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05.04.2008, 10:15
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#21
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Gast
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Zitat:
Zitat von Claus
Moin Uli,
Du bist ja nicht der einzige, der gleich vom Erlöschen einer Betriebserlaubnis spricht, wenn einer mal ein Blinkerbirnchen oder eine Schraube am Kofferraumdeckel austauscht. Zum Erlöschen einer Betriebserlaubnis gehört mehr. Ich zitiere mal:
"Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.
Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden."
Teil 1 ist die landläufige Meinung, aber der Teil 2 (den ich kursiv dargestellt habe), wird gerne ignoriert und so das Märchen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis selbst bei kleinsten Änderungen in die Welt gesetzt! Auch die hier an Bord befindlichen Anwälte haben das schon mehr als einmal dargelegt!
Topic: Ich sehe durch das Anbringen von Standlichtringen keine Änderung der Fahrzeugart (es bleibt wohl ein Auto, oder nicht?  ), keine Erwartung einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und auch keine Verschlechterung der Abgas- und Geräuschwerte. Also wo erlischt jetzt die Betriebserlaubnis?
Gruß, Claus
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Hallo Clausi, dachte, Du redst' nicht mehr mit dem bösen Uli.
Wann die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges erlischt, entscheiden weder wir beide noch ein POM aus Niederbayern sondern der Richter in unserem gestellten Szenario und der erzählt Dir folgendes:
"Wir haben festgestellt, dass kurz vor dem Unfall die Beleuchtungsanlage Ihres Fahrzeugs ausgefallen ist. Ich sehe, Sie haben die Scheinwerfer mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln manipuliert..."
Muss ich weiterschreiben?
Oder:
"Laut Aussage wurde die gegnerischen Partei unmittelbar vor dem Unfall durch Ihr KFZ geblendet..."
oder...oder...oder...
Mehr Möglichkeiten, als der Weihnachtsbaum Nadeln hat...
Wurscht, wie's weitergeht: Ab sofort bist Du in Erklärungsbedarf und Deine Haftpflichtversicherung wird ebenfalls die Ohren spitzen.
Was sagst' dann?
"Herr, Richter, Forenmitglied kongaa007 hat weder Kosten noch persönliche Mühen gescheut, um in einer wissenschaftlich fundierten Vergleichsstudie die Unbedenklichkeit der von ihm angebotenen Leuchtmittel nachzuweisen."
Wie mag's dann wohl weitergehn?
Wie schon geschrieben: kann sein, muss nicht sein.
Offensichtlich sehen einige Herrschaften das Hauptproblem an der ganzen Geschichte in der Tatsache, mit den Dingern von einer Polizeistreife "erwischt" zu werden.
Ich seh's eben etwas differenzierter und kauf' mir für fuffzig Euros lieber zwei Flaschen Lanson.
Da hab' ich persönlich mehr davon, aber diese Entscheidung steht ja dem-Herrn-sei-Dank jedem frei... 
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05.04.2008, 22:07
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#22
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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@Uli
Hallo,
also lass mal die Kirche im Dorf. Das ist doch vollkommen übertrieben was Du da von Dir gibst.
Beleuchtung ausgefallen - es sind die STANDLICHTER, die darfst du während der Fahrt ohne Hauptlicht gar nicht betreiben.
Vom STANDLICHT geblendet, dafür gibts nur eins
Und zuletzt handelte es sich nicht um einen niederbayerischen Polizisten, sondern um einen altgedienten Sachverständigen des TÜV Süd.
Na dann Prost mit Lanson.
Aber Du hast ja schon geschrieben, jedem das Seine und wahrscheinlich sollte man es dabei auch belassen.
Schöne Grüße
Horst
__________________
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06.04.2008, 11:36
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#23
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Gast
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Zitat:
Zitat von mystica
@Uli
Hallo,
also lass mal die Kirche im Dorf. Das ist doch vollkommen übertrieben was Du da von Dir gibst.
Beleuchtung ausgefallen - es sind die STANDLICHTER, die darfst du während der Fahrt ohne Hauptlicht gar nicht betreiben.
Vom STANDLICHT geblendet, dafür gibts nur eins
Und zuletzt handelte es sich nicht um einen niederbayerischen Polizisten, sondern um einen altgedienten Sachverständigen des TÜV Süd.
Na dann Prost mit Lanson.
Aber Du hast ja schon geschrieben, jedem das Seine und wahrscheinlich sollte man es dabei auch belassen.
Schöne Grüße
Horst
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Hallo Horst,
lass mich raten: Du hattest bereits als Kind signifikante Probleme mit Deinem Abstraktionsvermögen, richtig?
Naja, vielleicht hast' Glück und Du findst' noch einen, der's Dir erklärt.
Da fällt mir in diesem Zusammenhang unser ehemliger Nachbar ein: begeisterter Motorradfahrer und Frischluftfanatiker. Als wir ihn alle gemeinsam nach seiner Beinamputation in der Reha besuchten, meinte er beiläufig, er müsse wohl seine "Auf meinem Moppedd passiert mir schon nix"-Hypothese in weiten Teilen revidieren.
Immerhin scheinen die lustigen Weißwaschlichterlein wie Blei in den Regalen unseres hilfsbereiten Mitmembers zu liegen, zumindest in der Bucht konnte er bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen erkennbaren Abnehmerkreis finden.
An sich beruhigend zu wissen, dass es in unserem Land vernachlässigbar wenig mutige Menschen gibt, die sich für ihr mühsam ererbtes Geld ohne erkennbaren Gegenwert eine Unfallteilschuldgarantie an's Bein tackern.
Und noch ein Letztes: Ich darf während der Fahrt sehr wohl Standlicht ohne "Hauptlicht betreiben" ???, aber Dir das zu erklären dürfte meine bescheidenen Fähigkeiten um ein Vielfaches übersteigen. 
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06.04.2008, 13:27
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Uli, was ist eigentlich dein Problem? Besser gesagt, was ist dein Ziel? Menschen zu überzeugen das nicht zu kaufen? Hier sind alle erwachsen und können eigene Entscheidungen treffen. Ich denke, dass du vergessen hast, was dir in der Schule beigebracht wurde "zwischen den Zeilen zu lesen". Also, solltest du Probleme zuhause oder im Job haben, so lass es nicht hier raus. Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen Optimist und Pessimist? Ich glaube, weiter muss ich nichts sagen.
Du hast vorhin geschrieben, dass deine Leuchtmittel (Standlichter) einen Prüfzeichen haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn du ein Bild davon mir zuschicken würdest.
Ich lasse diesen Thread schließen, da ich sehen, dass ich einige hier mit wohl verletzt habe!
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06.04.2008, 18:36
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#25
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von mystica
Beleuchtung ausgefallen - es sind die STANDLICHTER, die darfst du während der Fahrt ohne Hauptlicht gar nicht betreiben.
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Zitat:
Zitat von Uli
Und noch ein Letztes: Ich darf während der Fahrt sehr wohl Standlicht ohne "Hauptlicht betreiben" ???, aber Dir das zu erklären dürfte meine bescheidenen Fähigkeiten um ein Vielfaches übersteigen. 
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Erklärung  Ganz einfach Standlicht = Tagfahrlicht. Haben alle neuen Modelle, kann glaube auch auf "immer an" programmiert werden.
Horst meint vielleicht die Nebelscheinwerfer
Ansonsten, bitte "lieb haben" 
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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06.04.2008, 19:26
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#26
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Gast
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Zitat:
Zitat von Adi
Erklärung  Ganz einfach Standlicht = Tagfahrlicht. Haben alle neuen Modelle, kann glaube auch auf "immer an" programmiert werden.
Horst meint vielleicht die Nebelscheinwerfer 
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Bist schon dicht dran, eigentlich sogar dichter als dicht, aber darum geht's im Kern ja eigentlich nicht.
Zitat:
Zitat von Adi
Ansonsten, bitte "lieb haben" 
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Ich hab' mich lieb, ich hab' Horst lieb und ich hab sogar Andrea Ypsilanti lieb, lediglich am Verhältnis zu unserem neuem Forumspsychologen muss ich noch arbeiten.
Und Adi: Ich glaub', ich hab' mich gerade in Dich verliebt. 
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06.04.2008, 22:03
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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@ Uli
Ich warte immer noch auf die Bilder. Naja, wenn du es nicht machen willst, dann sag es einfach. Ich will dich nicht herausfordern, aber mir ist wirklich interessant, wieso auf meinen Original Hella Standlichter, die Freundliche selber verbaut, kein Prüfzeichen steht aber auf deinen.
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07.04.2008, 18:08
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Kommen wir noch einmal zu dir Uli,
wenn du schonmal dein Mund aufmachst, dann bitte steh auch zu deinem Wort, sonst werden auch alle anderen das tun was ich jetzt tue (dich nicht mehr ernst nemmen).
Also, ich habe soeben beim Freundlichen angerufen! Ein Techniker ist extra ins Lager gegangen und eine original BMW Verpackung mit original Hella Standlichtern aufgerissen. Auf den Lampen war KEIN Prüfzeichen! Also, wo hast du den bei deinen ein Prüfzeichen gesehen, oder hast du es selber aufgezeichnet?
Also, ich möchte von euch nichts vorenthalten, deshalb sage ich es noch einmal, dass auf diesen LEDs kein Prüfzeichen steht, was auf den original Hella (was bei Freundlichen verbaut wird) auch der Fall ist.
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07.04.2008, 21:09
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#29
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Gast
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Erst lügst' mit jeder Silbe, die Du schreibst', dann versuchst' mich in präpubertärer und semantisch äußerst fragwürdiger Weise von der Seite anzumachen und schlussendlich möchst' mich auch noch zu Deinem Laufburschen degradieren? Haben's Dir in Deiner (offensicht recht nahe zurückliegenden) Kindheit nicht oft genug die Windeln gewechselt?
Wie ich sehe, hast' Dir ja mit Deiner charmanten Art auch schon in anderen Foren gute Freunde gemacht und was Recht und Gesetz betrifft, scheinst' ja nicht nur bezüglich nicht zugelassener Leuchtmittel akuten Nachholbedarf zu haben.
---Edit---
Adi, ich hab's ehrlich versucht, aber kongi kann ich einfach nicht lieb haben. 
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07.04.2008, 21:54
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Jetzt hast du es mir richtig gegeben. AUA
Du bist ein guter Googler, arbeitest du bei Google?
Wieso weichst du immer von meinen Fragen ab? Die Fragen stehen immer noch offen. Dass du Müll Posten kannst, kann man ja sehen, aber wo sind den deine Standlichter mit Prüfzeichen?
Geändert von kongaa007 (07.04.2008 um 22:08 Uhr).
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