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Modell E65/E66 | 
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			07.04.2006, 13:28
			
			
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			#2
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 19.11.2003 
				
Ort: München 
Fahrzeug: BMW 330d
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
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					Zitat von antek73
					
				 
				Bekommt man einen neuen Vertrag von BMW wenn mann einen Leasingvertrag übernimmt? Oder soll mann den Vertrag übernehmen vom Derzeitigemleasingnehmer? 
 
- Antek 
			
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 Denke Du steigst einfach in den vorhandenen Leasingvertrag ein - sonst wäre es keine Übernahme. Konditionnen bleiben somit gleich - nur die Anzahlung wird u.U. verrechnet, aber mit der derzeitigen Leasingnehmer.  
		
		
		
		
		
		
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			07.04.2006, 16:40
			
			
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			#3
			
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	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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		Ok das alles verstehe ich, aber bekomme ich ein neues Papier von BMW mit mir als Leasingnehmer oder soll ich den alten Leasingvertrag vom Derzeitigemleasingnehmer bekommen? 
		
		
		
		
		
		
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			07.04.2006, 17:02
			
			
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			#4
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 19.11.2003 
				
Ort: München 
Fahrzeug: BMW 330d
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
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					Zitat von antek73
					
				 
				Ok das alles verstehe ich, aber bekomme ich ein neues Papier von BMW mit mir als Leasingnehmer oder soll ich den alten Leasingvertrag vom Derzeitigemleasingnehmer bekommen? 
			
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 Du bekommst einen neuen Vertrag. BMW muss Dich als Leasingnehmer auch erst "zulassen", also Schufa und Co einholen.  
		
		
		
		
		
		
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			07.04.2006, 17:16
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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		hhmm.... Also ich habe meinen 730d E65 schon seit Oktober 2005 und habe noch nichts von BMW bekommen    ausser Rechnungen :( und 2 Gutscheine für Ersatzwagen beim Service.    
Vielleicht sollte ich da bei BMW anrufen und nachfragen wo der Vertrag bleibt?    
		
		
		
		
		
		
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			10.04.2006, 23:03
			
			
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			#6
			
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	| 
			
			 Neues Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 19.01.2005 
				
Ort:  
Fahrzeug: 730d
				
				
				
				
				      
			 
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		Hallo, 
 
Du bekommst keinen neuen Leasingvertrag sondern erhälst eine Leasingvertragübernahmevereinbarung von der BMW Leasing die der neue und der alte Leasingnehmer unterzeichnen müssen. Die Parameter des Lesaingvertrag (Restlaufzeit, usw.) bleiben unverändert. In unserem Fall musste der bisherige Leasingnehmer noch eine Bearbeitungsgebühr von 500 EUR wg. neuem Eintrag in den KFZ-Brief zahlen. 
 
Gruß, Tobias 
		
		
		
		
		
		
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