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Alt 06.04.2009, 22:36   #29
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Zitat:
Zitat von Basti M60 Beitrag anzeigen
Vorbeischauen ist eher schlecht. Wie soll ich denn jetzt vorgehen?
Schreiben aufsetzen mit Bitte um Kaufpreisminderung oder Werkstattrechnung
gleich einreichen?
Nicht, dass ich falsch verstanden werde, ich bin mit dem Wagen zufrieden und war mir natürlich dessen bewusst, dass viel zu machen ist.

Ich sehe diesen Kaufvertrag ganz einfach als Chance.
Ich würde ihn - da zu weit weg - wie oben beschrieben schriftlich in Kenntnis setzen und um einen Vorschlag seinerseits bitten, wie man das im Sinne der Sachmängelhaftung einvernehmlich aus der Welt schaffen könnte.

Alles weitere sollte dann auch schriftlich erfolgen (z.B. per Email, welche du ausdrucken und nicht löschen solltest), so hast du etwas in der Hand, wenn er sich quer stellt. Falls ihr euch telefonisch besprecht, dann bitte ihn trotzdem um kurze schriftliche Bestätigung. Achtung: Ggf. Fristen vereinbaren/festsetzen, damit es sich nicht über Monate hinzieht.

Sollte er auf den Ausschluss der Gewährleistung hinweisen, dann oute dich mal als "Experten" und teile ihm mit, dass er gegenüber Privatkäufern nach geltendem EU-Recht zu einer Sachmängelhaftung verpflichtet ist und daher sein Kaufvertrag ohnehin ungültig sei, was ihm sein Anwalt bestimmt gerne bestätigen wird. Aufgrund des fehlenden Passus muss er sogar 24 Monate Sachmängelhaftung gewähren, denn er hat diese nicht schriftlich auf 12 Monate beschränkt. Und wenn er es nicht glaubt, dann schicke ihm folgende Links:
- Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) recht-find
- Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) adac

Bis hierhin wäre ich noch freundlich, danach würde ich wohl deutlichere Töne anschlagen und ihm im Zweifel damit drohen, die Schäden anderweitig instandsetzen zu lassen und die Kosten einzuklagen.

Ein wichtiger Hinweis noch: Erfolgte der Verkauf im Kundenauftrag, ist ein Ausschluss tatsächlich möglich. Ebenso beim Verkauf an Händler, Gewerbetreibende oder Firmen.

Gruß
Mark
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