Modell E65/E66 |
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28.06.2012, 13:50
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#21
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Neues Mitglied
Registriert seit: 11.06.2012
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65-745i (02.02)
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So rechtliche Schritte wurden erstmal soweit eingeleitet.
@Sebastian: Ich wollte hier kein Mitleid oder ähnliches auf mich ziehen. Ich habe ja auch bereits selbst erwähnt, dass ich mich bei dem Kauf nicht alles richtig gemacht habe und hierüber auch nicht unbedingt weiter belehrt werden will, dass wurde ich bereits mehrfach. Aber die Aussage, dass ich mich nicht wundern soll, wenn ich ein mit 10 Jahre alter Technik ausgestatteten Wagen kaufe, finde ich so nicht ganz richtig. Zum einen funktioniert die Technik ja weitestgehend. Und so ein Navirechner kann ich auch selbst tauschen, das sollte kein Problem darstellen.
Habe bisher nur BMW's der oberen Klasse gefahren und war immer sehr zufrieden, hatte bisher nie Probleme mit der Technik oder mit dem Motoren oder ähnliches. Außer natürlich so was wie Querlenker und weitere Verschleißteile. Aber das gehört nun mal dazu.
Das eigentliche Problem sind aber die teuren Reparaturen, wie evtl. VSD, Kat, usw.
Ich habe mir bereits bestätigen lassen, dass der Wagen mit diesen Mängeln eigentlich auch kein TÜV hätte bekommen dürfen. (Wurde hier etwa gemauschelt?) Dies wird nun alles ein Sachverständiger klären, da es von dem letzten TÜV Termin her noch nicht so lange her ist und auch kaum Kilometer gefahren wurden. Bisher steht aber schon mal Fest, dass die aktuellen Mängel schon bei der letzten HU bestanden und er damit kein TÜV hätte bekommen dürfen.
Aussderdem geht es noch um die Aussage des Verkäufers, dass all diese Mängel komplett beseitigt worden sind. Und mir wurde mehrfach bestätigt, dass sich der Wagen in einem technisch einwandfreien Zustand befinde.
Und wenn in der Ausstattungsliste vom Verkäufer Dinge aufgelistet sind, welche dann doch nicht verbaut wurden, dann ist das nun mal Betrug, zu mal die Standheizung im Verkaufsgespräch noch mal besonders beworben wurde.
Dass dazu zwei gehören ist klar sonst kommt kein Vertrag zu stande, aber nur einer hat arglistige Täuschung betrieben. Und hier wird jetzt ermittelt.
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28.06.2012, 13:56
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Lass dich hier nicht ärgern, beim nächsten mal ist man immer schlauer.
Ich drücke dir die Daumen und halte uns auf dem Laufenden.
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28.06.2012, 15:28
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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Ich denke dein Hauptproblem wird in der Beweislast liegen, da du ja scheinbar nichts schriftlich festgehalten hast. Und deshalb in dubio pro reo.
Wünsche dir trotzdem ebenfalls viel Glück.
Grüße
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28.06.2012, 16:30
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#24
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von bswgrismo
So rechtliche Schritte wurden erstmal soweit eingeleitet.
...
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Bei der Fülle von Mängeln und Ungereimtheiten glaube ich, dass Du ganz gute Karten hast, etwas vom Kaufpreis erstattet zu bekommen. Ich würde auch alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, alleine schon wegen dem dreisten Spruch des Verkäufers von wegen Du würdest wohl auch wegen einem fälligen Reifenwechsel einen Aufstand machen!
Das grenzt wirklich schon an Betrug, was der da abzieht! Ich habe auch schon Lehrgeld bezahlen müssen, und zwar nicht zu knapp. Ein paar Grundregeln sollte man daher beachten:
1. Nie alleine ein Auto kaufen, sondern jemand mitnehmen, der sich genau mit dem angedachten Auto auskennt. Außerdem ist es gut, einen Zeugen für etwaige mündlich zugesicherte Eigenschaften zu haben.
2. Alle potenziellen Mängel schriftlich fixieren.
3. Vor dem Kauf Gebrauchwagen-Check durchführen und FS auslesen lassen. Das kann man auch bei einem Vertragshändler machen.
4. Ist der Verkäufer damit nicht einverstanden, wünscht man noch einen schönen Tag und dreht sich um.
Good luck!
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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30.08.2012, 20:19
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#25
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Neues Mitglied
Registriert seit: 11.06.2012
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65-745i (02.02)
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Rückabwicklung erfolgreich, aber...
So, die Rückabwicklung wurde soeben erfolgreich über die Bühne gebracht. Nach langem hin und her zwischen unseren Anwälten kam es dann doch noch zu einer Außergerichtlichen Einigung.
D.h. wir haben das Geld abzgl. der gefahrenen Kilometer zurückbekommen und Zug um Zug das Auto übergeben.
Nun behauptet der Verkäufer des Fahrzeuges, dass wir an dem Auto Parkrempler verursacht haben und außerdem sollen wir eine Schraube in ein Rad gefahren haben.
Seine letzten Worte waren, wir werden noch Post bekommen...
Zum Glück haben wir vor der Rückabwicklung unter Zeugen den gesamten Wagen im Detail unter mehreren Zeugen in der Nachbarschaft fotografiert und den Zustand pinibelst festgehalten. Und auf den Fotos war definitiv keine Schraube im entsprechendem Reifen an entsprechender Stelle zu sehen. Und bewegt haben wir den Wagen seit den Fotos nicht einen Millimeter. Außerdem war das Fahrzeug auch schon seit den Morgenstunden abgemeldet.
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