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06.05.2009, 18:40
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.01.2005
Ort:
Fahrzeug: E38 740iA Bj.96
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Dazu muss man sagen,das das Tönen der vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe generell auch in Deutschland auf legalem Weg möglich ist. Nicht nur in Russland.
Man darf halt keine Folie verwenden sondern sie werden professionell geflutet und anschliessend per Einzelabnahme eingetragen.
Kann sich jeder selbst ein Bild von machen:
http://glastone.de/preise.htm
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06.05.2009, 22:26
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#12
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Aus Freude am Sparen
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
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fluten ist in deutschland nicht zulässig, da ist es egal was der tüv sagt. 
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07.05.2009, 08:59
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.01.2005
Ort:
Fahrzeug: E38 740iA Bj.96
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Das würde sich ein wenig wiedersprechen.
Den der Tüv nimmet ja die ganze Geschichte ab und der weiss ja am besten was geht und was nicht.
Natürlich wirst du mit einer Tönung von 95% rundum nicht weit kommen.
Aber wenn man sich an die Richtlinien hällt,scheint es legal zu sein sonst würde die Firma ja nicht auf der Essen Motorshow damit werben dürfen. Wo ja auch die Polizei mit ihrem Safer Tuning Stand vor Ort war 
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07.05.2009, 22:02
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#14
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Aus Freude am Sparen
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
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Zitat:
Zitat von D-M-XX728
Das würde sich ein wenig wiedersprechen.
Den der Tüv nimmet ja die ganze Geschichte ab und der weiss ja am besten was geht und was nicht.
Natürlich wirst du mit einer Tönung von 95% rundum nicht weit kommen.
Aber wenn man sich an die Richtlinien hällt,scheint es legal zu sein sonst würde die Firma ja nicht auf der Essen Motorshow damit werben dürfen. Wo ja auch die Polizei mit ihrem Safer Tuning Stand vor Ort war 
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Was der tüv sagt ist latte. In der StVZO steht das es verboten ist. also hat der tüv nichts zu sagen. 
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08.05.2009, 12:30
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.01.2005
Ort:
Fahrzeug: E38 740iA Bj.96
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Dann nenn doch mal die Passage bzw. den Paragraph der Stvo in der es explizit drinn steht.
Wenn du schon dabei bist,den Absatz in dem drinn steht,dass der Tüv nichts zu sagen hat.
Ansonsten fällt es mir schwer deiner Aussage Glauben zu schenken. So das ich eher zu den Fakten der Firma Glastone tendiere,die es legal für den deutschen Markt anbietet.
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08.05.2009, 13:00
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#16
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Aus Freude am Sparen
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
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Zitat:
Zitat von D-M-XX728
Dann nenn doch mal die Passage bzw. den Paragraph der Stvo in der es explizit drinn steht.
Wenn du schon dabei bist,den Absatz in dem drinn steht,dass der Tüv nichts zu sagen hat.
Ansonsten fällt es mir schwer deiner Aussage Glauben zu schenken. So das ich eher zu den Fakten der Firma Glastone tendiere,die es legal für den deutschen Markt anbietet.
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http://www.7-forum.com/forum/12/lack...tet-77985.html
kein wunder das dieser irrglaube noch so weit verbreitet ist, wenn man blind den herstellerangaben folgt
nicht böse gemeint.
gruß
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29.07.2010, 23:31
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 05.09.2009
Ort:
Fahrzeug: BMW e93 335i
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Threadleiche ausgraben nochmal für alle
Das Thema ?Tönen der Frontscheibe und der vorderen Seitenscheiben? wird oft nachgefragt und diskutiert.
Grundsätzlich gilt, dass diese Scheiben eine Tönung haben dürfen. Aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Das heißt, die Frontscheibe darf maximal bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis maximal 30% getönt sein.
Da die Scheiben werksseitig schon bis zu 20% eingefärbt sind, ist eine nachträgliche Tönung mit Folie immer eine Überschreitung der zulässigen Tönungswerte.
Folgendes sagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu:
Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach ? 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt.
In keinem Fall wurden eingefärbte Folien für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung.
Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt.
Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt
1.zum erlöschen des Versicherungsschutzes
2.zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung
3.bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser
und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs
Ausnahmen sind Splitterschutzfolien, die aber auch eine ABG vorweisen und nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden dürfen.
Da Zulassungsbehörden auch separate Zulassungen erteilen können, ist es ratsam, bei seiner zuständigen Behörde direkt anzufragen, was erlaubt ist und was nicht.
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02.08.2010, 14:32
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#18
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Mitglied
Registriert seit: 25.02.2010
Ort:
Fahrzeug: F01 750i
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Ist ein wenig off topic
Weiss jemand ob und wie ich die hinteren rollos vom Fahrersitz bedienen kann ? Habe in Handbuch nichts gefunden.
__________________
Jammern auf hohem Niveau.
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02.08.2010, 14:48
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#19
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
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Zitat:
Zitat von Flamboyant
Ist ein wenig off topic
Weiss jemand ob und wie ich die hinteren rollos vom Fahrersitz bedienen kann ? Habe in Handbuch nichts gefunden.
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Ja! Wenn die Rollos hinten oben sind, und Du die Fenster herunter fährst, fahren die Rollos mit hinunter. Ansonsten kannst Du ALLE Rollos auf einmal hoch oder runter fahren, in dem Du die Heckrollo-Taste gedrückt hältst.
Gruß,
Chriss
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02.08.2010, 15:01
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
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Zitat:
Zitat von Christian
Ja! Wenn die Rollos hinten oben sind, und Du die Fenster herunter fährst, fahren die Rollos mit hinunter. Ansonsten kannst Du ALLE Rollos auf einmal hoch oder runter fahren, in dem Du die Heckrollo-Taste gedrückt hältst.
Gruß,
Chriss
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Hallo Chris,
bei mir bleiben die Rollos beim runterfahren der Scheiben oben!?
Das heißt Rollos zu, mit geöffneten Fenstern.
Bin damit aber nicht gefahren, weil ich vermute, das beim fahren der Unterdruck diese vielleicht beschädigt.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.
Gruß
Wilfried
Nachtrag: Vielleicht ist das nur beim E65 so.
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