Modell F01/F02 |
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31.03.2014, 17:54
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#51
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Der Uneinsichtige
Registriert seit: 28.10.2008
Ort:
Fahrzeug: nüx mehr
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Zitat:
Zitat von esau
Wenn so etwas passiert ist das immer ärgerlich für alle Beteiligten.
Wichtig sind aber 2 Dinge:
1. Dass so etwas nach heutigem Wissensstand eher die Ausnahme sein dürfte
2. Dass BMW schnell und kulant Abhilfe schafft. Und wenn Du bei 90tkm einen neuen Motor bekommst ohne dass es Dich was kostet ...da gibt es Schlimmeres
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Wie kannst du da vom Einzelfall reden, wo du doch im prinzip das gleiche Thema schon mal gelesen hast oder dachtest du du bist immer noch im selben fred (absolut nicht böse gemeint ;-))
Austauschmotor unter 100.000km wegen Plastikteile im Motor
http://www.7-forum.com/forum/40/aust...0i-199297.html
Das Triebwerk ist definitiv eines der schlechtesten, man hört und liesst sehr sehr viel negatives, dies wird sich in den nächsten Jahren sehr vermehren, das Triebwerk ist ja noch jung.
Im 5er, 6er und X5 Bereich wird mehr darüber geschrieben als im 7er-Forum.
Spätestens da weiss man dann wie schlecht es um den N63 steht
PS. hatte ja schon was dazu geschrieben, dort sind auch Bilder von den gebrochenen Schienen:
http://www.7-forum.com/forum/2204948-post69.html
hier der ganze fred:
http://www.7-forum.com/forum/40/f02-...ol-198065.html
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01.04.2014, 10:35
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#52
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2010
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01-750i
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Da ich mit dem Händler nicht weiterkomme - Hat jdm. bitte eine Emailadresse oder Telefon von der Kundenbetreuung bei BMW München oder sonst einen Tipp, wie man das mal etwas höher aufhängen kann? ohne dass mein Kontakt im Nirwana landet. Habe zwar RS-Versicherung aber keine rechte Lust auf langwierigen Prozess... , Danke vorab
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01.04.2014, 17:06
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#53
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.03.2012
Ort: HSK
Fahrzeug: 760i F01 10-2009
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01.04.2014, 21:30
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#54
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Mitglied
Registriert seit: 02.01.2013
Ort: Warschau
Fahrzeug: F02 730d
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Der M5 Motor ist ja ähnlich wie der N63 aufgebaut (Hubraum ident und turbos) - gibt es dann dort die Problem auch?
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01.04.2014, 21:42
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#55
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: münchen
Fahrzeug: F02'
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wann hast du denn wagen gekauft ?
als privater muss man dir 1 Jahr Garantie geben
was die Versicherung nicht bezahlt ist problem vom Händler und nicht deins
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01.04.2014, 22:09
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#56
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Runflat ... hmm lecker...
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
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Wer muss hier wem ein Jahr Garantie geben
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01.04.2014, 22:58
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#57
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: münchen
Fahrzeug: F02'
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es ist so das wenn man als privater ein Fahrzeug kauft muss der Verkäufer wenn er gewerblich ist dem privaten Käufer eine Garantie von einem Jahr geben
egal ob er dir noch eine zusätzliche Versicherung gibt oder sogar ausschliesst
wichtig ist man muss ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, und darf nicht einfach bei zur nächsten Niederlassung fahren
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01.04.2014, 23:03
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#58
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: Edling
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
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Der Händler haftet ein Jahr für Sachmängel, also Mängel die beim Verkauf schon vorgelegen haben. Eine Garantie muss er soweit ich weis nicht geben.
Gruß Martin
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01.04.2014, 23:03
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#59
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von hitchdererste
es ist so das wenn man als privater ein Fahrzeug kauft muss der Verkäufer wenn er gewerblich ist dem privaten Käufer eine Garantie von einem Jahr geben
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Nicht Garantie, "Gewährleistung" (Sachmängelhaftung)*. Das ist juristisch ein bedeutender Unterschied! Und es zählt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, also muss danach der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand (was in der Praxis sehr schwierig ist).
*Siehe dazu auch:
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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01.04.2014, 23:05
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#60
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: münchen
Fahrzeug: F02'
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wenn machen wir es richtig Quelle Adac
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.
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