Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Marks
					 
				 
				In Deutschland gilt die 130%-Regel. 
Wäre dann kein Totalschaden, weil 130% von 3.700 sind 4.810, womit die Reparaturkosten so gerade drinliegen. Dann muss aber repariert werden gegen Rechnung. Fiktive Abrechnung auf 130% geht nicht.
 
Auf die Schnelle:
   https://www.hk-recht.de/rechtsgebiet...prozent-regel/ 
			
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 Danke für den Tip. Ich war der Meinung, es sind 120 %. Die Bedingungen in deinem Link stimmen mit denen der Versicherung überein. Wenn die Werkstatt morgen zustimmt ist mir das dann egal, sollte es Probleme geben, werde ich mich nochmals an die Versicherung wenden zwecks der 130 %.
Warum sich eine Reparatur lohnt hab ich ja mehrmals geschrieben.
Das selbe trifft ja auch für Gasi zu. Nur wegen einer Tür ein anderes Auto? 
Kann sein, dass es nur eine gut gebrauchte Tür wird, die alte war ja auch nicht neu.