Modell E65/E66 |
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14.12.2012, 01:17
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#31
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Gast
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Also erstens war das noch nie anders und zweitens: Was spricht aus Deiner Sicht dagegen, dass alles, was verbaut ist, auch zu funktionieren hat?
Ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt? Oder wie sind deine Postings zu verstehen? Alles das, was aus Deiner Sicht und für Dich positiv ist, ist fur, alles andere gilt besser nur für die Anderen?
Seltsame Ansicht.
Geändert von McTube (14.12.2012 um 18:28 Uhr).
Grund: Völlig überflüssiges VOLLzitat entfernt
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14.12.2012, 10:48
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#32
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Am Rande erwähnt, da sich zufälligerweise gestern diese Frage stellte:
Zitat:
Zitat von StVZO
Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; (..)
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StVZO, Anlage VIII, Unterabschnitt 3.1.4.3, Satz 3, erster Halbsatz
Wusste ich bis dato nicht. Ist allerdings logisch, da während der Monatsfrist einiges mit dem Fahrzeug passieren kann.
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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14.12.2012, 17:05
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#33
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Präsenz zeigen!
Registriert seit: 27.08.2008
Ort: Solingen
Fahrzeug: F01 - 730d
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Zitat:
Zitat von John McClane
Also erstens war das noch nie anders und zweitens: Was spricht aus Deiner Sicht dagegen, dass alles, was verbaut ist, auch zu funktionieren hat?
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Wozu soll Kurvenlicht funktionieren, wenn es garnicht wichtig ist? Die Menschheit ist auch lange genug ohne Kurvenlicht gefahren....Muss dann die Ambientebeleuchtung auch für den TÜV repariert werden? Ich spreche da nicht für mich aber ich kann schon nachvollziehen, wenn jemand es sich grade nicht leisten kann oder will so etwas direkt zu reparieren
War aber klar das du das wieder strikt nach Gesetz siehst, du würdest sowieso alles gutheißen auch wenns der größte Bullsh*t ist
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14.12.2012, 17:08
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#34
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Gast
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Das "kann oder will" erklären meine Mitarbeiter ihm dann schon auf ihre unnachahmliche nette und kompetente Art und Weise.
Was den letzten Satz betrifft: Das habe ich zwar mit keiner Silbe erwähnt, aber wenn Du meinst .
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14.12.2012, 17:11
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#35
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Präsenz zeigen!
Registriert seit: 27.08.2008
Ort: Solingen
Fahrzeug: F01 - 730d
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Zitat:
Zitat von John McClane
Das "kann oder will" erklären meine Mitarbeiter ihm dann schon auf ihre unnachahmliche nette und kompetente Art und Weise.
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Jo, deswegen seit ihr auch so beliebt
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14.12.2012, 17:18
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#36
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Das "kann oder will" erklären meine Mitarbeiter ihm dann schon auf ihre unnachahmliche nette und kompetente Art und Weise.
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Gibt es denn eine plausible Begründung dafür, oder ist das nun einfach die strikte Beachtung des Gesetzes?
Man bekommt ja auch keine Vergünstigungen (Versicherung, Steuer, Kaufpreis) wenn man wegen Fußgängerschutz Kurvenlicht ordert, sondern zahlt sogar noch drauf! Abgesehn davon ist Kurvenlicht keineswegs Vorschrift.
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14.12.2012, 17:18
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#37
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Gast
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Zitat:
Zitat von Mr.Bimmer
Jo, deswegen seit ihr auch so beliebt
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Stimmt !
Du etwa nicht?
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14.12.2012, 17:30
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#38
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Gast
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Abgesehn davon ist Kurvenlicht keineswegs Vorschrift.
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Ich sprach nicht vom Kurvenlicht.
Da würde der nette Hinweis reichen, das es nicht funktioniert-Weinmann es überhaupt erkennt! Das ist eher ein schlechtes Beispiel, E66-Fan.
Sanktioniert werden Verstöße, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.
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14.12.2012, 17:54
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#39
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von arrif70
Da bei meiner SRA nur die Beifahrerseite ging , bekamm mein Dicker keine Plakette!!
Ich hätte beihnah den Prüfer erschossen!
Das kann doch nicht sein , nur der eine Fehler!!!
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Das liegt daran, dass eine SRA in Kombination mit Xenon seit dem Jahr 2000 verbindlich vorgeschrieben ist. Funktioniert nun die SRA nicht oder nicht richtig, wertet das der TÜV-Prüfer wohl als nicht funktionierenden Scheinwerfer.
Ich habe auch Xenon und natürlich eine SRA, aber bei meinem Auto wurde die SRA noch nie kontrolliert (und ich fahre mein Auto schon über 7 Jahre und war inzwischen 3 x beim TÜV). Ob's an der Erstzulassung 12/99 liegt?
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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14.12.2012, 20:40
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#40
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Ach Leute, das ist eben so. Wenn Nebelscheinwerfer da sind müssen sie auch funktionieren, ist doch völlig egal ob andere Autos garkeine haben.
Die Menschen sind auch Jahrzehnte lang ohne Airbags und ABS ausgekommen, muss das jetzt auch nicht mehr funktionieren? Also bei manchen Argumentationen fällt mir echt nichts mehr ein...
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Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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