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Alt 25.12.2010, 21:13   #1
Otto_V12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Otto_V12
 
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: X4M.comp, M760 (08/2020)
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Sorry, dann gilt die Regel, nach 3 missglückten Reparaturversuchen gehört das Auto der Werkstatt und du gehst direkt zu deren Verkäufer der dir ein neues bestellen darf und die Wandlung des alten einleitet.
Otto_V12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2010, 11:31   #2
SteveR
Dr. 7
 
Benutzerbild von SteveR
 
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Rheine
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
Standard

Genau so ist es.... Alles andere ist Zeitverschwendung.

Gruß,

Steve
SteveR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2010, 14:14   #3
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
Standard

Zitat:
Zitat von Otto_V12 Beitrag anzeigen
Sorry, dann gilt die Regel, nach 3 missglückten Reparaturversuchen gehört das Auto der Werkstatt und du gehst direkt zu deren Verkäufer der dir ein neues bestellen darf und die Wandlung des alten einleitet.

Hallo,

zwei missglückte Reparaturversuche reichen aus:

[Oberlehrermodus]
Übrigens gibt es den Begriff der Wandelung seit der
Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft heute über den Begriff Rücktritt. [/Oberlehrermodus]


§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2010, 06:24   #4
jack27
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: F01 740xd VL ( 11/13 )
Standard

Hi,

das alles mit der Wandlung ist ja schön und gut, aber wenn ich das durchziehe muss den das selbe Auto zu den selben Konditionen wieder angeboten werden oder die jetzt gültigen Preise?
Da meine Leasingrate günstig ist, hätte ich die Befürchtung diesen Preis nicht mehr zu erhalten.

Lg jack
jack27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2010, 07:18   #5
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
Standard

Hallo,

nein, das alte Geschäft wird rückabgewickelt bis der Käufer so da steht, als hätte das Geschäft nie stattgefunden. Natürlich muss er für die Nutzungen zahlen, aber das wurde ja hier im Forum schon zur Genüge durchgekaut.

Dann kann ein neues Geschäft abgeschlossen werden zu den dann gültigen Konditionen, muss aber nicht. Es liegt am Händler bzw. BMW wie sehr sie dem unzufriedenen Kunden entgegenkommen.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2011, 17:26   #6
MarkoN
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2010
Ort: Bayreuth
Fahrzeug: 730D F01 2009
Standard Aktueller Stand

Erst mal vielen Dank für die Menge Infos.

Der aktuelle Stand ist derzeit, dass mein Freundlicher mir geraten hat doch vorsichtiger zu fahren.!?!?
Fand ich lustig, vor allem wenn du ne Notbremsung machen musst wegen eines rausziehenden (natürlich nicht blinkenden) Fahrzeugs. Meistens LKW1

Ach ja... man kann da nichts machen. Die Probleme sind bekannt, liegt aber an den wahrscheinlich zu offenen Felgen. Damit müsste man leben.

Hab nicht Lust den /er in die GArage zu stellen und statt dessen mit dem Mini durch die Lande zu tingeln. Der hat aber die Probleme nicht. lol

Was wäre eure Reaktion auf die Antwort?
MarkoN ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2011, 17:54   #7
SteveR
Dr. 7
 
Benutzerbild von SteveR
 
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Rheine
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
Standard

Naja... ich will mich jetzt bestimmt nicht als Oberlehrer aufspielen... aber wie viele Notbremsungen fallen denn schon an? Oder fährst Du etwa wie der Henker?

Ich musste in den letzten 37.000km mit meinem F01 noch keine einzige Notbremsung machen... und ich denke mal da bin ich nicht der einzige...

Mehr fällt mir in Ermangelung weiterer Details in Deinem Fall nicht ein....


Gru0,


Steve
SteveR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2011, 18:04   #8
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Und selbst wenn ich 100 Jahre keine Vollbremsung machen muss. Sollte es mal dazu kommen, möchte ich auch das die Fuhre ordentlich zum stehen kommt!

Ich kann das hier alles nicht nachvollziehen...

Ich wär beim Händler dermaßen ausgeflippt, das der mir wahrscheinlich Hausverbot erteilt hätte.
Kann nicht verstehen wie man sich so abspeisen lässt...


mfg Benni
__________________
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warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2011, 21:11   #9
jack27
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: F01 740xd VL ( 11/13 )
Standard

Zitat:
Zitat von SteveR Beitrag anzeigen
Naja... ich will mich jetzt bestimmt nicht als Oberlehrer aufspielen... aber wie viele Notbremsungen fallen denn schon an? Oder fährst Du etwa wie der Henker?

Ich musste in den letzten 37.000km mit meinem F01 noch keine einzige Notbremsung machen... und ich denke mal da bin ich nicht der einzige...

Mehr fällt mir in Ermangelung weiterer Details in Deinem Fall nicht ein....


Gru0,


Steve
Wenn man 60000 im Jahr fährt und das überwiegend auf der Autobahn, dann hat man min. 1 mal im Monat eine , ich sag mal starke Bremsung wenn ein LKW mit 90 ohne Blinken plötzlich auf die Überholspur geht und man mit 160 ankommt.

Das zu diesem Thema.

Ansonsten kann ich diese Probleme absolut nachvollziehen.

Übrigens in einem anderen tread hatte ich ja meine Probleme mit den Bremsen geschildert.
Das heutige Ergebnis ist, das nach dem " 6 " mal Bremse vorne tauschen innerhalb 10000 km meinem Händler, der mir das mit knallroten Kopf gesagt hat, BMW München jegliche Übernahme weiter Reparaturen verweigert. Müchen ist der Meinung ich fahre die Bremse nicht richtig ein und ich darf die ersten 500 km nicht stark bremsen, Hallo sind die in München völlig bekloppt, soll man einen Unfall riskieren damit die bremse richtig eingefahren wird
Also ausflippen beim Händler hilft nichts den der ist von München abhängig.

Der Technische Außendienst hat meinem Händler wortwörtlich gesagt:

Der Kunde soll mal Bluten, damit er sein Bremsverhalten ändert.

Als ich mich dann telefonisch über diesen Umstand beschwert habe meinten die das ist normal wenn man ständig Gas gibt und bremst, das die Bremse nur 3000 km hält.

Ich bin kurz davor an die Presse zu gehen, den wir reden hier von einem 120.000 € teuren Auto, und nicht von einem Lada.

Habe aber erst mal einen Brief an München geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Wenn die irgendweklche dummen Ausreden angeben raste ich glaube ich aus

Achso bevor ich es vergesse und jemand denkt ich bin Rennfahrer, ich bewege meinen dicken mit durchschnittlich 8,7 l, nur als info.
jack27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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bremsen scheiben sattel


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