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BMW 7er, Modell E32 |
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05.04.2009, 12:37
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#1
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von luki
Trotzdem versteh ich echt nicht was da Dein Problem ist und Du mir hier ein schlechtes Gewissen machen willst?......aber es geht hier um mein Geld und ich verschenke es in der Regel eher ungern...
Gruß Lukas
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Mach dir keinen Kopf, die meisten Händler haben eine Versicherung,über die solche Fälle abgeschlossen werden können
Ich hatte so einen Fall selbst mal, bei mir musste der Händler (Autohaus) den ganzen Motor ersetzen und die Einspritzanlage auf den neuen Motor umändern, nachdem das nicht geklappt hatte, musste auch diese neu dazugekauft werden....Kosten Material 2450,-€ und Arbeitskosten 1400,-€ bei einem Auto, welches 3990 Euro gekostet hatte!
Auch wie in deinem Fall, hatte der Händler das Auto blind eingekauft und ohne vorherige Überprüfung an mich weiterverkauft! Motorschaden
VG
__________________
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger
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>>>154:98<<<
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05.04.2009, 14:00
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#2
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Doppelscheinwerferfan
Registriert seit: 17.07.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32 740i Individualserie 93, Porsche 996 Turbo, e46 330d touring
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Ich habe das gleiche "Problem" wie der TE. Auch ich habe als Privatperson einen E32 von einem Händler gekauft. Auch wenn er das Fzg laut Vertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, ist die Sachlage klar.
Er muss Gewährleistung geben. Er darf jedoch zweimal nachbessern.
Mir ist jedoch der gesamte Ablauf unklar. Ob ich jetzt zum Händler hinfahren muss oder ob ich mir hier eine Werkstatt suchen kann. Wäre schön, wenn das hier jemand weiss.
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05.04.2009, 14:09
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#3
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Hi
so siehts aus:
Zitat:
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Auch wenn er das Fzg laut Vertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft,
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darf er nicht, sowas ist nicht mehr erlaubt!
Zitat:
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Er muss Gewährleistung geben. Er darf jedoch zweimal nachbessern.
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So ist es
Zitat:
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Ob ich jetzt zum Händler hinfahren muss oder ob ich mir hier eine Werkstatt suchen kann.
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Hier kommt es auf die Verhältnismässigkeit an: wenns wie beim TE 200 km entfernt ist, kann von ihm nicht erwartet werden, mit dem KFZ zum VK zu fahren, wenn die Reparaturkosten nicht im Verhältnis zum Aufwand des K liegen.
Trotzdem muss der K sich mit VK in Verbindung setzen,die Situation schildern und mit VK vereinbaren eine heimatnahe Werkstatt (egal ob freie oder Autohauswerkstatt) zur Behebung des Mangels zu beauftragen. Ist VK damit einverstanden, rechnen die beiden dann unter sich die Kosten ab.
bitte beachten: Das Ganze war jetzt grob und sehr einfach dargestellt !
VG
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05.04.2009, 15:06
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#4
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Carlton
Mach dir keinen Kopf, die meisten Händler haben eine Versicherung,über die solche Fälle abgeschlossen werden können 
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Das stimmt so nicht, eine solche Versicherung gibt es nicht.
Es gibt allenfalls Gebrauchtwagengarantien, aber auch dazu haben die Gerichte bereits entschiden, dass diese der Sachmängelhaftung durch den Händler nachgeordnet greifen, also zunächst der Händler haften muss.
Und Leute: Eben diese feine Sachmängelhaftung ist es, weshalb Händler sich mit dem An- und Verkauf vormals teurer Fahrzeuge so schwer tun: Die Risiken sind ja kaum kalkulierbar!
Der besagte Händler hat natürlich den großen Fehler gemacht, das Fahrzeug offensichtlich nicht zu prüfen - selbst Schuld! Bei uns verlässt kein Fahrzeug ungeprüft den Hof, und Mängel werden penibel im Kaufvertrag festgehalten oder eben behoben. Wenn wir den Eindruck haben, das Fahrzeug könnte uns eine böse Überraschung bescheren, dann geht es direkt in den Export! Teilweise ärgerlich, da dem heimischen Markt dadurch teilweise sehr schöne Fahrzeuge entgehen (ähnlich wie jetzt durch die Abwrackprämie), aber - wie schon erwähnt - für einen Händler in der EU nicht kalkulierbar, denn niemand kann alle Mängel vorhersehen! Und 6 Monate sind eine lange Zeit!
Umgekehrt: Wenn der Kunde Recht hat, soll er auch Recht bekommen. Das Geld hohlt der Händler dann bei anderen Fahrzeugen natürlich wieder rein, daher die hohen Händlerpreise.
Gruß
Mark
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05.04.2009, 18:17
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#5
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Doppelscheinwerferfan
Registriert seit: 17.07.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32 740i Individualserie 93, Porsche 996 Turbo, e46 330d touring
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@Carlton:
Was meinst Du mit "rechnen die beiden dann unter sich die Kosten ab" ?
Ich kläre das mit dem Händler, falls er einverstanden ist, schicke ich ihm die Rechnung ? Falls er nicht einverstanden sein sollte, ziehe ich vor Gericht ??
Ich denke, der wird sich quer stellen, zumal er die Gesetzeslage in D nicht zu kennen scheint. Ansonsten hätte er mir wohl keinen 15 jahre alten Siebener verkauft und in den Vertrag aufgenommen "Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
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05.04.2009, 20:01
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#6
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von Basti M60
@Carlton:
Was meinst Du mit "rechnen die beiden dann unter sich die Kosten ab" ?
Ich kläre das mit dem Händler, falls er einverstanden ist, schicke ich ihm die Rechnung ? Falls er nicht einverstanden sein sollte, ziehe ich vor Gericht ??
Ich denke, der wird sich quer stellen, zumal er die Gesetzeslage in D nicht zu kennen scheint. Ansonsten hätte er mir wohl keinen 15 jahre alten Siebener verkauft und in den Vertrag aufgenommen "Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
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Ich meine das wie folgt:
Beispiel an mir selbst:
Als ich letztes Jahr meinen 7er in Achim beim Händler gekauft habe konnte ich während der Probefahrt kein Problem feststellen, als ich den Dicken dann ne Woche später abholte, bemerkte ich ein lautes Poltern an der Vorderachse Beifahrerseite. Nachdem ich die 150 km Rückfahrt beendet hatte, rief ich den VK an und beschrieb das Problem. Eine Rückfahrt wäre aus Zeit - und kostengründen nicht infrage gekommen, also einigten wir uns darauf, dass ich die Reparatur bei mir zu Hause in einer Werkstatt machen lies. Die Rechnung dafür schickte die Werkstatt DIREKT an den VK und dieser beglich die Rep-kosten...ich persönlich hatte mit der Rechnung also nichts am Hut....kurz gesagt, hin zur Werkstatt, reparieren lassen und wieder ab nach Hause. Punkt....jetzt klarer geworden? 
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05.04.2009, 21:16
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#7
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Doppelscheinwerferfan
Registriert seit: 17.07.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32 740i Individualserie 93, Porsche 996 Turbo, e46 330d touring
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@carlton: Im Prinzip schon. Nur kann ich mir bei meinem Händler nicht vorstellen, daß man sich mit ihm telefonisch so einfach "einigen" kann.
Er schreibt ja in seinen Vertrag "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Er weiss also scheinbar nichts davon, dass ein Händler einem Privatmann immer Gewährleistung geben muss. Was sehr merkwürdig ist, da es kein kleiner "Hinterhofhändler" ist.
Ich meine, bei dem Wagen könnte ich viele kleine Mängel (kein Verschleiss) finden, alle von einer Werkstatt instandsetzen lassen und dem Händler die Rechnung schicken ?! Beispiele: Heckrollo, CD Wechsler, VDD, leichtes Klappern Vorderachse bei schlechter Strasse usw....
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05.04.2009, 21:49
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#8
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von Basti M60
@carlton: Im Prinzip schon. Nur kann ich mir bei meinem Händler nicht vorstellen, daß man sich mit ihm telefonisch so einfach "einigen" kann.
Er schreibt ja in seinen Vertrag "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Er weiss also scheinbar nichts davon, dass ein Händler einem Privatmann immer Gewährleistung geben muss. Was sehr merkwürdig ist, da es kein kleiner "Hinterhofhändler" ist.
Ich meine, bei dem Wagen könnte ich viele kleine Mängel (kein Verschleiss) finden, alle von einer Werkstatt instandsetzen lassen und dem Händler die Rechnung schicken ?! Beispiele: Heckrollo, CD Wechsler, VDD, leichtes Klappern Vorderachse bei schlechter Strasse usw....
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Wichtig ist, wann du das Auto gekauft hat, das Schuldrechtmodernisierungsgesetz kam 2002 in Kraft, wie und ob das mit dem Gewährleistungsauschluss erst ab da neu geregelt wurde, weiss ich auf Anhieb nicht. Vor 2002 war allerdings der weitgehende Gewährleistungsausschluss üblich, soweit ich das im Kopf hab. Sicherlich wirst du aber nach einiger Zeit auch dem VK nicht mehr glaubhaft machen können, dass die Mängel auch vor deinem Kauf schon vorhanden waren. Beachte hier auch unter anderem § 275 BGB im Zusammenhang mit § 439..
Ums kurz zu machen:
es ist viel zu verstrickt und viel zu wenig Angaben, um hier adäquate Ideen hervorzubringen. Und gerade beim Thema BGB sind soooo viele Dinge zu beachten und hinterleuchten, dass man einfach keine Pauschalaussage treffen kann. Wenn man sich mit dem VK nicht einigen kann und man sieht sich aber im Recht, bleibt nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen und mit dem die Geschichte durchzukauen 
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05.04.2009, 22:13
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#9
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Doppelscheinwerferfan
Registriert seit: 17.07.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32 740i Individualserie 93, Porsche 996 Turbo, e46 330d touring
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Ich habe den Wagen vor vier Wochen gekauft.
Dieser merkwürdige Kaufvertrag
liegt vor mir und ich überlege ernsthaft, zum grossen Schlag auszuholen. Nachdem ich den Thread gelesen habe, ist es akuter als je zuvor.
Ich glaube, dieser Verkäufer hat einen grossen Fehler gemacht. Die Gesetzeslage ist ja nun relativ eindeutig... Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten.
Händler verkauft an Privatperson, egal, ob Fzg 2.000 oder 20.000€ gekostet hat.
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05.04.2009, 19:54
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#10
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von Sheriff
Das stimmt so nicht, eine solche Versicherung gibt es nicht.
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Ich weiss jetzt nicht, ob wir aneinander vorbeireden und hab auch jetzt leider nicht im Kopf, wie die Versicherung sich wörtlich schimpft! Das Autohaus, wo ich damals das beschriebene Auto gekauft habe, hat seine Kosten (neuer Motor und Einspritzanlage sowie die Arbeitskosten) über seine "Autohausversicherung" abgerechnet. Er sagte, dass er diese Kosten zu guten 65 % zurückbekommt, somit zwar bei diesem Wagen absolut Minus machen würde, allerdings nicht komplett selbst auf den Kosten sitzenbleibt.
Habe gerade die Rechnungskopie gefunden:
Arbeitslohn Gebrauchtswagen Anteil intern 1200,00
Gebrauchtmotor 1650,- davon 25 % / Anteil intern 1237,50
Austauschmotor 1650,- davon 75 % / Anteil intern 412,50
So wie ich das jetzt lese, ist es eine GebrauchtfahrzeugGarantie, du hast also wohl recht...ehemals Additan heute Intec...
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