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Alt 09.03.2003, 10:24   #1
toddi111
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Wandlung eines 730d nach 3 Monaten ????????????????

Hallo liebe User,

fahre seit 3 Monaten einen 730d zum NP von ca. 85.000 €, der bis jetzt 4 Totalausfälle sowie 3 weitere Werkstattaufenthalte hatte. Es ist mein erster BMW als Firmenwagen, und bis jetzt ist die Enttäuschung groß,
da ich ca. 70.000 km im Jahr fahren muß und eigentlich einen zuverlässiges Aut brauche. Mein Firmenwagen davor war ein sehr zuverlässiger SHARAN V6.

Es ist schon alles ausgefallen, von der Navigation, Telefon, ESP, EDC, ABS, Dynamic Drive, Servolenkung etc sowie Radlager sowie Kofferaumöffner defekt.

Ich bin einmal bei Neuschnee abgeschleppt worden, und der Abschleppunternehmer kam allein und war zu blöd, das Auto auf die Rampe zu bekommen.

Kann mir jemand weiterhelfen, ob es unter diesen Umständen zu einer Wandlung kommen kann, da die Störungen immer wieder auftreten und keine Besserung in Sicht ist.


Toddi111
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Alt 09.03.2003, 10:56   #2
Clervoxxx
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 25.05.2002
Ort: 1 kleines gallisches Dorf
Fahrzeug: BMW
Standard

@toddi111:

ein Fahrzeug habe ich noch nicht wandeln müssen (hatte ja auch noch keinen neuen E65), aber was hältst Du davon, wenn Du damit mit dem Justitiar Deiner Firma bzw. mit einem Anwalt sprichst. Eine Wandlung sollte bei der Fülle Deiner technischen Probleme wohl unkritisch sein, zumal Du ja nach neuem Gewährleistungsrecht sogar den Hersteller bzw. Lieferanten einer defekten Ware schadensersatzpflichtig machen kannst. Da wird wohl eine Welle auf BMW zurollen.....

Aber, ich bin kein Anwalt. Daher: kompetenen Rat suchen!

Greetz,

Gerrit
Clervoxxx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2003, 10:57   #3
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

wir sind keine Rechtsanwaelte. Da solltest du besser Spezialisten befragen. Jeder noch so gut gemeinte Rat hier hilft dir eigentlich nicht weiter. Da sind Fachleute gefragt.
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2003, 11:29   #4
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
Standard

Hallo,

vorweg: eine Wandelung gibt es nicht mehr. Heute spricht man von Rücktritt. Das kommt aber aufs gleiche raus. Du mußt zwei mal einen (gleichen) Fehler gehabt haben, der auch nach dem zweiten Reparaturversuch nicht behoben werden konnte.

Ich würde einmal energisch mit dem Händler sprechen.

Bei einem Rücktritt bekommst Du den vollen Kaufpreis zurück, der Betrag ist für die Zeit der Zulassung zu verzinsen, Zulassungskosten müssen erstattet werden. Für die Nutzung mußt Du BMW einen Betrag in Höhe von 0,67 % des Rechnungspreises pro gefahrene 1000 Kilometer zahlen (bei Mercedes 0,61 %).

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2003, 13:50   #5
dotech
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 01.11.2002
Ort: Nürnberg, FRANKEN
Fahrzeug: einst 740iA (4.4) e38, jetzt suchend
Standard

Es müßen nicht unbedingt die gleich Fehler 2x auftauchen um vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich die Mängel ein einem "nicht zumutbaren Fall" häufen ist die Möglichkeit eines Rücktrittes auch gegeben.
Prinzipiell gilt, der Hersteller hat ein Recht auf "Nachbesserung"!!

Ich denke aber mal Du hast leider ein Montagsauto erwischt, in meinem Bekanntenkreis ist ein Autohändler der sich auch gleich den e65 bestellt hat und der ist mehr als zufrieden obwohl er auch in ganz Deutschland und darüber hinaus unterwegs ist!

Aber bitte geh zu einem Rechtsanwalt der sich auf das Vertragsrecht (BGB) spezialisiert hat, der kann Dir dann mit Rat und Tat zur Seite stehen.
dotech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2003, 16:05   #6
jack
Mitglied
 
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: Pocking
Fahrzeug: 745i(E65), Porsche Boxter S,Smart Cabrio
Standard

Wandlung kann nur erfolgen, wenn mindestens 2 mal der gleiche Fehler aufgetreten ist bzw.
du must der Werkstatt eine schriftliche Frist zur Behebung dieser Fehler setzen.
Man geht davon aus, daß 3 Fristen gesetzt werden müssen. Diese müssen aber so gelegt sein,
daß die Werkstatt auch Zeit hat, diese zu beheben. Generell hat jede Werkstatt das Recht auf Nachbesserung!

Ich hatte das Problem bei Audi. Mein Audi A6 Quatro hat auf 15.000 km 3 komplette Garnituren Hinterreifen
benötigt. Erst nach 4 maliger Aufforderung mit Fristsetzung und Androhung der Wandlung war der
Händler zu einer Wandlung bereit.

Gruß Jack
Übrigens mein E65 745i läuft bis jetzt ohne Probleme

Gruß Jack
jack ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2003, 17:50   #7
ALVAT
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.02.2003
Ort:
Fahrzeug: 760i E65 + 728i E38
Standard

Hallo,
das verstehe ich nicht daß Du ein solch "schlechtes" Auto erwischt hast. Ich habe mit meinem 745i innerhalb von 13 Monaten über 80.000 km gefahren und hatte kein einziges Problem, nur die normalen Servicedienste wenn fällig, ansonsten gar nichts. Aber hier sieht man, es gibt wirklich Montagsautos und andere vom gleichen Band sind absolut in Ordnung, dein Fahrzeug scheint aber wirklich eine Ausnahme zu sein, so wie vielleicht mein Fahrzeug ohne jedes Problem auch eine Ausnahme war.
Gruß
Andreas
ALVAT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2003, 17:55   #8
Hotte
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Hotte
 
Registriert seit: 04.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 535d
Standard ..keine Ausnahme..


..mein E65 ist bisher der BMW der am wenigsten Probleme hatte.
Ein Kollege fährt den 745er auch ohne Beanstandungen und das schon 90.000km.
Kann eigentlich kein Zufall sein!

Gruss,

Hotte
__________________
Quod dixi dixi
Hotte ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2003, 23:19   #9
jack
Mitglied
 
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: Pocking
Fahrzeug: 745i(E65), Porsche Boxter S,Smart Cabrio
Standard

In meinem Bekanntenkreis haben 4 weitere einen E65 von 735i - 745i, und wie ich dir mitgeteilt habe,
natürlich ich auch.
Wir haben alle noch nie (toi,toi,toi) einen einzigen Defekt gehabt. Also die Zuverlässigkeit wäre schon da.

Vieleicht gibt es sich bei dir schön langsam, denn wir können nur sagen: Du fährst eines der besten Autos
die derzeit angeboten werden!
Gruß Jack
jack ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2003, 16:01   #10
ThomasE65
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: RO
Fahrzeug: Porsche 996 Cab.´03 + E66-745Li ´03 + Mini Cooper ´03
Standard

Hallo,

ich würde auf jeden Fall sofort einen fähigen Anwalt einschalten.
Was noch wichtig ist: Alle Belege aufheben, insbesondere die "Werkstattaufträge" - vom Meister oder der Annahme unterschrieben.
Wenn das Auto ohne diese Aufträge zur Nachbesserung in der Werkstatt abgegeben wird, hat man fast keine Chance dagegen vorzugehen, da die Dokumentation fehlt.

Ich bekomme übernächste Woche meinen neuen 730d (mein zweiter E65) ausgeliefert. Da ich mir bei diesem Auto nichts mehr bieten lasse, nehme ich zur Übergabe meinen Rechtsbeistand als neutralen Zeugen mit. Sollten bei der Auslieferung schon Mängel erkennbar sein, wird der Wagen gleich stehengelassen und die erste Nachbesserung angefordert bzw. die Abnahme verweigert. Da ich noch keinen BMW hatte, bei dem nicht Mängel mehrfach kurz hintereinander auftraten, gehe ich davon aus, daß das Fahrzeug kurzfristig gewandelt wird...

[Bearbeitet am 10.3.2003 von ThomasE65]
ThomasE65 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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