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15.11.2009, 19:05
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 27.08.2004
Ort:
Fahrzeug: BMW 750I (F01)
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Leasingfrage Restwert
Hi zusammen,
ich habe einen 750i, den ich auf 36 Monate mit 25 TKM p.a. geleast habe, und der im Februar ausläuft. Die Leasingrate beträgt mtl. 1085 EUR, so dass ich in den 36 Monaten folglich 39 TEUR für die Nutzung gezahlt habe.
Der Wagen hatte einen Neuwert von 112 TEUR und einen vom  kalkulierten Restwert von 52 TEUR. Das ist ja soweit noch zu verstehen, wenn man berücksichtigt dass es ja keinen direkten Rabatt wie beim Kauf gegeben hat.
Der Händler hat mir jetzt gesagt, dass er den Wagen dann im Februar nächsten Jahres für ca. 33 TEUR verkaufen wird...
Wer trägt denn jetzt nochmal diese Differenz von 19 TEUR - der Händler oder die BMW-Leasing?? Wie rechnen die sowas nur?
Gruß
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15.11.2009, 19:25
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
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Leasing, Restwert
Hallo!
Hoffe ,Du hast kein Andienungsrecht unterschrieben, sonst schauts eventuell ganz düster aus!
Desweiteren wird Dir natürlich jeder Kratzer, und jede Delle unter die Nase gerieben. Wenn aber alles passt, muß der Händler für die Differenz haften.
LG. William
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15.11.2009, 19:31
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 27.08.2004
Ort:
Fahrzeug: BMW 750I (F01)
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Ist soweit ich mich erinnern kann ein normaler KM-Leasingvertrag...
Wo würde denn etwas von Andienungsrecht stehen?
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15.11.2009, 19:47
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
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Leasing, Restwert
Steht oft kleingedruckt in Deinem Vertrag. Am besten mal den Händler fragen.
LG. William
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15.11.2009, 19:55
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 27.08.2004
Ort:
Fahrzeug: BMW 750I (F01)
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Zitat:
Zitat von schlucki
Steht oft kleingedruckt in Deinem Vertrag. Am besten mal den Händler fragen.
LG. William
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Danke, werde ich mal tun. Wäre ja echt ne Frechheit einem sowas unterzuschieben und einer Niederlassung unwürdig...
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15.11.2009, 19:59
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#6
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Gast
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andienungsrecht war doch die nummer, dass der händler dir das auto anbieten KANN nicht muss...
beim e65 wäre es doch irrsinnig wenn man den zum kalkulierten restwert nehmen müsste...
also ist doch eigentlich alles ok 
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15.11.2009, 20:02
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
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Zitat:
Zitat von bluebaker
Danke, werde ich mal tun. Wäre ja echt ne Frechheit einem sowas unterzuschieben und einer Niederlassung unwürdig...
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Machte Mercedes bei mir vor ca. vier Jahren so. Würde noch gerne wissen ob Dein Restwert vertraglich festgehalten wurde, oder war das nur mündlich vom Verkäufer?
LG. William
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15.11.2009, 21:57
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.06.2004
Ort: MTK
Fahrzeug: 730iA (E38), SL300-24 & DA-42 Twinstar
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Zitat:
Zitat von bluebaker
Ist soweit ich mich erinnern kann ein normaler KM-Leasingvertrag...
Wo würde denn etwas von Andienungsrecht stehen?
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Umfassbar, LV unterschrieben, aber von nix viel Ahnung. Da darf man sich nicht wundern, wenn man noch mal 20k nachschieben darf.  Zum Glück hatte ich mit sowas noch nie etwas zu tun. 
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16.11.2009, 07:44
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#9
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Mitglied
Registriert seit: 27.08.2004
Ort:
Fahrzeug: BMW 750I (F01)
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Zitat:
Zitat von mfk
Umfassbar, LV unterschrieben, aber von nix viel Ahnung. Da darf man sich nicht wundern, wenn man noch mal 20k nachschieben darf.  Zum Glück hatte ich mit sowas noch nie etwas zu tun. 
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Was heißt von nix viel Ahnung, es steht einfach nichts über Andienungsrecht oder ähnliches im Vertrag. Die Frage ist doch, ob BMW überhaupt einen KM-Leasingvertrag mit Andienungsrecht bzw. Pflicht zum kalk. Restwert machen würde, weil wenn diese Abnahmepflicht da wäre es ja ein Restwert-LV wäre, oder täusche ich mich da?
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16.11.2009, 08:22
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: F02 730Ld 03.2012
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Zitat:
Zitat von bluebaker
Was heißt von nix viel Ahnung, es steht einfach nichts über Andienungsrecht oder ähnliches im Vertrag. Die Frage ist doch, ob BMW überhaupt einen KM-Leasingvertrag mit Andienungsrecht bzw. Pflicht zum kalk. Restwert machen würde, weil wenn diese Abnahmepflicht da wäre es ja ein Restwert-LV wäre, oder täusche ich mich da?
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Nein, grundsätzlich sind die KM-Leasingverträge bei BMW ohne Andienungsrecht. Der angegebene Restwert ist nur von Interesse, falls der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird, z. B. aufgrund nicht mehr zahlungsfähig.
Falls Du den Wagen danach übernehmen möchtest, wird es als normaler Gebrauchtwagenkauf gehandhabt. Dich interessiert der kalkulierte Restwert überhaupt nicht.
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