreund weil ich täglich erlebe wie Firmen und Privatpersonen damit böse baden gehen...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2012, 10:39   #69
crazyblack
Mitglied
 
Registriert seit: 31.10.2010
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: F11-550xd, Mini CM Cooper S All4
Standard

Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Das sagt sich natürlich leicht, aber für solvente Firmen ist Leasing steuerlich eben sehr attraktiv.

Bin aber auch selber kein Finanzierungs- und Leasingfreund weil ich täglich erlebe wie Firmen und Privatpersonen damit böse baden gehen...
Grundsätzlich sollte man als Privatperson nicht leasen. Ganz, ganz wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.

Für Firmen schließe ich mich an.
Das böse baden gehen liegt in der Regel beim Leasingnehmer, der entweder etwas will, was er sich eigentlich nicht leisten kann oder aber meint, es gehe ihn alles nichts an, er zahlt ja eine Leasingrate.
Ob ein Leasingvertrag günstig oder nicht war, entscheidet sich einzig und allein mit Ablauf des Vertrages. Die Rate ist dabei der unwichtigste Teil.

Ich kann das manchen Kunden so oft sagen, wie ich will, sie handeln trotzdem anders und zahlen dann kräftig am Ende. Gier frisst Hirn! Anders kann man das leider nicht bezeichnen.

In dem Fall des Fred-Erstellers ist nichts gegen Leasing zu sagen. Er muss lediglich die Angelegenheit mit den Beteiligten (Leasing und GAP-Versicherung) bereden und dann wird er ohne Zahlung aus der Sache raus gehen.
Kann aber sein, dass er seinen reparierten F01 fährt.
crazyblack ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2012, 18:05   #70
SuitMan
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von SuitMan
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Luedenscheid
Fahrzeug: 730d F01 Individual
Standard

So es ist so eingetreten wie Crazyblack gesagt hat.
Das Auto hat einen Schaden von ca 80% des Widerbeschaffungswertes.
Somit habe ich laut BMW Bank, dass recht zur Sonderkündigung, müsste aber einen Betrag von 3600 Euro Netto an die Bank leisten.

Das werde ich nicht tuen, das es ja keinen Sinn macht, da ich ne Rate von 870 Brutto habe und das Auto noch 6 Monate habe. Somit macht es keinen Sinn.

Wahnsinn aber, dass die von der BMW NL alle sagten ich sollte schon mal nach nem neuen Auto suchen. Naja. So ist es mir aber ganz recht.
Das heisst ich werde das Auto nun reparieren lassen und habe so ja keine Nachteile und ziehe den Nutzenvorteil für einen sehr lagen Zeitraum.
SuitMan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fragen zur Ausstattung F01 Bj 09/2009 esau BMW 7er, Modell F01/F02 10 05.05.2011 08:19
E30 - optischer Totalschaden bei eBay straight_6 eBay, mobile und Co 10 15.09.2010 11:37
Paar Fragen zum F01 benprettig BMW 7er, Modell F01/F02 3 16.03.2009 09:49
Fahrwerk: Bei Km Stand 447 000 wahrscheinlich Totalschaden Andrzej BMW 7er, Modell E32 39 03.12.2004 23:11


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:23 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group