


|
BMW 7er, Modell E32 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
29.08.2013, 12:53
|
#1
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
|
Sehr schön geschriebe. Das sehe ich auch so. Man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Wenn jemand das Xenongeraffel von 1991 einbaut und nicht einträgt ist doch alles prima.
Dennoch möchte ich wissen, wir der freundliche in Grün/Weiß, ähm Blau mir vor Ort nachweisen möchte, dass das Xenon nach einem bestimmten Jahr eingebaut wurde und nicht vor diesem.
Du kannst mir die Info auch als U2U senden.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
|
|
|
29.08.2013, 13:04
|
#2
|
|
Autonarr
Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Torgelow
Fahrzeug: Audi A8 4H V8T
|
Das mag klappen, wenn die Brenner etc. "gefunden" werden. Ich glaube schon, dass sich da einige Beamte drauf spezialisiert haben, aber an solchen einen muss man auch erstmal geraten. Wie gesagt, ich wurde hier im Hamburger Umland auch mit meinem e32 zwei mal angehalten, beide Male inklusive der Aufforderung die Motorhaube zu öffnen. Es wurde nach dem Luftfilter geguckt und mehr nicht (zumindest ist mir nichts aufgefallen). Der Wille war anscheinend ja da aber das half nicht, obwohl die Brenner sogar sichtbar seitlich montiert waren (schön dämlich-zurückblickend). Naja, die Glasspack - Abgasanlage ist ja auch nicht aufgefallen.  Wo kein Kläger ist, da kein Richter, zumindest bei solchen "Nichtigkeiten" kann man das schon so stehen lassen.
__________________
fortuna coa est...
|
|
|
29.08.2013, 14:15
|
#3
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
|
Zitat:
Zitat von Donar
Das mag klappen, wenn die Brenner etc. "gefunden" werden. Ich glaube schon, dass sich da einige Beamte drauf spezialisiert haben, aber an solchen einen muss man auch erstmal geraten. Wie gesagt, ich wurde hier im Hamburger Umland auch mit meinem e32 zwei mal angehalten, beide Male inklusive der Aufforderung die Motorhaube zu öffnen. Es wurde nach dem Luftfilter geguckt und mehr nicht (zumindest ist mir nichts aufgefallen). Der Wille war anscheinend ja da aber das half nicht, obwohl die Brenner sogar sichtbar seitlich montiert waren (schön dämlich-zurückblickend). Naja, die Glasspack - Abgasanlage ist ja auch nicht aufgefallen.  Wo kein Kläger ist, da kein Richter, zumindest bei solchen "Nichtigkeiten" kann man das schon so stehen lassen.
|
Die wollten bestimmt nur mal den Motor sehen!!
|
|
|
29.08.2013, 15:03
|
#4
|
|
Autonarr
Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Torgelow
Fahrzeug: Audi A8 4H V8T
|
Zitat:
Zitat von ratbaron
Die wollten bestimmt nur mal den Motor sehen!!
|
Oder so!
Ich wollte hier wirklich keinen Shitstorm lostreten und es soll natürlich nicht ins persönliche abdriften. In vielen Sachen hat John ja recht, aber manchmal schießt er, meiner Meinung nach, halt einfach übers Ziel hinaus, wobei die Meinungen da sicherlich auseinander gehen.
|
|
|
29.08.2013, 16:15
|
#5
|
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
|
Um das Thema noch mal aufzugreifen:
Wenn in der Fahrzeug BE-(Olli darf gerne noch mal aufzählen, welche E32 ab wann es mit Xenon gab) Xenon abgedeckt ist darf ich es mir ans Auto schrauben so oft ich will - ohne Eintragung. Voraussetzung: Wie ab Werk (Brenner, Streuscheiben etc..)
Der Nachweis dessen ist technisch vor Ort nicht möglich - aus Gründen die neben mir auch andere aufgezählt haben (Tausch von Komponenten und Teilen).
Der Nachweis ist nur mittels VIN machbar und selbst dann sieht man nur, dass das Auto ab Werk nicht mit der SA Xenon kam. Das Datum der möglichen Nachrüstung ist auch nicht ermittelbar, kann z.B. schon direkt nach Auslieferung beim Händler passiert sein. Es spielt aber auch keine Rolle, da es keiner Eintragung bedarf!
(z.B. wurde unser erster Familien E34 ohne E-Fenster hinten ausgeliefert - obwohl wir das geordert hatten. Der Händler, der es verbockt hatte, musste es dann nachrüsten - nur als Beispiel)
Ich darf mir in den Innenraum auch Sportsitze einbauen, die sind auch erlaubt.
Vielleicht kann der Herr Polizist ja den dazu passenden Paragrafen nennte (sollte er eigentlich - Stichwort Innenraumgestaltung und v.a. Sicherheit).
Oder eine dritte Bremsleuchte. Oder NSW (im E34) - alles ohne Eintragung.
Bei Fahrzeugen ohne abdeckende BE ist das in der Tat nicht mehr so problemlos machbar.
Hier muss eine Eintragung erfolgen bzw. wenn das vor den Stichtagen erfolgt ist muss diese auch mit Eintragungstag im Schein stehen.
Diese Eintragung hat nach den aktuell gültigen Kriterien zu erfolgen.
Dazu gehören die 3 Punkte in Paragraph 50 Absatz 10: SWRA, aLWR und die Bedingung, dass Abblendlicht immer an bleibt, auch bei Benutzung des Fernlichts.
Im Punkt der automatischen LWR kann man sich streiten, ob die im "klassischen Sinne" (also mit Sensoren und Aktoren) oder im übertragenen Sinne mit Niveau oder Luftfederung (dann auch ohne Aktoren/Motoren) verbaut sein muss. Ausschlaggebend ist, ob die Scheinwerfer die Grenzen einhalten, wobei die Grenzen nur statisch gemessen werden.
Wie gesagt, ein Mercedes Bus hat eindeutig keine aLWR im eigentliche Sinne, der hat Luftfederung. Dort gibt es nicht mal Motoren an den Scheinwerfern.
Ich denke, dass sollte mal als Überblick reichen. Ich bin gerne bereit, gegen Vorlage von seriösen Quellen und Belegen auch meine Meinung zu überdenken.
Markus
|
|
|
30.08.2013, 18:19
|
#6
|
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
@John
Seien wir doch ehrlich. Man kann 90% aller Fahrzeuge ohne Probleme still legen, wenn man will, da viele Eintragungen unwirksam sind. Viele Teile werden nacheinander oder falsch eingetragen und nicht in Verbindung.
Ich habe bei mir das meiste i.V. eingetragen z.B. offener Filter mit Sportauspuff geprüft. Oder Fahrwerk i.V. mit Rad/Reifen Kombi XY, oder zum Beispiel wahlweise…. alles andere ist das Papier nicht wert.
Und nein…ich habe nichts gegen die Polizei, nur sollte man manchmal die Kirche im Dorf lassen. Wie gesagt, wenn man es drauf ankommen lässt, kann man fast jede zweite Eintragung anfechten, da falsche eingetragen, teilweise weil selbst der Prüfer sich nimma auskennt.
Gruß
|
|
|
30.08.2013, 18:36
|
#7
|
|
fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
|
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
... oder zum Beispiel wahlweise…. alles andere ist das Papier nicht wert.
|
Wo keine Eintragung, da ist auch kein Papier(wert).
Na was sagst Du denn, wie siehst Du es, Raffael (wir hatten ja auch schon gelegentlich eine "Meinungsverschiedenheit"  ):
Könnte man mir tatsächlich ab nächster Woche meinen 93er 740 (mit Niveauregulierung ab Werk) stilllegen, wenn ich - theoretisch - ab dann mit dem kompletten ! Xenon-Krempel aus einem 93er (sic!) 750i E 32 rumfahre, welches ich - theoretisch - morgen in meinen 7er einbaue?
Olli
|
|
|
29.08.2013, 16:47
|
#8
|
|
BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Nähe KA (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
|
Zitat:
Zitat von Donar
Oder so!
Ich wollte hier wirklich keinen Shitstorm lostreten und es soll natürlich nicht ins persönliche abdriften.
|
Darum geht es ja nicht. Es ist nicht so sehr die Frage nach dem "Was" sondern eher nach dem "Wie".
__________________
Schorsch - sorgt für Bluthochdruck
|
|
|
29.08.2013, 19:18
|
#9
|
|
Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
|
Eigentlich ist mir das Thema mehr als Wuast, aber da es heut beim TÜV länger dauerte, hab ich mit dem Prüfstellenleiter geratscht, und..war überrascht.
Seine Aussage: Automatische Leuchtweitenregulierung ist nicht weiter definiert, sprich ob über Stellmotoren oder Niveau ist egal.
Er würde eine Nachrüstung ohne weiteres abnehmen, wenn eine Scheinwerferreinigungsanlage und eben aLWR in irgend einer Form vorhanden ist.
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
|
|
|
29.08.2013, 19:31
|
#10
|
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
|
Zitat:
Zitat von Chevyman
Eigentlich ist mir das Thema mehr als Wuast, aber da es heut beim TÜV länger dauerte, hab ich mit dem Prüfstellenleiter geratscht, und..war überrascht.
Seine Aussage: Automatische Leuchtweitenregulierung ist nicht weiter definiert, sprich ob über Stellmotoren oder Niveau ist egal.
Er würde eine Nachrüstung ohne weiteres abnehmen, wenn eine Scheinwerferreinigungsanlage und eben aLWR in irgend einer Form vorhanden ist.
|
Bestätigt ja nun einwandfrei das, was ratbaron, Stefano und ich die ganze Zeit behaupten
Aber der TÜV-Prüfer hat bestimmt auch keine Ahnung
Markus
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|