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Alt 02.04.2009, 09:18   #1
mystica
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Standard Hatte einen Wildunfall - welche Erfahrungen

Hallo,

was länge währt wird leider nicht immer gut. Nach 32 Jahren hat es nun auch mich mal erwischt. Gestern Abend lief mir ein Reh ins Auto.

Unfall habe ich gemeldet, Jäger wurde verständigt und heute früh bekam ich die "Wildunfallbescheinigung".

Wie sind Eure Erfahrungen mit der Versicherung bei der Regulierung des Schadens. Mir scheint der Schaden relativ hoch zu sein. Schätz wohl an die 5-6 K.

Muss man den Gutachter der eigenen Versicherung bei TK akzeptieren, oder kann man auch da den "Gutachter seines Vertrauens" einschalten?

Wie sich das Ganze weiterentwickelt werde ich hier berichten und die sich ergebenden Fragen werde ich auch stellen.

Anbei mal ein paar Bilder, die eigentlich gar nicht so schlimm aussehen, jedoch stimmt das Spaltmaß zwischen dem linken Kotflügel und der Motorhaube nicht mehr und irgendein Rest des Tieres scheint in meine Fahrertüre geflogen zu sein.

Schöne Grüße
Horst
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Alt 02.04.2009, 09:24   #2
Bastl
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Standard

Ja, Du musst den Gutachter von denen akzeptieren - kannst natürlich ein Gegengutachten auf Deine Kosten machen.

Allerdings rechnen die meisten Versicherer normal ab - komtm halt drauf an, wo Du versichert bist - was Du noch nicht gesagt hast.

Regulierung geht i.d.R. recht zügig und wenn Du ne Bescheinigung für den Wildunfall hast, brauchst Dir keine Sorgen zu machen.
__________________
Viele Grüße

Sebastian
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Alt 02.04.2009, 09:31   #3
Paule
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war das Reh sofort tot oder musste es noch leiden ?

Gruss Paule
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Alt 02.04.2009, 09:42   #4
mystica
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Standard

Zitat:
Zitat von Paule Beitrag anzeigen
war das Reh sofort tot oder musste es noch leiden ?

Gruss Paule
Hallo Paule,

kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ich habe es nicht gefunden. Allerdings spricht der Schaden am Auto dafür, dass es wohl sofort tot war. Ob der Jäger es gefunden hat, weiß ich bisher auch nicht.


Andere Frage: Bekommt man eigentlich bei TK ein Ersatzfahrzeug?

@Lexmaul: Bin bei der LVM versichert, bisher hatte ich da nur gute Erfahrungen. Sowohl bei meinem eigenen VK Schaden als auch bei der Regulierung des Fremdschadens.

Schöne Grüße
Horst
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Alt 02.04.2009, 09:46   #5
Bastl
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Andere Frage: Bekommt man eigentlich bei TK ein Ersatzfahrzeug?
Es gibt Versicherungen, die habe entsprechende Rahmenverträge mit Werkstätten...aber generell hast Du keinen Anspruch auf einen Leihwagen.
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Alt 02.04.2009, 09:55   #6
RS744
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Standard

Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Andere Frage: Bekommt man eigentlich bei TK ein Ersatzfahrzeug?
Nein, wieso auch? Du hast eine Sachversicherung abgeschlossen.

Angehängt mal die entsprechende Textpassage aus den aktuellen AKB der HDI Gerling.

Um den VN die neumodische Werkstattbindung schmackhaft zu machen, sagen einige Versicherungen in diesem Falle die Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Reparaturdauer vertraglich zu. Das müßtest Du dann nachsehen, ob Du so einen Vertrag hast (ratsam ist der trotzdem nicht).
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Alt 02.04.2009, 10:05   #7
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
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Hallo Horst,
ich bin auch bei der LVM, mit denen hatte ich auch noch nie Probleme.
Einen Wildunfall hatte ich auch schon, da hab ich den Unf. der Versicherung
gemeldet, die sagten mir das sie einen Gutachter schicken.Kurze Zeit später folgte Terminabsprache ,GA. kam zu mir nach Hause und alles ok.
Bitte wasch dein Auto nicht ! wegen Haarspuren !

Gruß Jens
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Alt 02.04.2009, 10:08   #8
mystica
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Nein, wieso auch? Du hast eine Sachversicherung abgeschlossen.

Angehängt mal die entsprechende Textpassage aus den aktuellen AKB der HDI Gerling.

Um den VN die neumodische Werkstattbindung schmackhaft zu machen, sagen einige Versicherungen in diesem Falle die Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Reparaturdauer vertraglich zu. Das müßtest Du dann nachsehen, ob Du so einen Vertrag hast (ratsam ist der trotzdem nicht).
Hallo,

erstmal Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe keinen Vertrag mit Werkstattbindung, ich habe einen Flottenvertrag und somit überhaupt keine Einschränkungen. Es gibt nicht mal eine Einschränkung für Fahrer unter 21 Jahren. Allerdings habe ich auch noch VK.

Die Versicherung hat mir aber gerade bestätigt, dass es kein Ersatzfahrzeug gibt. Auch nicht so tragisch, haben ja noch andere Autos.

Morgen früh bin ich beim Gutachter, mal sehen was da rauskommt.

Schöne Grüße
Horst
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Alt 02.04.2009, 10:11   #9
mystica
† 05.12.2021
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Zitat:
Zitat von Nilson Beitrag anzeigen
Hallo Horst,
ich bin auch bei der LVM, mit denen hatte ich auch noch nie Probleme.
Einen Wildunfall hatte ich auch schon, da hab ich den Unf. der Versicherung
gemeldet, die sagten mir das sie einen Gutachter schicken.Kurze Zeit später folgte Terminabsprache ,GA. kam zu mir nach Hause und alles ok.
Bitte wasch dein Auto nicht ! wegen Haarspuren !

Gruß Jens
Hallo Jens,

sehr interessant, Danke. Haare sind soviel an dem Auto, da gibt es keine Probleme. Der Wildunfall wurde ja auch schon von der Polizei bestätigt. An der Fahrertüre klebt ja noch das Blut von dem Tier, werde alles bis morgen dranlassen.

Schöne Grüße
Horst
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Alt 02.04.2009, 10:36   #10
rednose
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Um den VN die neumodische Werkstattbindung schmackhaft zu machen, sagen einige Versicherungen in diesem Falle die Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Reparaturdauer vertraglich zu. Das müßtest Du dann nachsehen, ob Du so einen Vertrag hast (ratsam ist der trotzdem nicht).
Hi Ralf,
warum ist die Werkstattbindung nicht ratsam ?

Gruß,
Rudi
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