Modell E65/E66 |
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04.06.2009, 22:02
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#11
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Der Uneinsichtige
Registriert seit: 28.10.2008
Ort:
Fahrzeug: nüx mehr
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Zitat:
Zitat von RS744
Wichtiger ist aber § 36 (2a) StVZO
"Personenkraftwagen ... dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein."
Das ist alles. Also darfst Du die Größe mischen. Für ein paar Not-km bei vorsichtiger Fahrweise ist das auch OK.
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Wäre ja auch schlimm wenn es nicht so wäre, dann sind ja die ganzen VW,Audi und Co. fahrer, die das kleine gelbe pannenrad aufgezogen haben, unerlaubt rumgefahren!!!
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04.06.2009, 22:08
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#12
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort:
Fahrzeug: G11 740xD, Maserati Quattroporte V, Bentley Flying Spur W12 6,0, Mercedes Viano 3,0 CDI
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Zitat:
Zitat von e39_hh
Ja, das hab ich auch gedacht
Aber trotzdem: ist die gemischte Bereifung auf der Hinterachse überhaupt erlaubt?
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im notfall schon,,das ist eigendlich immer so geregelt,..
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04.06.2009, 22:42
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#13
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kilometer fressendes
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Ich hatte im letzten Winter eine Reifenpanne hinten rechts mit WR 18''
Habe das 19'' Reserverad montiert und bin einfach weitergefahren. Mit 3 Winterreifen und einem Sommerreifen. Ging ohne Probleme und ich konnte schneller und komfortabler fahren als mit einem Notrad oder mit 'nem platten RFT Reifen.
Einen Tag und 200 km später hatte ich dann wieder 4 18'' Winterreifen...
Wo ist das Problem
Grüße esau
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05.06.2009, 22:13
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#14
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von e39_hh
Ja, das hab ich auch gedacht
Aber trotzdem: ist die gemischte Bereifung auf der Hinterachse überhaupt erlaubt?
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Zeigen mir jemanden, der bei Montage dieses Teiles keine Mischbereifung verbaut hat (unabhängig vom 7er).
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Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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06.06.2009, 00:02
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#15
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sheer driving pleasure
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E93-330d, E91-318d
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Zitat:
Zitat von Adi
Zeigen mir jemanden, der bei Montage dieses Teiles keine Mischbereifung verbaut hat (unabhängig vom 7er).
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Ja, an die Noträder hatte ich bei der Formulierung meiner Frage gar nicht gedacht. Damit hat sich das dann erübrigt.
__________________
Viele Grüße
e39_hh
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06.06.2009, 09:00
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#16
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Mitglied
Registriert seit: 09.10.2005
Ort: Hambühren
Fahrzeug: E65 745i, F 650, K1, GSX 500E,
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Reserverad
Man kann eigentlich etwas gesunden Menschenverstand beim Autohersteller vorraussetzen schon aus Gründen der Haftung. Selbstverständlich ist das kleinere Rad als Reserverad auf der HA zulässig. Wären sonst Noträder, Falträder (Porsche), Stahlfelgen beim RR (Volvo) zulässig? Wer hat denn im Winter ein M&S Rad als RR? Ich schon. Hatte aber bin vor ein paar Tagen noch eine E65 Rädersammlung. Man muss eben dann mit erhöhter Sorgfalt und verminderter Geschwindigkeit fahren. Bein Ausfall einer Leuchte muss man das Auto ja auch nicht verladen und zum Freundlichen bringen lassen.
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