Zitat:
Zitat von Ich e32
Schade das die Ordnungsgewalten zu viel mit anderen Dingen beschäftigt sind. Ansonsten würden viel viel mehr Fahrzeuge stillgelegt werden, welche nicht der StVZo entsprechen. Auch sowas fällt dort rein.
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Wenn du derart stark nach "Ordnungsgewalten" rufst (Exekutive oder Kontrollorgane wäre hier die bessere Wortwahl gewesen), um Fahrzeuge stillzulegen, lass dir sagen, dass es erheblich wichtigere Kriterien zur Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs gibt als das hier Gefragte.
Die Standheizung braucht (ebenfalls nachweislich) übrigens nicht weniger Sprit, als wenn man den Motor ein paar Minuten laufen lässt - das eine ist erlaubt, das andere verboten
Nun kommst du daher und schreist nach Kontrollorganen, weil das ja so umweltschädlich ist und wir alle Verbrecher sind, oder was?
Tu uns allen einen Gefallen und lege dein Spießbürgertum mal einen kurzen Moment beiseite und fang das Denken an.
Beim Ruf nach Kontrollorganen bin ich im Prinzip ganz bei dir - allerdings wegen anderer Delikte:
- starke Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ortschaften
- An- und Umbauten an diversen getunten Kfz
- Mindestabstand auf Autobahnen
aber auch:
- Rechtsfahrgebot missachten
- "prolliges Gehabe" (Ampelrennen, Burnouts, Beschleunigungsorgien etc.)
- überladene und technisch defekte LKW & Anhänger
So etwas gehört stärker kontrolliert und dementsprechend verfolgt, da hier die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht, aber ob nun jemand die Standheizung völlig legal 3 Stunden laufen lässt oder den Motor verbotenerweise 2 Minuten - ja sowas wird an den Pranger gestellt.
Erkennst du deine gemessenen zweierlei Maß selbst?
Gruß
Bastian