Modell F01/F02 |
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04.03.2010, 23:20
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G11-740xd LCI (09.20)
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Zitat:
Zitat von krie6hofv
Wird meiner Meinung nach wohl ganz stark in Richtung 750i gehen.
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Eine "outdated" Motorisierung? Glaubichnich...
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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05.03.2010, 08:02
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
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Evtl. Etwas richtung M6?
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05.03.2010, 09:13
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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Zitat:
Zitat von power27
schließlich kann es ja nur ein (falls 7er) 730d, 740d, 740i, 750i oder v12 werden.
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B7? ........
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05.03.2010, 10:49
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Geduld, Geduld! Der 15. März ist doch gar nicht mehr so lange hin!
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Wieso 15.03. ?
+ 14 Tage Widerrufsfrist doch wohl, oder?
Oder hast Du beim Neuen auch eine Widerrufsfrist?
BTW (ohne jetzt alles gelesen zu haben): was kommt denn als Neuer?
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05.03.2010, 13:11
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#25
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† 19.09.2011
Registriert seit: 28.07.2009
Ort: Kaarst
Fahrzeug: E32-750i (11/93) Individual
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Die Widerrufsklausel gibt es nur für Privatpersonen.
In allen meinen Leasingübergabeverträgen habe ich solch eine Klausel nicht gefunden, da nur an Firmen übergeben.
Privatpersonen = wissen nicht, was Sie unterschreiben und sind somit schützenswert
Selbständige = müssen wissen, was Sie unterschreiben
__________________
Gruß Alander
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05.03.2010, 13:12
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#26
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E32-Liebhaber
Registriert seit: 14.03.2008
Ort: Würzburg
Fahrzeug: VW Passat Kombi 98er
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Was als neuer kommt, verrät er erst am 15. März !
Na, wehe das ist nicht mindestens ein 760er oder B7
Denn sonst hat er uns umsonst auf die Folter gespannt und enttäuscht
Alfred liebt wohl grosse Auftritte
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05.03.2010, 20:24
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#27
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Auf Samtpfoten
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2021 Tesla M3 LR, 2003 Porsche 986 S
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Zitat:
Zitat von esau
Das ist ja eigentlich ganz nett. Man sagt, man übernimmt ein Leasingfahrzeug, fährt damit knapp 2 Wochen herum und gibt es wieder zurück. Da ergeben sich ja ungeahnte Möglichkeiten... Muss man dann für die gefahrenen km zahlen? Ist dann bereits ein neuer Briefeintrag vorh.?
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Wer sagt denn, daß man den Wagen sofort übergeben muß? Dann muß der neue Leasingnehmer halt zwei Wochen drauf warten. Zumindest bei Porsche wird es so gehandhabt, zumindest bei Neukunden.
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06.03.2010, 14:36
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#28
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von alander
Die Widerrufsklausel gibt es nur für Privatpersonen.
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Ja, nämlich i.d.F. §495 (1) BGB mit Verweiß auf §355 BGB.
Da steht auch genau drin, wann die Frist beginnt.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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06.03.2010, 16:28
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von alander
Die Widerrufsklausel gibt es nur für Privatpersonen.
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Nein, für Unternehmer im (überwiegend? str.) privaten Bereich eben auch.
k.A., als was der TE und sein Geschäftspartner hier bei den Leasingverträgen handeln. Deshalb ja meine Nachfrage.
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06.03.2010, 17:04
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#30
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von RS744
Nein, für Unternehmer im (überwiegend? str.) privaten Bereich eben auch.
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Kommt drauf an!
Unter bestimmten Voraussetzungen auch für Unternehmer.
Dann greift besagter §355BGB.
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