Zitat:
Zitat von kongaa007
Kasko hat bezahlt  Bin mehr als 
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Glück gehabt. Andere offenbar nicht, wie diese aktuelle Entscheidung zeigt:
LG VERDEN vom 18.08.2010
Keine Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung für sog. Folgeschäden
Wird bei einem Steinschlag das ACC-System eines Fahrzeugs so beschädigt, dass es nicht mehr funktioniert und ausgetauscht werden muss, liegt hierin kein Glasbruchschaden an der Verglasung eines Fahrzeugs, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt ist
Aus den Gründen: ... Dabei kann offen bleiben, ob die Linsenabdeckung der Gerätschaft in diesem Sinne wie Glas zu behandeln ist oder nicht. Denn der eigentliche Fahrgeschwindigkeitsregler (Tempomat) ist unstreitig nicht aus Glas oder einem vergleichbaren Material. Dann wäre er vom Teilkasko-Versicherungsschutz nur umfasst, wenn er in die Linsenabdeckung integriert wäre oder mit ihr als Zubehör fest verbunden wäre oder ein sogenanntes Vervollständigungsteil darstellte. Die vorstehend genannten Voraussetzungen treffen auf den Regler selbst ersichtlich nicht zu. Dass nur ein Komplettaustausch des ACC-Systems möglich ist, ändert daran nichts. ..