Modell E65/E66 |
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04.06.2009, 20:18
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#1
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sheer driving pleasure
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E93-330d, E91-318d
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Reserverad bei Mischbereifung?
Wie sieht es mit dem Reserverad bei Mischbereifung aus? Meiner hat ein vollwertiges Reserverad dabei (hab vorhin nicht explizit nachgesehen, aber ich nehme mal an, dass es 245/40R20 ist, also für die Vorderachse). Wie ist das denn, wenn einem der Reifen auf der Hinterachse defekt geht? Kann man dann das Reserverad als Notbereifung trotzdem aufziehen? Das wären ja 275/35 und 245/40 auf einer Achse? Kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist.
Insofern halbiert sich der Nutzen des Reserverads bei Mischbereifung. Dann müßte man für den Fall der Fälle noch ein Tirefit-System mitführen, wobei sich die Frage stellt, ob das dann nicht ohnehin ausreicht und man den Raum der Reserveradmulde als zusätzliches Packraum nutzt.
Wie handhabt ihr das? Weiß jemand über die Vorschriften Bescheid?
__________________
Viele Grüße
e39_hh
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04.06.2009, 20:25
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#2
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von e39_hh
Wie sieht es mit dem Reserverad bei Mischbereifung aus? Meiner hat ein vollwertiges Reserverad dabei (hab vorhin nicht explizit nachgesehen, aber ich nehme mal an, dass es 245/40R20 ist, also für die Vorderachse). Wie ist das denn, wenn einem der Reifen auf der Hinterachse defekt geht? Kann man dann das Reserverad als Notbereifung trotzdem aufziehen? Das wären ja 275/35 und 245/40 auf einer Achse? Kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist.
Insofern halbiert sich der Nutzen des Reserverads bei Mischbereifung. Dann müßte man für den Fall der Fälle noch ein Tirefit-System mitführen, wobei sich die Frage stellt, ob das dann nicht ohnehin ausreicht und man den Raum der Reserveradmulde als zusätzliches Packraum nutzt.
Wie handhabt ihr das? Weiß jemand über die Vorschriften Bescheid?
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Besser einen 245er an der HA, als 275er an der VA
Gruß
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04.06.2009, 20:27
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#3
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Individual Azuritschwarz
Registriert seit: 24.05.2005
Ort: Reundorf
Fahrzeug: E38 740i 4,4 Individual 6Gg. Schalter BRC-LPG (PD. 6.97)
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Ist bei Mischbereifung immer das kleinere Radgröße als Reserverad drauf.
Bei Panne darf das R-Rad auch hinten drauf gemacht werden, ist halt ne andere größe!
Aber ein unterschied ist da eig nicht, weil ja die abrollumfang vorn und hinten passen müssen.
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04.06.2009, 20:28
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#4
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sheer driving pleasure
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E93-330d, E91-318d
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Besser einen 245er an der HA, als 275er an der VA
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Ja, das hab ich auch gedacht
Aber trotzdem: ist die gemischte Bereifung auf der Hinterachse überhaupt erlaubt?
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04.06.2009, 20:32
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#6
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sheer driving pleasure
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E93-330d, E91-318d
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Zitat:
Zitat von derbähr
bei mischbereifung musst du immer felgen mit bereifung in beiden größen dabeihaben
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ich mach mir dann den 275er auf den Dachgepäckträger...
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04.06.2009, 20:34
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim und Las Vegas
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
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Hallo Loitz,
ich habe immer ein Reserverad der kleineren Größe
dabei.
Ich denken mal wenn vorne eins zerbomt wird darf man
nicht die größeren der Hinterachse draufmachen.
Die schmaleren von Vorne schon.
Gruß
PETZ
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04.06.2009, 20:56
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von e39_hh
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Du weißt aber schon, daß das Ersatzrad auf dem Dach mit Halterung und gegen Verlieren durch 2 voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein muß? § 36a (3) StVZO
Wichtiger ist aber § 36 (2a) StVZO
"Personenkraftwagen ... dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein."
Das ist alles. Also darfst Du die Größe mischen. Für ein paar Not-km bei vorsichtiger Fahrweise ist das auch OK.
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04.06.2009, 21:04
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#10
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sheer driving pleasure
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E93-330d, E91-318d
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Zitat:
Zitat von RS744
Wichtiger ist aber § 36 (2a) StVZO
"Personenkraftwagen ... dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein."
Das ist alles. Also darfst Du die Größe mischen. Für ein paar Not-km bei vorsichtiger Fahrweise ist das auch OK.
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Super, danke für die Auskunft!
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