Modell E65/E66 |
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12.10.2007, 14:14
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#41
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im Ruhestand
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von SysTin
Getrennte Fahrstreifen sind nicht nötig, wo es keinen "Richtungsverkehr" gibt - also auf Einbahnstraßen
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Darf ich an der Stelle auch nochmals auf die Fahrbahn b r e i t e verweisen...
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Grüße
Thilo
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12.10.2007, 14:29
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#42
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erfolgreiche Momente
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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Stephan,
solange der Ring öffentlicher Verkehrsraum ist und die StVO gilt, halte ich mich an selbige. Die Aussagen der GmbH wären vor dem Richter dann zweitrangig.
Laut einem OLG-Karlsruhe-Urteil hat die Kfz-Versicherung im Schadensfall einzutreten, wenn nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gefahren wurde. (Da sollte man dann die richtigen Worte finden.)
Ich wünsche allen unfallfreie Runden auf der schönen Nordschleife.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
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12.10.2007, 14:39
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#43
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat
- Zitat -
"Kraftfahrstraßen außerorts, bei denen keine bauliche Trennung (Mittelstreifen, Mittelleitplanken) von der Gegenfahrbahn erfolgt ist: 100 km/h bzw. angeordn. Höchstgeschwindigkeit;
Kraftfahrstraßen außerorts mit baulicher Trennung von der Gegenfahrbahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h für PkW, Motorräder ohne Anhänger; ansonsten angeordnete Höchstgeschwindigkeit."
- Zitat Ende -
Eine bauliche Trennung ist nicht erforderlich, da es auf der Nordschleife keine Gegenfahrbahn gibt. Also gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
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12.10.2007, 15:27
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#44
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e38-Killer
Registriert seit: 07.11.2004
Ort: Schmelz
Fahrzeug: 330xi Touring (e46) - 325i Cabrio (e30) - X3 3,0d (e83) früher 730d (e38)
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Hallo zusammen...
ohne alle Beiträge gelesen zu haben. Ich bin 400 Runden Nordschleife im Rahmen der Touristenfahrten gefahren, die meisten davon als ehrenamtlicher Marshall... so ne Art mobile Streckensicherung im Touristenverkehr. Ist ne Erfindung des Arbeitskreises Sicherheit gewesen.
Nun zu den Fakten:
Während den Touristenfahrten ist die Nordschleife eine Kraftfahrtstrasse(da stehn auch die entsprechenden Schilder rum!)... d.h. freie Geschwindigkeit, von den Stellen abgesehn, an denen Tempolimitschilder stehn (Breidscheid, zweitweise T13)
Und... die Versicherung zahlt definitiv während den Touristenfahrten. Da gibts sogar einschlägige Gerichtsurteile, die Versicherung muss zahlen. Meine Teilkasko musste auch schonmal dran glauben und hat anstandslos gezahlt... Vollkasko hatte ich mit dem Ringracer nicht
Alle Klarheiten beseitigt? Genaue Infos gibts unter www.nurburgring.de - www.touristenfahrer.de und www.ghb.de
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12.10.2007, 15:41
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#45
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
Stephan,
solange der Ring öffentlicher Verkehrsraum ist und die StVO gilt, halte ich mich an selbige.
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OK, dann erklär mir mal, weshalb Sabine Schmitz noch ihren Führerschein hat und frei herumlaufen darf. Nach deiner Theorie müsste sie ja schon 3792 Punkte in Flensburg haben.
Das ergibt doch keinen Sinn: 100 km/h auf Rennstrecken.
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12.10.2007, 16:03
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#46
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erfolgreiche Momente
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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Wer oder was ist Sabine Schmitz?
Was sie macht interessiert mich nicht, es ging mir hier um die rechtliche Betrachtung. Und die Vorschriften haben wir nun einmal.
Und 100km/h dürften für manchen Möchtegern-Racer auch noch zu schnell sein.
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12.10.2007, 16:12
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#47
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Nein nein, keine Angst, mein 7er ist völlig unversehrt.
Das ist reine "Was-wäre-wenn-Frage". Irgendwie würde es mich schon mal jucken, da über die Nordschleife zu brettern (und Sabine Schmitz zu überholen....)
Ich weiß: Teilnahme an Rennveranstaltungen ist ausgeschlossen.
Aber ich will ja gar kein Rennen fahren. Sondern halt einfach mal diese Runde drehen.
Und im Fall des Falles - würde die Vollkasko zahlen?
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Ach war das ein schöner Tag Alfred
Gruß Adi
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Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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12.10.2007, 16:16
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#48
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
Stephan,
solange der Ring öffentlicher Verkehrsraum ist und die StVO gilt, halte ich mich an selbige. Die Aussagen der GmbH wären vor dem Richter dann zweitrangig.
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Meine Güte... also sorry, aber wie kann man nur so stur sein?
Ja eben: Wenn Du Dich an die StVO hältst, gilt - falls nicht anders beschildert - auf dem Nürburgring bei einer "Touristenfahrt" Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Außerdem gilt natürlich noch § 3 Abs. 1 StVO.
Das nicht, weil es eine Kraftfahrstraße ist, sondern weil diese Strecke mehrere (ausreichend breite) Fahrstreifen in einer Richtung hat
Im Gegensatz zu manchen Anderen haben juristische Einwürfe meinerseits immerhin den Unterbau einer entsprechenden Ausbildung... *hüstel* - das heißt zwar nicht, dass ich da immer Recht haben muss (zwei Juristen - drei Meinungen ), aber die StVO ist nun rechtlich auch kein "Hexenwerk".
Zitat:
Laut einem OLG-Karlsruhe-Urteil hat die Kfz-Versicherung im Schadensfall einzutreten, wenn nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gefahren wurde. (Da sollte man dann die richtigen Worte finden.)
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Das Fahren von Rennen ist bei Touristenfahrten genauso verboten, wie ansonsten im öffentlichen Straßenverkehr. Wenn ich auf der langen Geraden der Nordschleife 250 km/h fahre, ist das aber nicht anders zu behandeln, als täte ich das auf einer freien Strecke der A3.
Dennoch würde ich vor einer solchen Runde in meine Versicherungsbedingungen gucken (AKB), ob evtl. mein Versicherer dazu etwas zu sagen hat. Oder ihn fragen.
Zitat:
Ich wünsche allen unfallfreie Runden auf der schönen Nordschleife.
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Zumindest darin sind wir uns einig
Gruß,
Stephan
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Grüße
Stephan
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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser.
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12.10.2007, 16:24
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#49
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
Wer oder was ist Sabine Schmitz?
Was sie macht interessiert mich nicht, es ging mir hier um die rechtliche Betrachtung. Und die Vorschriften haben wir nun einmal.
Und 100km/h dürften für manchen Möchtegern-Racer auch noch zu schnell sein.
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Hallo,
Du bist also der Meinung, dass die Behörde, welche den Verwaltungsakt zur Aufstellung der Schilder "Kraftfahrtstraße" erlassen hat, keine Ahnung hat?
Die Nürburgring-Nordschleife ist übrigens durch die Bezirksregierung Koblenz öffentlich-rechtlich gewidmet. Die Nürburgring GmbH ist "nur" der Eigentümer.
Viele Grüße
Klaus
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12.10.2007, 16:26
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#50
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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§7 StVo
Zur Info:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
Auszug Absatz 1:
"Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."
Unter Berücksichtigung der zulässigen Breite eines mehrspurigen Fahrzeugs wird in Deutschland eine Breite von 3,00 bis 3,50 m als Fahrstreifen definiert. Der Nürburgring ist aber mind. 8 m breit...
Ein Fahrstreifen bedarf also keiner besonderen baulichen Ausgestaltung, um als solcher zu gelten, sondern ist ein rein verkehrsrechtlicher Begriff. Im juristischen Sinne hat also der Nürburgring durchgehend 2 Fahrstreifen, die nicht durch eine Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet sein müssen, um ihn als zweispurige Kraftfahrstraße ausweisen zu können.
Wer es nicht glaubt, zeige mir doch bitte die gesetzlich verankerte Vorschrift, die ein Anbringen von Fahrbahnmarkierungen zwingend vorschreibt.
Geändert von Claus (12.10.2007 um 16:47 Uhr).
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