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Alt 23.05.2006, 16:20   #1
twinturbo
Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Stade
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
Standard Wandlung Dienstwagen möglich

Hallo Gemeinde,
mal eine Frage an die Rechtsgelehrten und erfahrenen Wandler. Habe vor ca. 3 Monaten einen 760i Dienstwagen erstanden (Ersbesitz BMW, gekauft über BMW Händler also Gebrauchtwagen, finanziert über BMW FS). Werksgarantie läuft im Juni 2006 aus. Bin mit dem Fzg. eigentlich zufrieden habe aber nach wie vor mit dem Getriebe Probleme (Schaltschlagen beim Lastwechsel), die BMW nicht den Griff bekommt (Software geändert, Getriebe mit ÖL 5 mal gespült, neu adaptiert, ...). Es kommt nun der dritte Versuch, dann habe eigentlich keinen Bock mehr auf den Streß.

Nun die 100 Dollar Preisfrage: Kann ich dieses (Gebraucht)fahrzeug wandeln wenn ja beim dem ausliefernden BMW Händler oder mit/bei der AG (Dienstwagen)? Oder geht eine Wandlung nur bei Neuwagen was kann ich dann tun?

Gruß
twinturbo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2006, 17:09   #2
buddi
raubsauger©
 
Benutzerbild von buddi
 
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Bühl
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
Standard

Wandlung von Kaufvertaegen ist grundsaetzlich immer moeglich wenn ein erheblicher Mangel nicht abgestellt werden kann.

Ansprechpartner ist die NL, also Dein Vertragspartner. Hast Du mit denen schon geredet? Einvernehmlich duerfte immer besser sein, sonst am besten gleich den Advokaten beauftragen. Vielleicht haben die ja ein anderes Fahrzeug - grundsaetzlich warst Du ja zufrieden, nur nicht mit der Zitrone wenn ich's richtig verstanden habe?
__________________
ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
buddi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2006, 17:13   #3
Bootsmann
alt, aber bezahlt!
 
Benutzerbild von Bootsmann
 
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
Standard

Warum wandeln?-neues Getriebe und fertig!

Wandeln geht erst dann, wenn nichts mehr geht!

Gruß Bootsmann!
__________________
Er ist 20, wird 2x in der Woche gewaschen,putt ist er fast nie!-
ich mag ihn, weil er mich fast nie in Stich lässt!-und er gehöhrt mir - und nicht der Bank!
Bootsmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2006, 17:17   #4
hitchhiker18
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von hitchhiker18
 
Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: F02 730Ld 03.2012
Standard

Zitat:
Zitat von Bootsmann
Warum wandeln?-neues Getriebe und fertig!

Wandeln geht erst dann, wenn nichts mehr geht!

Gruß Bootsmann!


Das stimmt so aber auch nicht. Ich habe meinen E60 gewandelt, weil drei Reparaturversuche des CCC fehlgeschlagen sind.

Nach drei Reparaturversuchen mitteilen, dass sie nun genügend Zeit hatten, das Problem in den Griff zu bekommen. Auf keine Diskussion einlassen. Direkt mitteilen, wenn sie sich nicht einverstanden erklären, volles Programm mit Anwalt und so weiter. Fruchtet eigentlich ganz gut.
hitchhiker18 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2006, 17:20   #5
Bootsmann
alt, aber bezahlt!
 
Benutzerbild von Bootsmann
 
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
Standard

Aber wenn er sonst mit dem Auto zufrieden ist!- ich würde mich allerdings auf keinen Reparaturversuch mehr einlassen!-Verlange unter Androhung der Wandlung ein neues Getriebe!
Bootsmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2006, 17:50   #6
pille
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von hitchhiker18
Das stimmt so aber auch nicht. Ich habe meinen E60 gewandelt, weil drei Reparaturversuche des CCC fehlgeschlagen sind.
Öhm,
das auch so nicht mehr....

§440 BGB:
Zitat:
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 281 Abs. 2 und des § Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
weitere Info's (immer gern von BMW-Fahrern genommen )

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
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Alt 24.05.2006, 08:24   #7
twinturbo
Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Stade
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
Standard

Leute,
Danke für die Tips so far. Bin tatsächlich sonst mit dem Teil zufrieden nur
nervt das Getreibe und irgendwann hat man einfach keine Lust mehr.
Ansprechpartner währe also der Händler, bei dem ich das Teil gekauft
habe, richtig? Die drei Reparaturversuche bis dato wurden bei anderen Betreiben
gemacht ist das ein Problem oder muss ich dem Verkaufenden Händler drei oder
nach Pille auch zwei Reparaturversuche zugesetehen, bevor ich eine Wandlung
durchziehe?
twinturbo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2006, 08:57   #8
pille
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Du mußt dem Händler resp. BMW gar nichts zugestehen, die Sache ist gesetzlich eindeutig geregelt....Aber:

so ganz ohne Not werden die das Auto nicht wiederhaben wollen

Sämtliche Garantie/Gewährleistungsarbeiten werden zentral bei BMW abgespeichert & stehen bei Bedarf zur Einsicht durch den Freundlichen zur Verfügung.
Als User hast Du zunächst keinen Anspruch darauf...es sind BMW-interne Unterlagen.
Damit beginnt die Arie:
Du mußt nachweisen, daß ein Mangel auftrat, repariert wurde (erfolglos) & der gleiche Mangel danach erneut auftrat und wiederum erfolglos repariert wurde.
Je nach Art der Kommunikation kann das noch im persönlichen Gespräch in lockerer Atmosphere geschehen oder Du setzt einen Anwalt drauf an.
Allein das Ausmaß Eures gegenwärtigen Verhältnisses bestimmt, wie sich BMW gegenüber einem gleichen Mangel verhält.
Denn gleich ist u.U. nicht gleich (zumindest wird man versuchen, es Dir dann so zu erklären: mal ist's die Software, mal ein paar elektrohydraulische Fehlfunktionen im Automaticgetriebe), die Chance ist hoch, daß dann von unterschiedlichen Mängeln die Rede ist.
Obwohl die Hersteller mittlererweile mit dieser Ansicht vor Gericht auch schon mal unterlegen sind:
Es gibt ein Urteil in dem festgestellt wird, daß die Ursache für z.B. eine Getriebefehlfunktion differieren darf, allein die Tatsache, daß das Getriebe nicht ordnungsgemäß funktioniert, begründet den Mangel und die Wiederholung desselben auch den Wandlungsanspruch.
Ich habe a.a.O. versucht, dieses Urteil wiederzufinden, aber bisher ist's mir nicht gelungen (jedoch der ADAC sollte es kennen), ich weiß leider auch nicht, ob es mittlererweile rechtskräftig ist oder Berufung eingelegt wurde.

Fazit:
Es ist immer sinnvoll, sich bei jedwelcher Garantiearbeit am Fahrzeug eine Kopie des Auftrages & der durchgeführten Arbeiten mitgeben zu lassen, das wird nämlich beim Freundlichen gerne "vergessen", obwohl Du darauf ein Anrecht hast.

Kommunikation ist alles...
Je besser (sachlich von beiden Seiten) die Kommunikation, desto eher klappt's:
allein den Rücktritt vom Kaufvertrag mußt Du einmal schriftlich erklären.

Ich kann es Dir nur aus eigenem Erleben bei unseren VW-Bus sagen:
1 Schreiben & ein Telefonat haben genügt, dann war die Wandlung innerhalb von 3 Wochen durch.

Zum Ersatz Deiner "vergeblichen Aufwendungen" und der Kosten siehe den geposteten Wandlungslink.
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Alt 24.05.2006, 14:00   #9
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
Standard

Zitat:
Zitat von pille
Fazit:
Es ist immer sinnvoll, sich bei jedwelcher Garantiearbeit am Fahrzeug eine Kopie des Auftrages & der durchgeführten Arbeiten mitgeben zu lassen, das wird nämlich beim Freundlichen gerne "vergessen", obwohl Du darauf ein Anrecht hast.
Hallo pille,

da hast Du Recht. Bei meinem ehemaligen 745i waren so einige Garantiearbeiten und die haben bei der Niederlassung regelmäßig die Kopie des Auftrages "vergessen". Das wird mit Vorsatz gemacht. Man bekommt sie aber, wenn man sie einfordert.

Einmal habe ich es erst zu Hause bemerkt und dann den KFZ-Schein des Werkstattersatzwagens kopiert, damit man wenigesten nachweisen hätte können, dass man da war.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2006, 20:51   #10
twinturbo
Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Stade
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
Standard

Kurzes Update:
Gestern Abend ist das Getriebe wieder ins Notprogramm gesprungen,
heute bei der Analyse (durch den freundlichen) hat man nun den "vermeintlichen Fehler entdeckt"
und will nun die Mechatronic des Getriebes tauschen (Anweisung von der Technik in München). Naja
wers glaubt, rumbasteln am Getriebe, die spinnen doch wohl.

Aber Jungs ist muss nochmal nerven. Die Anzahl der Rep.Versuche
ist meiner Meinung nach laut Pilles recherchen relativ klar.
Aber bei wem muss ich den nun
meine Ansprüche anmelden, bzw. die Wandlung "beantragen". Bei der BMW AG, denn das Fahrzeug hat ja noch Neuwagengarantie oder beim Händler der mir
den Dienstwagen verkauft hat. Ich bin wie gesagt nicht der Erstbesitzer
sondern fahre das Fahrzeug als 2. Besitzer (Erstbesitz BMW AG: Dienstwagen).
twinturbo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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