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07.03.2006, 21:24
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#11
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Hallo Leutz,
mir ist nach diesem Thread erstmal richtig klar geworden, dass ich mich wohl mal an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten sollte, bzw. mal überhaupt dran denken sollte .
Ich habe das bei meinen letzten Vollgasfahrten echt vergessen
Wahrscheinlich bräuchte ich wirklich so einen Aufkleber für den Tacho.
Grüße Adi
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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07.03.2006, 22:00
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
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Zitat:
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Zitat von Adipositas
Wahrscheinlich bräuchte ich wirklich so einen Aufkleber für den Tacho.
Grüße Adi
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Kann man im E65 nimmer die "Limitfunktion" einstellen, so dass es ab einer eingestellten Geschwindigkeit *bing* macht?!
Grüße
7er Fan
__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
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07.03.2006, 23:44
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#13
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
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Zitat von 7er Fan
Kann man im E65 nimmer die "Limitfunktion" einstellen, so dass es ab einer eingestellten Geschwindigkeit *bing* macht?!
Grüße
7er Fan
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Riesending 
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08.03.2006, 10:47
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#14
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lockeres Mitglied
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730d (E65), Smart Cabrio
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Moin,
habe ich mit Winterreifen immer schön auf 214 eingestellt. Wie sehen das eigentlich die ähhm Polizisten oder Ordungshüter, naja ihr wisst schon?
Man muß doch den Aufkleber fahren, wenn der Reifen weniger limit hat, als die Kiste läuft? Zählt der elektronische Hinweis auch?
Gruß aus Hamburg
Jan
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08.03.2006, 16:28
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#15
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oben ohne
Registriert seit: 17.12.2003
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: 991 Cabrio, A6 (4G) Avant
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Zitat:
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Zitat von exdieselfahrer
...Es wäre mir übrigens neu, dass man mit einem V-Winterreifen nicht 240km/h fahren dürfte. Die Achslast muss ja sowieso eingehalten werden, sonst darf man doch so einen Reifen gar nicht montieren! Und dafür gibts doch diese Symbole (H, V) damit jeder weiß, wie schnell er nun fahren darf, sonst wär das ganze doch überflüssig??
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Das hör ich auch zum ersten Mal  Gibt's dafür Beweise zum Nachlesen?
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08.03.2006, 17:36
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Hallo,
anscheinend muss man unterscheiden zwischen V-Reifen und VR-Reifen:
http://www.vis-technik.bayern.de/de/...eifenkunde.htm
Viele Grüße
Klaus
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08.03.2006, 17:58
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#17
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Gast
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Zitat:
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Zitat von Klaus H.
Hallo,
anscheinend muss man unterscheiden zwischen V-Reifen und VR-Reifen:
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Moin Klaus!
dat is'n alter Hut, aus der Zeit, als es noch VR und ZR Räder gab, an deren Stelle sind ja heute die Bezeichnungen W (bis 270km/h), Y(bis 300 km/h) getreten...
Das war eigentlich nur eine Sicherheitsmaßnahme, weil das Verhalten der Reifen in Grenzbereichen (max. zulässige Erwärmung durch die Walkarbeit) nicht mit letzter Konsequenz vorhersehbar war.
Z.B. durfte ein bestimmter PKW mit VR reifen & einer Traglast von 800kg (LI 100) nur mit max. 220km/h bewegt werden...niedrigere Traglasten hatten dann Geschwindigkeitsmaxima von 230 oder 240km/h zur Folge.
siehe auch hier: ADAC
Zitat daraus:
Zitat:
ZR- ,VR-Reifen.
Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Hinweise finden Sie auch unter Punkt 9 und 10. Es sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.
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Auf heutigen (Winter)Rädern mit dem Index "V" darf unabhängig von dem Auto und der in dem Zitat genannten Parameter bis 240km/h gefahren werden, vorausgesetzt, dieser reifen paßt auf das Auto (Traglast & Dimension).
Ach ja,
das elektronische Helferlein im BC zur Vmax Begrenzung der Winterräder ist bestenfalls nur zusätzlich zu verwenden. Seitens des Reifenfachbetriebes besteht die Verpflichtung, bei einem Winterreifen, dessen Vmax unterhalb der technischen Vmax des Autos liegt, diesen Aufkleber anzubringen.
Geändert von pille (08.03.2006 um 18:04 Uhr).
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