Zitat:
Zitat von KaiMüller
Wo würde das hinführen wenn die momentan diskutierte Vorhehensweise in anderen Bereichen gelten würde. Z.B. Steuerrecht.
"2018 ändert sich die Einkommenssteuer. Und zwar rückwirkend seit 2015 weil die Steuerberater zu viel "getrickst" haben. Jeder muss für die letzten 3 Jahre nachzahlen."
Klingt das sinnvoll?
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Hallo Kai,
Deiner Argumentation bzgl. der Grenzwerte schließe ich mich voll und ganz an. Wenn die Werte für EU5 zum Zeitpunkt des Kaufs eingehalten wurden, kann der Hersteller nicht für Verschärfungen durch den Gesetzgeber verantwortlich gemacht werden. Die Einhaltung der damals geltenden Grenzwerte durch "Schummelsoftware" zu erreichen, ist eine andere Baustelle.
Allerdings gibt es durchaus andere Bereiche, in denen rückwirkend die Regeln geändert wurden, nämlich bei Zahlungen aus Pensionskassen und Direktversicherunge, die Ende 2003 in einer Nacht- und Nebelaktion des Bundestags der Sozialversicherungspflicht unterworfen wurden, und das sowohl rückwirkend für bestehende Verträge als auch zum vollen Satz.
Das ist m.E. sogar noch dreister, da es sich in der Regel um Vertragslaufzeiten handelt, die weit über die Nutzungsdauer eines Kfz hinausgehen.
Das Beispiel zeigt, das politische Entscheidungen unberechenbar sind.