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Alt 30.10.2006, 20:29   #1
union2000
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Registriert seit: 29.02.2004
Ort: Varel
Fahrzeug: F06 640d GC (09/2012)
Standard Hardcore-Leasing und die MwSt. 2007?

Hallo,

viele von uns haben ja gute Verträge mit hohen Nachlässen. Bei mir waren es 0,67% LRF bei drei Jahren, 0 Anzahlung und 25 TKM p.a.

Nun die Frage:

Die Steuererhöhung fällt auf die Raten an ab 2007, das ist mir bewußt. Was ist mit der Anzahlung, die ja steuerrechtlich auch auf die Laufzeit verteilt werden muss? Ich verstehe das so: Vertrag von 01/2005 - 01/2008 = 13 Monate von 36 Monaten liegen im neuen Zeitraum und müssen mit 3% nachversteuert werden. Richtig?

Habe von BMW bisher nichts gehört...

Gruß
Union2000
union2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 21:12   #2
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
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Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
Standard

Hast Du denn privat geleast? Sonst spielt die MWSt. doch eh' keine Rolle.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 23:07   #3
meschanescha
Hubraum zzgl. Ladeluft!
 
Benutzerbild von meschanescha
 
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Ort: Leinach
Fahrzeug: 745d, 116i, 325CI, Alpina B5
Standard

sehe ich auch so. Duchlaufender Posten...

er meint aber vermutlich speziell die Anzahlung. Aber die hast du ja schon 2005 geleistet - somit zählt auch der dann aktuelle Steuersatz. Eine Nachbelastung kann ich mir nicht vorstellen - nichtmal in Deutschland
__________________
BMW - aus Freude am Auffahren.
meschanescha ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 23:07   #4
union2000
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Fahrzeug: F06 640d GC (09/2012)
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Ja, ist Privat-Leasing auf Kilometerbasis. Nach altem Steuerrecht 551 Brutto...
union2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 23:53   #5
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
Standard

Zitat:
Zitat von meschanescha
er meint aber vermutlich speziell die Anzahlung.
Der Versuch einer Erklärung:
Eine Anzahlung im Leasinggeschäft (egal, ob. priv. oder gewerblich) bedeutet für den Leasinggeber immer einen Umsatzsteuerpflichtigen Betrag erhalten zu haben (vom Kunden, der z.B. 10.000 EUR netto anzahlt, also 11600 EUR brutto).
Die Umsatzsteuer (1160EUR) fällt auf den gesamten, vom LN als Anzahlung geleisteten, Betrag an und ist demzufolge sofort ans Finanzamt abzuführen.

Kalkulatorisch werden innerhalb der Vertragslaufzeit die 10.000 EUR auf die Anzahl der Raten gleichanteilig umgelegt, senkt die Sonderzahlung doch die Rate (und zwar linear: 1. & letzte Rate gleich).
also bei 36 Raten werden aus den 10.000 monatlich: 277,78 netto zuzüglich 16% (oder später 19) = 322,22 (16) / 330,56 (19) zur Senkung der eigentlichen Leasingrate ermittelt (die ja auch voll versteuert wird).
Bei einer Rückgabe nach 30 Monaten werden von der damals geleisteten Anzahlung 6x netto 277,78 EUR / monatl. vergütet, dazu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer, die der Leasinggeber wiederum als Vorsteuer von der eigenen (aus anderen Geschäften zu zahlenden) Umsatzsteuer abziehen kann.
__________________
Grüße
Thilo
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 07:32   #6
Alfred G
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Zitat:
Zitat von union2000
Bei mir waren es 0,67% LRF bei drei Jahren, 0 Anzahlung und 25 TKM p.a.
Was ist mit der Anzahlung, die ja steuerrechtlich auch auf die Laufzeit verteilt werden muss?
Du schreibst doch: 0,00 Anzahlung. Wo liegt dann überhaupt das Problem. Aber selbst bei einer Anzahlung gilt Folgendes: Der Leasingzeitraum zerfällt in 36 Teilleistungszeiträume. Teilleistungszeiträume vor 2007 unterliegen 16%. Die Sonderzahlung gehört zum 1. Teilleistungszeitraum.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile.pdf
Alfred G ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 09:30   #7
bmw730dmx
Mitglied
 
Benutzerbild von bmw730dmx
 
Registriert seit: 22.05.2006
Ort: Zollernalbkreis
Fahrzeug: Tesla S Max, 2002, ISUZU D-Max
Standard

@Alfred G:

Sorry, das ist nicht so. Das Gegenteil geht aus der von Dir zitierten Fundstelle hervor:

2.5 Hat der Unternehmer für eine nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführte Leistung oder Teilleistung vor dem 1. Januar 2007 Teilentgelte vereinnahmt, ist bei der Erteilung der Endrechnung zu berücksichtigen, dass auch insoweit bei der Anwen-dung des allgemeinen Steuersatzes die Besteuerung nach dem ab 1. Januar 2007 gel-tenden Steuersatz von 19 % vorzunehmen ist. Im Übrigen gilt für die Erteilung von Endrechnungen in diesen Fällen Abschnitt 187 Abs. 7 bis 11 UStR sinngemäß.

Für nicht Juristen und Nicht-Steuerberater: Die Anzahlung wird auf den gesamten Zeitraum verteilt, der Betrag, der auf die Zeit nach dem 01.01.07 entfällt wird nacherhoben.

Das trifft aber nur die, die eine Anzahlung geleistet haben und bei denen das Fahrzeug (umsatzsteuerrechtlich) im Privatvermögen ist.

Gruss HJ
bmw730dmx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 13:01   #8
Monty
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 04.08.2002
Ort: Ellerau
Fahrzeug: VW Phaeton V6 TDI 4 Motion
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Genau so ist es auch!!
Hab es sogar schriftlich von BMW,da ich Ende letzter Woche
einen neuen Leasigvertrag abgeschlossen habe.
Monty ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2006, 00:36   #9
union2000
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Registriert seit: 29.02.2004
Ort: Varel
Fahrzeug: F06 640d GC (09/2012)
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Also verstehe ich das jetzt so:

Hätte ich eine Anzahlung geleistet (aus eigenen Mitteln), so wäre diese nun für die verbleibenden 13 Monate nachzuversteuern.

Da BMW aber bei mir den gesamten Rabatt in die Anzahlung gedrückt hat, erfolgt keine Nachforderung?!
union2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2006, 18:58   #10
der-snert
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort:
Fahrzeug: Lavamat Turbo (03/01)
Standard

rabatt in die anzahlung?

klingt aber etwas unseriös...

warum denn nicht einfach als rabatt gelassen?

ist doch das gleiche: rabatt und anzahlung reduzieren den vertragswert...
der-snert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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