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Modell E65/E66 |
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19.03.2013, 10:32
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 04.09.2012
Ort: Hannover
Fahrzeug: 740 E65 Bj06,VW Passat Bj02
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
Man kann´s ja immer auslegen wie man will! 
Nur weil er auch ein Auto-Fan ist bedeutet das noch lange nicht daß er bei seinem Auto auch illegale Funktionen programiert.
Ausserdem hinkt dein Vergleich total, denn es ist ja ein Unterschied ob der Polizist im Dienst ist oder nicht! Im Dienst muß er eben seine Arbeit machen, privat nicht.
Im Endeffekt sollte einem vorher klar sein was man tut. Daß es nicht legal ist weiß man vorher. Wenn man es trotzdem macht darf man eben auch nicht jammern (nein ich meine nicht den TE) wenn man ne entsprechende Strafe bekommt.
Ich halte auch viele Vorschriften für unsinnig und halte mich nicht an alle. Aber wenn ich erwischt werde trag ich eben die Konsequenzen...
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Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps
NO 0% TOLARANCE FOR YELLOW GLÜHLÄMPCHEN!!!!!!!!!
Schmeiss hier ncht gleich mit Wörtern wie ILLEGAL rum,es ist nicht zugelassen und eine Ordnungswiedrigkeit. Herr Feldwebel 
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19.03.2013, 11:17
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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Zitat:
Zitat von chakone
..... eine Ordnungswiedrigkeit.
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Eine Ordnungswidrigkeit bei welcher dein Versicherungsschutz flöten geht.
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19.03.2013, 11:24
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#3
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Joerg
Eine Ordnungswidrigkeit bei welcher dein Versicherungsschutz flöten geht.
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So schnell nicht...
Zwischen Schaden und illegalem "Ding" am Auto (Leuchte, Fahrwerk, Reifen, sonstwas) muss ein Kausalzusammenhang bestehen.
Und dann erlischt auch nicht der komplette Schutz, sondern es besteht "nur" die Möglichkeit, seitens des Versicherers in Regress genommen zu werden.
Olli
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19.03.2013, 11:37
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#4
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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Zitat:
Zitat von Joerg
Eine Ordnungswidrigkeit bei welcher dein Versicherungsschutz flöten geht.
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Das ist witzig...
Deutschland wird bald verordnen, wie man zu atmen hat
Im Ernst, es fahren US-Import Fahrzeuge rum, die rote Blinkleuchten haben, aber als EU-Fuehrerscheintraeger, muss man diese erst umruesten...
Ist doch alles Quatsch, aber wenns schoen macht
Willst garnicht sehen wieviele hier auf Chrom-Felgen fahren, von 18-30Zoll...
Ist ja auch nicht erlaubt, aber als Nato-Mitglied, geht alles...
Kenne Leute die nach Canada und USA zurueck sind, da in D alles mit zu vielen Regeln am Auto verbunden ist....
Wegen US-Blinkern Strafe zahlen, kenne ich, als mein Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen hatte, obwohl ich das Auto als US- Fahrzeug vorher schon angemeldet hatte...Die wollten halt Geld, mehr nicht....
Gibt schon viele Trottel, bei der Poliz..!!!
__________________
Geändert von SDS745i (19.03.2013 um 11:49 Uhr).
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19.03.2013, 12:04
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Halle (Saale)
Fahrzeug: E65-735i (10.01) und viele andere
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Was für ein Kindergarten hier teilweise. Sowas ist doch echt schade. Wir sind hier eine "Gemeinde". Hier muss man sich nicht Stundenlang über sowas aufregen oder so. Das hier ist ein Forum... Teilweise sehr lächerlich hier. Echt sehr schade. Jeder muss es hier besser wissen.
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19.03.2013, 13:58
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2007
Ort:
Fahrzeug: 2007 RAM 2500 / 2010 Jaguar XJ Supercharged
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Nur Oldtimer bis 1970 dürfen auch mit roten Blinkern fahren.
Es wurde ja schon viel geschrieben, es ändert aber nichts daran das es nicht erlaubt ist.Mein Tüver hat bis jetzt auch immer ein Auge wegen meinen High Fives* zugedrückt (die ab Werk verbaut wurden), da sie gelb leuchten
*Falls jemand nicht weiss was das ist:

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19.03.2013, 14:24
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#7
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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Wie gesagt,
Es fahren genug mit roten Blinkern, etc. durch die Gegend in D...
Nur sind diese anders angemeldet....
Macht doch keinen Sinn in D alles zu verbieten...
In anderen Laendern, wo es lockerer zugeht, passiert doch auch nichts wegen anderer Farben der Lichter usw...
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19.03.2013, 14:26
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2007
Ort:
Fahrzeug: 2007 RAM 2500 / 2010 Jaguar XJ Supercharged
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Zitat:
Zitat von SDS745i
Nur sind diese anders angemeldet....
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Du meinst die hier stationierten US Soldaten?
PS:Es fahren auch Diplomatenfahrzeuge mit ringsum getönten Scheiben und trotzdem dürfen "wir" es nicht machen
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19.03.2013, 14:46
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#9
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von SDS745i
In anderen Laendern, wo es lockerer zugeht, passiert doch auch nichts wegen anderer Farben der Lichter usw...
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Zu Kriegszeiten biste in Frankreich, wenn Du nicht mit gelbem Abblendlicht unterwegs warst, auch mal "ganz locker" von der Haubitze abgeschossen worden.
Olli
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19.03.2013, 14:48
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#10
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von E38_Fan
Nur Oldtimer bis 1970 dürfen auch mit roten Blinkern fahren.
Es wurde ja schon viel geschrieben, es ändert aber nichts daran das es nicht erlaubt ist.Mein Tüver hat bis jetzt auch immer ein Auge wegen meinen High Fives* zugedrückt (die ab Werk verbaut wurden),...]
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an meinem F250 waren rote Blinker hinten und die High Fives eingetragen, war ein 91er.
Es ist doch mühselig hier rumzujammern wie unsinnig manche Vorschriften hier sind, ich glaube da sind wir uns alle einig. Das ändert aber alles nichts daran dass man sich dran halten muss oder eben die Konsequenzen tragen muss wenn man erwischt wird...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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