Modell F01/F02 |
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25.10.2019, 09:53
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#12
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Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort:
Fahrzeug: F01 730d 10.12, F11 535i xdrive 01.12
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Zitat:
Zitat von Mike88
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Gemacht Hat geklappt, für beide BMWs.
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25.10.2019, 16:32
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.08.2010
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: E38-728i (11.00), Challenger SRT 392
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und wie erklärt sich das, wo doch angeblich die DSGVO die BMW-Händler an der Herausgabe der Daten hindert?
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25.10.2019, 17:27
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#14
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Neues Mitglied
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: Döberitz
Fahrzeug: BMW F01 750iX N63 10/10
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Eventuell endet die DSGVO an der deutschen Grenze?
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25.10.2019, 17:40
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#15
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Lesen und verstehen, sind immer noch Dinge die nicht jeder zu 100% beherrscht....
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25.10.2019, 17:56
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
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Zitat:
Zitat von Steve D
Gemacht Hat geklappt, für beide BMWs.
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Echt ? Werde ich für mein Schweizer Fahrzeug auch gleich testen. Wie lange hat es gedauert bis du die Historie hattest nach dem Kauf ?
Geändert von Rush1291 (25.10.2019 um 20:20 Uhr).
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26.10.2019, 10:52
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#17
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Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort:
Fahrzeug: F01 730d 10.12, F11 535i xdrive 01.12
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Nach 2 Tagen waren die PDFs da.
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27.10.2019, 09:39
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.08.2010
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: E38-728i (11.00), Challenger SRT 392
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Zitat:
Zitat von Ich e32
Lesen und verstehen, sind immer noch Dinge die nicht jeder zu 100% beherrscht....
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Danke für die freundliche Erläuterung, aber auch die Weitergabe von Daten aus Deutschland in Drittländer ist reglementiert, also ist auch ein Zugriff von z.B. USA auf die Wartungshistorie zu unterbinden.
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27.10.2019, 10:36
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#19
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Interessiert nur niemanden in den USA.. da ist es gesetzlich vorgeschriebenen, das man ein Fahrzeug überprüfen kann. Daher muss München mitspielen
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27.10.2019, 10:50
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#20
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Mitglied
Registriert seit: 30.04.2004
Ort: Luxemburg
Fahrzeug: F02 730Ld 02/2010
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Ja, aber München liegt m.M. nach immer noch in Europa. In Europa gibt es den Datenschutz. Für mich gibt es eine einfache Regel. Wenn es in Europa verboten ist, dürfen sie die Daten von europäischen Autos (Besitzern) nicht weitergeben. Tun sie es trotzdem, machen sie sich strafbar. Die Weitergabe wäre nur richtig wenn das Fahrzeug in die USA exportiert würde, was ja aber nicht der Fall ist.
Ein klarer Fall für die Datenschutzbehörden.
Wie wird es von den anderen Herstellern gehandhabt?
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