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Alt 22.01.2011, 18:19   #10
peter777
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2010
Ort: Linz
Fahrzeug: E65-745i (12.01)
Standard

Zitat:
wenn du zB hinfährst mit 30mm Spurplatten pro Seite und er sagt das trag ich nicht ein, darfst du dort nicht mehr rausfahren, die montieren dir das ab, oder nehmen dir die Kennzeichen weg
Also das ist absoluter Quatsch.

Ich habe schon sehr viele Autos abnehmen lassen und musste das eine oder andere mal nachbessern, aber einen 2. Termin habe ich problemlos bekommen wenn was nicht gestimmt hat.

zB wenn das Gewinde zu tief eingestellt war, dann gab es keine Abnahme und ich musst erneut hin usw.

Es ist eigentlich nur mit den 11cm Bodenfreiheit das Problem. Seit 2010 gilt zwar in Österreich 9cm (weil sich die Federn ja senken usw.) aber bei der Eintragung MUSS das Auto 11cm haben.

Wenn du nun Federn einbaust und hast danach 10,7 cm dann hast du mal wieder verloren.... und das ist das Problem... ein Gewindefahrwerk kann man hochschrauben, aber Federn eben nicht...

Ich bin gespannt ob ich mit meinem 745i und den Supersport 30/20er Federn die 11cm einhalten kann oder ob ich darunter falle...


Zitat:
oder nehmen dir die Kennzeichen weg
das darf nur bei Gefahr in Verzug abgenommen werden (also wenn zB die Räder streifen beim Kotflügel usw.)

Ich wurde mit dem S8 mit unter 7cm Bodenfreiheit angehalten. Ein Polizist meinte er muss die Kennzeichen nun abnehmen. Ich habe ihm erklärt dass die Räder nirgends streifen und musste es auch beweisen indem ich auf eine Rampe auffahren musste wo das Fahrzeug ganz einfedert. Nachdem nichts Kontakt hatte konnte ich weiterfahren, bekam aber eine Anzeige und einen Termin für die Landesregierung wo das Fahrzeug im Originalzustand vorgeführt werden muss oder man lässt die Teile inzwischen typisieren.
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