Modell E65/E66 |
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12.12.2005, 12:09
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 16.11.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 740D E65 Facelift
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als die polizei dazu kam und der frau erklkärt haben dass sie eindeutig schuld sei, sah sie dies ein und unterschrieb der polizei das. also konnte mir wohl nichts besseres passieren! hätte ich die grünen nicht gerufen würde die sache vielleicht zu ihrem anwalt gehen und ich dürfte mich damit rumärgern...
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12.12.2005, 13:25
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#2
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Gast
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Zitat:
Zitat von Supercharger
als die polizei dazu kam und der frau erklkärt haben dass sie eindeutig schuld sei, sah sie dies ein und unterschrieb der polizei das. also konnte mir wohl nichts besseres passieren! hätte ich die grünen nicht gerufen würde die sache vielleicht zu ihrem anwalt gehen und ich dürfte mich damit rumärgern...
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In unserem Bundesland unterschreibt keiner was vor Ort, zumal jegliches Schuldanerkenntnis nichtig wäre.
Ich denke, Du meinst dasselbe wie ich, nämlich nicht "Schuld" sondern "Verursacher" .
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12.12.2005, 13:47
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#3
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im Ruhestand
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von John McClane
zumal jegliches Schuldanerkenntnis nichtig wäre.
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Nix da!
Vielleicht spielt das keine Rolle im Rahmen der behördlichen Beweisermittlung, aber eine derartige Erklärung hat im Bereich der KFZ-Haftpflicht erhebliche Konsequenzen, u.U. stellt man nämlich seine Haftpflicht von der Leistung frei, bzw. macht sich womöglich regreßpflichtig, da der Nachweis einer Minderung der Leistung durch Teilschuld der Gegenseite schwer fällt.
Schuldanerkenntnis
__________________
Grüße
Thilo
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12.12.2005, 13:52
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 16.11.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 740D E65 Facelift
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Zitat:
Zitat von pille
Nix da!
Vielleicht spielt das keine Rolle im Rahmen der behördlichen Beweisermittlung, aber eine derartige Erklärung hat im Bereich der KFZ-Haftpflicht erhebliche Konsequenzen, u.U. stellt man nämlich seine Haftpflicht von der Leistung frei, bzw. macht sich womöglich regreßpflichtig.
Schuldanerkenntnis
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ganz genau so sehe ich das auch...
auf jeden fall ist es nie ein fehler die polizei hinzuzuziehen, vor allem wenn der unfallgegener sich so quer stellt wie in meinem falle!
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12.12.2005, 13:55
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von pille
Nix da!
Vielleicht spielt das keine Rolle im Rahmen der behördlichen Beweisermittlung, aber eine derartige Erklärung hat im Bereich der KFZ-Haftpflicht erhebliche Konsequenzen, u.U. stellt man nämlich seine Haftpflicht von der Leistung frei, bzw. macht sich womöglich regreßpflichtig, da der Nachweis einer Minderung der Leistung durch Teilschuld der Gegenseite schwer fällt.
http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif Schuldanerkenntnis
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Solch eine Erklärung berührt die Frage des Schadensersatzes nicht.
Darum geht's.
BTW: Ich würde im Zweifel natürlich auch die Polizei hinzuziehen.
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