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Alt 11.03.2018, 19:13   #1
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Die vorgeschlagene Kopenhagener Lösung ist doch einwandfrei.
Änderung der geltenden Regeln zu einem Stichtag. AB einem Stichtag!
Mit Bestandsschutz für alles davor. Hervorragend. So sollte das immer sein.
Darauf kann man sich einrichten. Das ist planbar, niemand wird überrascht.
Mir schleierhaft, warum das mit "kurios" betitelt wird. Wohl ein Beispiel für die teilweise verkorkste Denke.

Wo würde das hinführen wenn die momentan diskutierte Vorhehensweise in anderen Bereichen gelten würde. Z.B. Steuerrecht.
"2018 ändert sich die Einkommenssteuer. Und zwar rückwirkend seit 2015 weil die Steuerberater zu viel "getrickst" haben. Jeder muss für die letzten 3 Jahre nachzahlen."
Klingt das sinnvoll?

Geändert von KaiMüller (11.03.2018 um 19:20 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2018, 00:39   #2
MrOsprey
Mitglied
 
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: Kreis Neu-Ulm / Bayern
Fahrzeug: F01-740d xdrive (08.2011), 911 (997) Cabrio (05.2009)
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Wo würde das hinführen wenn die momentan diskutierte Vorhehensweise in anderen Bereichen gelten würde. Z.B. Steuerrecht.
"2018 ändert sich die Einkommenssteuer. Und zwar rückwirkend seit 2015 weil die Steuerberater zu viel "getrickst" haben. Jeder muss für die letzten 3 Jahre nachzahlen."
Klingt das sinnvoll?
Hallo Kai,
Deiner Argumentation bzgl. der Grenzwerte schließe ich mich voll und ganz an. Wenn die Werte für EU5 zum Zeitpunkt des Kaufs eingehalten wurden, kann der Hersteller nicht für Verschärfungen durch den Gesetzgeber verantwortlich gemacht werden. Die Einhaltung der damals geltenden Grenzwerte durch "Schummelsoftware" zu erreichen, ist eine andere Baustelle.

Allerdings gibt es durchaus andere Bereiche, in denen rückwirkend die Regeln geändert wurden, nämlich bei Zahlungen aus Pensionskassen und Direktversicherunge, die Ende 2003 in einer Nacht- und Nebelaktion des Bundestags der Sozialversicherungspflicht unterworfen wurden, und das sowohl rückwirkend für bestehende Verträge als auch zum vollen Satz.

Das ist m.E. sogar noch dreister, da es sich in der Regel um Vertragslaufzeiten handelt, die weit über die Nutzungsdauer eines Kfz hinausgehen.

Das Beispiel zeigt, das politische Entscheidungen unberechenbar sind.
__________________
Gruß
MrOsprey
MrOsprey ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2018, 01:03   #3
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Das es das in Einzelfällen empörenderweise gibt und gab bedeutet ja nicht, dass es öfter vorkommen oder gar die Regel werden sollte.

PS:
Es ist gut, dass man bei der Suche nach derartigen Beispielen zurück nach 2004 (Korrektur) zu einem ziemlichen Spezialfall gehen muss. Mainstream ist dieser Präzedenzfall ja nicht gerade

Geändert von KaiMüller (12.03.2018 um 01:10 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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