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BMW 7er, Modell E38
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Alt 06.11.2009, 16:09   #1
medianus
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Halle
Fahrzeug: E38-740iA (06/00)
Standard

ja das hatte ich auch schon überlegt...wäre aber nur eine verschobenes Problem. Könnte auch mit den Sommerreifen zum Tüv und danach die Winterreifen wieder aufziehen weil der fährt sich damit ja einwandfrei. Die Frage ist nur was wäre wenn z.b. ein Unfall passiert und die Versicherung zahlen müsste...????
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Alt 06.11.2009, 16:12   #2
Barni75
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Barni75
 
Registriert seit: 27.09.2009
Ort: Frickenhausen
Fahrzeug: E38-750iA (03.97)(VIN:DG25222) 270tKm, Saab 9000 CSE (09.93) 344tKm
Standard

Zitat:
Zitat von medianus Beitrag anzeigen
Die Frage ist nur was wäre wenn z.b. ein Unfall passiert und die Versicherung zahlen müsste...????
Dann bekommst auf jedenfall eine Teilschuld, im schlimmsten Fall sogar die komplette Schuld

mfg, Heiko
Barni75 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2009, 16:14   #3
medianus
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Halle
Fahrzeug: E38-740iA (06/00)
Standard

denke ich auch...also in den sauren Apfel beissen und die nicht zugelassenen Reifen um jeden Preis verkaufen
medianus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2009, 16:14   #4
Muellermilch
Ich hasse das Zeug!
 
Benutzerbild von Muellermilch
 
Registriert seit: 01.09.2009
Ort: Jüchen
Fahrzeug: Audi A6 Avant (4G) 3.0 Tdi Quattro
Standard

Definitiv Teilschuld bzw. sogar Strafzahlung und Hochstufung. Wäre ich vorsichtig mit. Hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.

Frag doch mal beim TÜV, was die Eintragung der Größe kostet. Evtl. könnte das weniger sein, als der Verlust beim Verkauf.
Muellermilch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2009, 16:17   #5
medianus
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Halle
Fahrzeug: E38-740iA (06/00)
Standard

@muellermilch: da müsste doch eine Einzelabnahme erfolgen, wo nicht mal sicher ist dass die durchkommt und man trotzdem zahlen muss. Anschliessend müsste wohl auch noch eine Tachojustierung erfolgen...glaub nicht dass es wirklich billiger würde.
medianus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2009, 16:47   #6
carmesita
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von carmesita
 
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
Standard

Zitat:
Zitat von Muellermilch Beitrag anzeigen
Definitiv Teilschuld bzw. sogar Strafzahlung und Hochstufung. Wäre ich vorsichtig mit. Hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.
Das glaube ich jetzt nicht.
Dafür müßte er grob fahrlässig handeln und als Unfallursache müßten seine Reifen in Frage kommen.
Wenn nur der Querschnitt nicht stimmt aber die Traglast i.O. ist passiert da nix (Geschwindigkeit ist bei Winterreifen ja nicht das Problem).
Und wo kein Kläger da kein Richter.
Ich glaube nicht das bei einem Unfall die Reifengröße kontrolliert wird.
Der Polizist müßte die ABE beim KBA nachschauen, da ja meist nur noch eine Größe eingetragen ist. Er ist in der Beweispflicht.
carmesita ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2009, 16:54   #7
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
Standard re:

Was mich noch interessieren würde wie hoch ist die Traglast der Falschen Reifen den da wird denke Ich keine 98 oder 100 stehen.
Mfg DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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Alt 06.11.2009, 16:57   #8
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von carmesita Beitrag anzeigen
Das glaube ich jetzt nicht.
Dafür müßte er grob fahrlässig handeln und als Unfallursache müßten seine Reifen in Frage kommen.
Wenn nur der Querschnitt nicht stimmt aber die Traglast i.O. ist passiert da nix (Geschwindigkeit ist bei Winterreifen ja nicht das Problem).
Und wo kein Kläger da kein Richter.
Ich glaube nicht das bei einem Unfall die Reifengröße kontrolliert wird.
Der Polizist müßte die ABE beim KBA nachschauen, da ja meist nur noch eine Größe eingetragen ist. Er ist in der Beweispflicht.
Er fährt mit einem Fahrzeug ohne ABE. Da gibt es keine Diskussion. Die Versicherung wird nicht zahlen-im Übrigen würde ich Fahren mit der wissentlich falschen Reifendimension schon grob fahrlässig nennen. Die Reifengröße wird bei Erstellung eines Gutachtens geprüft, sollte ein Unfall mit Personenschaden vorliegen-Prost Mahlzeit....

Lass die Finger von solch heissen Sachen, da spart man schnell am falschen Ende. In den sauren Apfel beissen, Neue kaufen(oder Versuch einer Einzelabnahme), die Falschen verkaufen... und fürs nächste Mal die Lehren ziehen
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2009, 17:08   #9
bommelmann
Energieeffizienzklasse A
 
Benutzerbild von bommelmann
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
Standard

Die Idee mit den Sommerrädern und dem TÜV sollte erstmal als Sofortmaßnahme durchgeführt werden.

Ansonsten solltest du - wie @DD schon gesagt hat - den Tragfähigkeitsindex checken.

Wenn der passen sollte, könntest du dir eine ABS-soundso-Bescheinigung vom Reifenhersteller geben lassen und eine §21er-Abnahme zu etwa 100 Euro machen lassen, die dann für weitere 20 Euro in den Fahrzeugschein einzutragen ist.
bommelmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2009, 17:10   #10
medianus
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Halle
Fahrzeug: E38-740iA (06/00)
Standard

@DD: also der Tragfähigkeitsindex ist 99, wäre kein Problem.
Interessant ist aber ein Urteil von einem Landgericht was ich beim Stöbern gefunden hab. Danach erlischt nicht generell bei nicht eingetragenen Reifen die Betriebserlaubnis sondern nur wenn durch die Reifen eine Gefahr ausgeht und zu erwarten wäre...
Und ich find das Fahrverhalten mit denen sogar eher besser als mit den zugelassenen 65ern.
medianus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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