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Modell E65/E66 |
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- Anzeige -
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23.05.2006, 16:20
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Stade
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
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Wandlung Dienstwagen möglich
Hallo Gemeinde,
mal eine Frage an die Rechtsgelehrten und erfahrenen Wandler. Habe vor ca. 3 Monaten einen 760i Dienstwagen erstanden (Ersbesitz BMW, gekauft über BMW Händler also Gebrauchtwagen, finanziert über BMW FS). Werksgarantie läuft im Juni 2006 aus. Bin mit dem Fzg. eigentlich zufrieden habe aber nach wie vor mit dem Getriebe Probleme (Schaltschlagen beim Lastwechsel), die BMW nicht den Griff bekommt (Software geändert, Getriebe mit ÖL 5 mal gespült, neu adaptiert, ...). Es kommt nun der dritte Versuch, dann habe eigentlich keinen Bock mehr auf den Streß.
Nun die 100 Dollar Preisfrage: Kann ich dieses (Gebraucht)fahrzeug wandeln wenn ja beim dem ausliefernden BMW Händler oder mit/bei der AG (Dienstwagen)? Oder geht eine Wandlung nur bei Neuwagen was kann ich dann tun?
Gruß
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23.05.2006, 17:09
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#2
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raubsauger©
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Bühl
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
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Wandlung von Kaufvertaegen ist grundsaetzlich immer moeglich wenn ein erheblicher Mangel nicht abgestellt werden kann.
Ansprechpartner ist die NL, also Dein Vertragspartner. Hast Du mit denen schon geredet? Einvernehmlich duerfte immer besser sein, sonst am besten gleich den Advokaten beauftragen. Vielleicht haben die ja ein anderes Fahrzeug - grundsaetzlich warst Du ja zufrieden, nur nicht mit der Zitrone wenn ich's richtig verstanden habe?
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ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
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23.05.2006, 17:13
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#3
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alt, aber bezahlt!
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
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Warum wandeln?-neues Getriebe und fertig!
Wandeln geht erst dann, wenn nichts mehr geht!
Gruß Bootsmann!
__________________
Er ist 20, wird 2x in der Woche gewaschen,putt ist er fast nie!-
ich mag ihn, weil er mich fast nie in Stich lässt!-und er gehöhrt mir - und nicht der Bank!
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23.05.2006, 17:17
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: F02 730Ld 03.2012
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Zitat:
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Zitat von Bootsmann
Warum wandeln?-neues Getriebe und fertig!
Wandeln geht erst dann, wenn nichts mehr geht!
Gruß Bootsmann!
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Das stimmt so aber auch nicht. Ich habe meinen E60 gewandelt, weil drei Reparaturversuche des CCC fehlgeschlagen sind.
Nach drei Reparaturversuchen mitteilen, dass sie nun genügend Zeit hatten, das Problem in den Griff zu bekommen. Auf keine Diskussion einlassen. Direkt mitteilen, wenn sie sich nicht einverstanden erklären, volles Programm mit Anwalt und so weiter. Fruchtet eigentlich ganz gut.
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23.05.2006, 17:20
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#5
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alt, aber bezahlt!
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
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Aber wenn er sonst mit dem Auto zufrieden ist!- ich würde mich allerdings auf keinen Reparaturversuch mehr einlassen!-Verlange unter Androhung der Wandlung ein neues Getriebe!
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23.05.2006, 17:50
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#6
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Gast
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Zitat:
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Zitat von hitchhiker18
Das stimmt so aber auch nicht. Ich habe meinen E60 gewandelt, weil drei Reparaturversuche des CCC fehlgeschlagen sind.
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Öhm,
das auch so nicht mehr....
§440 BGB:
weitere Info's (immer gern von BMW-Fahrern genommen  )
www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
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24.05.2006, 08:24
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Stade
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
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Leute,
Danke für die Tips so far. Bin tatsächlich sonst mit dem Teil zufrieden nur
nervt das Getreibe und irgendwann hat man einfach keine Lust mehr.
Ansprechpartner währe also der Händler, bei dem ich das Teil gekauft
habe, richtig? Die drei Reparaturversuche bis dato wurden bei anderen Betreiben
gemacht ist das ein Problem oder muss ich dem Verkaufenden Händler drei oder
nach Pille auch zwei Reparaturversuche zugesetehen, bevor ich eine Wandlung
durchziehe?
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