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		|  14.04.2003, 17:02 | #1 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 03.04.2003 
				
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Fahrzeug: 740D F01 -
				
				
				
				
				      | 
 @ThomasE65War ein 730 d. Hatte das Auto volle 3 Tage und die Kieste ging einfach Super.Ich war beeindruckt !! Wie gesagt mein 735 geht nicht viel besser,gerade mal so 250. Vielleicht war es ein Chip-Model. Habe gehört dass unsere Niederlassung oft solche Köder Autos im Fuhrpark hat um den Kunden zu beeindrucken.
 
 Grüße Harry
 
 [Bearbeitet am 14.4.2003 von kawa3005]
 
 [Bearbeitet am 14.4.2003 von kawa3005]
 
				__________________Ob es besser wird, wenn es anders wird, weiß ich nicht. Dass es aber anders werden muss, wenn es besser werden soll, weiß ich
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		|  14.04.2003, 18:11 | #2 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Ort: NRW 
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
				
				
				
				
				      | 
 [quote]Orginal gepostet von JB740 Hallo,
 
die EU-Richtlinie ist ja letztlich durch das neue Kaufrecht (ab 01.01.02) im BGB umgesetzt worden. Es gibt nur den Begriff Wandelung nicht mehr. Heute nennt man dies Rücktritt. In dieser Hinsicht hat sich aber praktisch nichts geändert. 
----------------------- 
§ 440 BGB 
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
 
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 
------------------------
   
Viele Grüße 
Klaus H.
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		|  15.04.2003, 20:50 | #3 |  
	| inaktiv, keine gültige e-Mail 
				 
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				      | 
 Danke für die Hinweise bzgl. EU-Recht.
 Auf meine Mail hat sich der Vertrieb vom Autohaus immer noch nicht gemeldet (obwohl der Ansprechpartner im Hause war). Ich werde nun den Wagen dort abstellen. Es sind ja mehrere Punkte, die zur zweiten Nachbesserung anstehen. Im Anschluß wird der Wagen mit dem Werkstattleiter und dem Rechtsbeistand probegefahren und bei Wiederrauftreten auch nur eines der Mängelpunkte als Rücktritt vom Kaufvertrag übergeben.
 
 Bitte um Anregungen, welches Auto als Nachfolger in Frage kommt (nur nicht E65!!!). Wie gut sind eigentlich die Rolls mit BMW-engines der letzten Jahre? Die GW-Preise sind ja fast auf 7er-Niveau.
 
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		|  17.04.2003, 08:38 | #4 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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				      | 
 @thomas 
habe gestern mal Vmax geprüft. Bis Tacho 200 ging zügig, bis 220 spürte man die Beschleunigung zwar noch aber es ging etwas träge, dann gings nicht mehr spürbar sondern nur noch auf dem Tacho zu sehen  
bis auf 240. 
Habe dies zweimal probiert zwischen KA und Bruchsal hin und zurück um den Einfluss von etwaigem Gefälle 
/ Steigung auszuschliessen. 
Wie genau der Tacho geht ist hier natürlich noch eine andere Frage. 
Werde dies in den nächsten Tagen mal mit Tempomat und Stoppuhr auf der Autobahn mit Hilfe der Kilometersteine nachprüfen. 
Den Tacho bei 100 km/h prüfen kann man eigentlich fasst immer. Bei 200 muss die Strecke schon mal 
auf einige Kilometer frei befahrbar sein. 
Schöne Feiertage      wünscht 
Charly |  
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		|  18.04.2003, 12:20 | #5 |  
	| Mitglied 
				 
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				      | 
 ...Hallo
 Bei mir hat das die Vertragswerkstatt übernommen....der Tuningchip war sogar Bestandteil des Kaufvertrages bzw. wurde schriftlich in den "Vertragszusatzvereinbarungen" erwähnt.
 Ich hatte also niemals Sorge, daß mir BMW im Schadensfalle Schwierigkeiten machen könnte.
 
 Schau doch mal rein bei   www.speed-buster.de  die Jungs verkaufen auch
 "gebrauchte" Kit's. Nachdem es bei diesen Chips keinen Verschleiß gibt, ist das eine tolle Sache. Allerdings gibt es für den E65 noch keine gebrauchten Sachen.....und man kann leider auch nicht wie ich hoffte,den Chip vom E38 "umprogrammieren".
 
 Ostergrüße      Sven
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		|  17.04.2003, 18:30 | #6 |  
	| Wiener Würstel 
				 
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				      | 
				  
 
	Zitat: 
	
		| Original gepostet von ThomasE65 
 Also Anruf beim Verkäufer wie es das gibt. Seine Antwort  "Der 3.0-Diesel erreicht erst ab 10.000 km seine maximale Höchstgeschwindigkeit und ist jetzt noch etwas verschlossen. Das wird schon noch". Er meinte noch, daß vielleicht mein üppige Ausstattung aufs Gewicht drückt und die 20"-Räder mit 245ern vorne und 275ern hinten auch noch abbremsen.
 |  Servus! 
Da hat dein Händler mal ausnahmsweise recht! 
Die neuen Diesel und Diesel allgemein sind wirklich ziemlich lahm am Anfang. Da du dein Auto bisher wohl eher schonend eingefahren bist, wird das der Grund sein, warum er nicht schneller geht. Und die riesen Reifen erhöhen den Rollwiderstand doch beträchtlich. 
Ich habe duch meinen Beruf schon viele Autos eingefahren, auf verschiedenste Weisen, ich habe den Vergleich zwischen "privat eingefahrenen" Autos und Vorführ/Miet-Wagen. Da ist am Anfang immer ein IMMENSER Unterschied. Die Fuhrparkautos werden ab Kilometer 0 erbarmungslos getreten, ob kalt oder warm, das ist egal. 
So werden sie natürlich schneller freigefahren.
 
Ich täte dir raten, jetzt mal weiterzufahren, nicht langsam, schon mit Druck, mit 2500km geht das schon. Und du wirst sehen, dass der bis 20tkm immer mehr Leistung aufbaut und vermutlich auch seine Höchstgeschwindigkeit erreichen wird.
 
LG, 
Ingo |  
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		|  17.04.2003, 20:55 | #7 |  
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				      | 
 Das habe ich ihm auch geschrieben,  |  
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		|  17.04.2003, 22:09 | #8 |  
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				      | 
 .....ich kann nur sagen: gebt Gas was das Zeug hält ! Ähnlich schreibt es ja auch BMW vor  -  beim Diesel gibt es keine (Motor)...einfahrvorschfriften bzw. Drehzahlgrenzen! Es heißt lediglich die ersten 2000 km nicht über 170 km/h zu fahren....kann sich also nur um das Getriebe oder die Hinterachse zu handeln. 
Ich habe bei meinem damaligen E38 die Erfahrung gemacht,daß es tatsächlich ziemlich lange dauert, bis der Motor richtig "atmet"....!
 
Habe bei meinem E65 jetzt 2500km auf der Uhr und warte auch noch auf den Kick.....werde diesem allerdings (wie schon berichtet) mit einem Chip von S.B. nachhhelfen  -  werde dann gerne berichten........    |  
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		|  18.04.2003, 10:28 | #9 |  
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 hallo, 
ist vielleicht eine blöde frage, aber muss man den chip beim tüv melden?   
gruss |  
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		|  18.04.2003, 10:41 | #10 |  
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 Guten morgen...und natürlich frohe Ostern !
 Der Chip muß laut Gesetz in die Papiere eingetragen werden....es liegt ein TÜV Gutachten bei.
 Die Leistung liegt dann bei ca. 260 PS und das Drehmoment bei 550 Nm Vmax über 240km/h.
 Chippreis 738 Euro  -  100.000 km Garantie auf Motor und Getriebe !!!!!!
 
 Also ich habs beim E38 gemacht und mach's sobald ich beim E65 3000km auf der Uhr habe wieder.
 
 Grüße und viel Spaß beim
 Ostereier sammeln
 
 Sven
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