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			12.07.2012, 18:09
			
			
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			#11
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 07.08.2004 
				
Ort: GR / Sachsen 
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  boxerheinz
					 
				 
				So ein Thema hatten wir doch auch erst vor 2-3 Monaten mit einem Unfall in Polen. 
Hast man keine Zusatzversicherung gilt immer das Recht von dem Land wo man sich befindet.Das sollte eigentlich jeder wissen wenn er ins Ausland fährt. 
			
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Was für anderes Recht ?
 
Polen ist in der EU und Schaden ist Schaden was bezahlt werden muss.
 
Die polnischen Versicherungen verarschen die Landsleute täglich und meinen dass es bei Ausländern auch durchkommt.
 
Wie bereits davor geschrieben mit einem guten Anwalt lässt sich alles regeln.  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				N62 Kühlwasserrohr / VSD Reparatur / Getriebeservice / und vieles mehr ... 
 
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Sebastian
 
			 
		
		
		
		
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			12.07.2012, 20:51
			
			
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			#12
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 11.07.2008 
				
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich 
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
				
				
				
				
				      
			 
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		Oh ha,da ist einer schwer von Begriff. 
Jedes Land hat einen anderen Stand der Kosten Verdienst wenn man es so ganz einfach sagen darf.Daher Polen eben sehr billig.Hat man einen Unfall in einem billig Land wird man eben nach den dortigen Verhältnissen abgerechnet.Das schon lange bevor Polen und andere Oststaaten zur EU gekommen sind.Dem kann man nur dann vorbäugen wenn man eine zusatz Versicherung hat die die Differenz zum Deutschen oder bei uns Österreicher übernimmt.Anders rum hat ein Pole in D.einen Unfall und ist Unschuldig so Gewinnt er.Ob das OK ist oder nicht??????????????Interresiert niemand. 
Anders rum bist Du in Polen Verursacher eines Unfalles so zahlt die D.Versicherung auch nur den Polnischen Tarif zur Rep.u.nicht den Deutschen. 
------------------------------- 
Da hast einen kleinen Auszug. 
 
 
Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine Ausland-Schadenschutzversicherung abschließen. Der eigene Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert in diesem Fall der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden. 
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von boxerheinz (12.07.2012 um 20:58 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			18.07.2012, 01:33
			
			
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			#13
			
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	| 
			
			 Bastelwagenbesitzer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.11.2009 
				
Ort: Winkelhaid 
Fahrzeug: X5 3.0d, Pacifica, XK-R, Smart mhd
				
				
				
				
				      
			 
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		So meine Versicherung hat alles bezahlt. Bis auf den letzten Cent...ohne Murren ohne Stress. 
Was die nun wie intern abrechnen weiss ich nicht...Aber ich bin froh.... 
		
		
		
		
		
		
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			18.07.2012, 09:42
			
			
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			#14
			
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			 Some say... 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 23.05.2002 
				
Ort: Südhessen... 
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
				
				
				
				
				      
			 
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		Prima, das freut mich für Dich.   
Es ist doch letztlich immer wieder ein enormer Stress und eine Belastung, bis man so einen Schaden ordentlich abgewickelt hat.  
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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